Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Probleme mit Notar - Beanstandung Grundbuchamt?

Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).

Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat

Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?

Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.

Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.

Grundbuch, notar
Komplette Grundschuld für Wohnungskauf auf Elternhaus eintragen?

Hallo zusammen,

der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung steht an, hierfür muss ich als Sicherheit für die Bank zusätzlich eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (da ich kaum Eigenkapital für die Finanzierung aufbringen kann).

Nun habe ich laut Bank zwei Möglichkeiten:

  1. Eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf die zu finanzierende Eigentumswohnung eintragen lassen, sowie eine Grundschuld in Höhe von 150.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen. (Es wäre auch eine andere Verteilung möglich, z. B. 100.000€ auf Wohnung und 200.000 auf Elternhaus)
  2. Eine Grundschuld in Höhe von 300.000€ auf das Haus meiner Eltern eintragen lassen (also 100%).

Laut Bankberater ist Variante 2 besser, da ich hierdurch bessere Zinsen für den Kredit bekommen kann. Außerdem spare ich wohl auch Gebühren für den Notar, da nur eine Grundschuld eingetragen wird.

Nachteil an Variante 2 wäre jedoch, dass ich hier kein Sonderkündigungsrecht für den Kredit habe im Fall des Verkaufs der Eigentumswohnung (da die Wohnung gar nicht als Sicherheit für die Bank eingetragen ist, nur das Haus meiner Eltern).

Welche Variante würdet Ihr mir empfehlen? Habe ich die Situation richtig verstanden oder gibt es noch andere/bessere Möglichkeiten? Gibt es noch Themen oder Fallstricke, die ich nicht bedacht habe?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank.

Bank, Finanzierung, Grundbuch, Grundschuld, Hauskauf, Immobilien, Immobilienfinanzierung
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Löschung Grundschuld?

Ihr Lieben, wir haben ein riesen Problem. Meine Schwiegereltern sind verstorben, wir sind dabei das Haus zu verkaufen, also wir hatten Anfang August den Notar Termin. Soweit ist auch alles klar mit den Käufern. Mittlerweile sind auch fast alle Unterlagen wieder da, bis auf die Löschungsurkunde, der noch eingetragenen Grundschuld über 70000DM, die so wie wir zumindest rausgefunden haben, seid 1997 abbezahlt ist. Leider gibt es den deutschen Ring nicht mehr (darüber wurde damals finanziert) und wurde von der Start Bausparkasse Hamburg übernommen... und hier fängt das Drama an. Der Notar hat direkt am 4.8. alle Unterlagen dorthin geschickt um die Unterlagen zu bekommen. Mittlerweile sind vom Notar auch schon 2 weiter Erinnerungen an die Bank gegangen. Es kommt einfach keine Reaktion. Seit dem 28.9. telefoniere ich täglich mit der Hotline, da ich nirgends eine andere Nummer finde und laut Auskunft der Damen der Hotline gibt es da auch keine. Es würde alles über email laufen. Ich muss nicht erwähnen, dass wir auch hier keinerlei Resonanz bekommen. Wir sind wirklich am verzweifeln, denn es passiert einfach nichts, außer das die Dame von der Hotline jeden Tag ebenfalls eine Meldung macht. Im Kaufvertrag, steht allerdings, dass das Haus natürlich nur ohne eingetragene Grundschuld verkauft wird. Sprich erst wenn auch die Unterlagen da sind. Und die Bank der Käufer, gibt so auch nicht das Geld frei. Wir glauben mittlerweile, dass wir nie die unterlagen bekommen. Hinzu kommt, dass keiner die Bank kennt. Was kann man machen. Die Käufer hatten damals sehr gutgläubig schon ihre Wohnung gekündigt und müssen jetzt Ende Oktober schon aus ihrer Wohnung raus. Keiner ist davon ausgegangen, dass es so lange dauern wird. Was können wir machen. Wir sind wirklich verzweifelt. Der Notar ist da auch nicht wirklich hilfreich außer der Aussage, dass es erst zur Übergabe kommen kann, wenn alle Unterlagen da sind.

Grundbuch, Immobilien
Schenkungssteuer, da ich alleine die Finanzierung und beide im Grundbuch?

Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.

Im Januar 2018 habe ich alleine einen Kreditvertrag unterschrieben, da die Bonität meiner LG wegen einer Umschulung nicht ausreichend gut war.

Meine Lebensgefährtin ist hälftige Eigentümerin im Grundbuch, da ich sie finanziell absichern wollte.

Fakten

Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.

Ich bin Besteller und "Schuldner" der Grundschuld.

Kaufpreis: EUR 225.000,00

Grundschulden: EUR 231.000,00

Kreditvaluta per 1.5.2020: EUR 205.000,00

In einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde telefonisch geäußert, dass es sich somit um eine Schenkung von mir an meine LG handelt und somit Schenkungssteuer wie folgt fällig wird.

EUR 231.000 / 2 = EUR 115.500,00 ./. EUR 20.000,00 = EUR 95.500,00 x 30% = EUR 28.650,00 Schenkungssteuer.

Gefunden haben wir dies hier.

https://openjur.de/u/873799.html

Könnte das Finanzamt genau so argumentieren, da ich gegenüber der Bank per Kreditvertrag ja alleinig für die Zinsen und Tilgung aufzukommen habe und meine LG ja zur Hälfte im Grundbuch steht und somit doch eine Schenkung in Höhe des halben Hauswertes stattgefunden hat?

Selbstverständlich war und ist es immer das Ziel, dass sich auch meine LG (Voll erwerbstätig. Keine Kinder im Haushalt) am Hausabtrag beteiligt. Wir können hierüber seit Beginn Kontoauszüge nachweisen auf denen steht, dass monatlich EUR 500,00 an mich überwiesen werden, um den Hauskredit in Höhe von monatlich EUR 870,00 zu bedienen.

Können meine LG und ich nachträglich Gegenleistungen in einem privatschriftlichen oder notariellen Vertrag festlegen?

Würde meine LG insgesamt 10 Jahre mit mir in dem RH wohnen, würde dann keine Schenkungssteuer anfallen? Oder gilt dies nur für Ehepaare?

Wie können wir eine Schenkungssteuer vermeiden oder mindern?

Grüße

Grundbuch

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