Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

Business, Finanzamt, Gesellschaftsrecht, GmbH, Steuern, Start-Up, Anteil
Schweiz Auswandern mit mehreren GmbHs?

Hallo,

Ich bin Unternehmer aus Hamburg und möchte in einem Jahr in die Schweiz oder nach Liechtenstein auswandern.

Der Ist-Zustand: Ich bin Geschäftsführer von 3 operativen GmbHs und einer 1 vermögensverwaltenden Holding-GmbH. Alle mit Sitz in Hamburg, Deutschland.

Der Plan: Gerne würde ich als Privatmann auswandern und dabei die GmbHs, an denen ich beteiligt und deren Geschäftsführer ich bin, in die Schweiz "mitnehmen", sodass der statutarische und rechtliche Sitz der Firmen in die Schweiz verlegt wird.

Der Ideal-Zustand: Alle meine Geschäfte werden in die Schweiz verlagert. Ich wohne und arbeite in der Schweiz und habe mit Deutschland nichts mehr zu tun, außer dass ich meine Waren hier verkaufe und auf die Umsätze, nicht auf die Gewinne, regelkonform meine Steuern zahle.

Meine Fragen an Sie:

  • Wie kann ich das am besten umsetzen?
  • Welche Vorkehrungen muss ich bis dahin treffen?
  • Wie kann ich das beim Finanzamt/Handelsregister und Co. begründen, dass mein Vorhaben geschmeidig über die Bühne geht?

Sollte dies nicht möglich sein, nehme ich §6 AStG in Kauf und gehe als Privatmann in die Schweiz und gebe die Geschäftsführertätigkeit an einen Vertrauten ab, sodass die Geschäftsleitung weiter ihren Sitz in Hamburg hat, ich aber privat in der Schweiz lebe und zumindest meinen Lohn nicht in Deutschland versteuern muss. Ist das korrekt?

Eine Liquidation der GmbHs kommt auch infrage, ist aber aus meiner Sicht die Ultima Ratio.

Vielen Dank im Voraus.

Auswandern, GmbH, Schweiz, Steuern
Wie verteilt man Anteile unter Mitgründern?

Hallo zusammen, ich stehe vor einem Großen Schritt und einer Entscheidun! Und zwar bin ich jetzt seit knapp einem Jahr an meinem Projekt und Plane Alsbald eine Selbstständigkeit. Das Ziel meiner Selbstständigkeit ist es, eine Lifestyle Marke Großzuziehen und habe bereits schon alles entworfen lassen was ich für mein Business benötige dh. die Produkte sind soweit entwickelt, dass diese nur noch auf dem Markt platziert werden müssen, der Online Shop steht, Partnerschaften für das B2B habe ich bereits, Rezepturen für all meine Produkte uvm.

Gerade für dieses Konzept bietet sich ein Franchise Konzept an, denn alle Arbeitsprozesse können von neuen Mitarbeitern mit geringem Lernaufwand in kürzester Zeit erlernt werden. Zudem sollten auch künftige Investoren oder Filialleiter Teil des Unternehmens sein.

Da ich eine höhere Investitionssume für das Unternehmen benötige, möchte ich gerne das Risiko streuen und mir einen Partner dazu holen- und da ein guter Freund von mir Großes Interesse hat, möchte er gern mit einsteigen.

Ich bringe einen Eigenkapital in höhe von 15K mit und habe bereits 8.000 Euro für die Produktentwicklung und co. Investiert. Mein Zukünftiger Partner dagegen bringt keinen Eigenkapital mit.

Wie bestimmen wir nun die Gesellschaftsanteile und kann ich Ihn einstellen und einen ganz normalen Gehalt zahlen?

Vielen Dank im voraus

GmbH, Rechtsanwalt, Steuern, Unternehmensgründung
Welche Schritte muss ich bei einer GmbH-Auflösung in chronologischer Reihenfolge vornehmen?

Ich beabsichtige, meine GmbH aus Altersgründen aufzulösen.

Könnt ihr mir bitte stichwortartig die erforderlichen Schritte in chronologischer Reihenfolgen nennen?

Ich habe noch einige zusätzliche Fragen:

Wie sieht es mit der Abschlussbilanz aus. Welches Datum ist dafür maßgebend, Datum des Gesellschafterbeschlusses oder Datum der Löschung im Handelsregister oder ein anderes Datum? Mein Geschäftsjahr läuft am 30. Juni ab. Würde es sich deshalb nicht ganz besonders anbieten, die Firma zu diesem Datum aufzulösen?

Ist es richtig, dass man das Firmenkonto erst nach einem Jahr schließen darf, um noch die letzten Geschäfte endgültig abzuwickeln? Welches Datum gilt hierfür?

Ab wann darf ich keine Geschäfte mehr tätigen? Es könnte der Fall eintreten, dass während der Auflösungssphase noch Aufträge auf mich zukommen. Darf ich sie noch annehmen, obwohl die Firma sich bereits in Auflösung befindet?

Beantragt der Notar die handelsregisterliche Löschung sofort nach Gesellschafterbeschluß oder erst nach Ablauf 1 Jahres?

Selbstverständlich habe ich einen Steuerberater. Aber mir ist es wichtig, schon vorab informiert zu sein, damit ich meine Planung entsprechend vornehmen kann.

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bitte euch, diese so zu formulieren, dass auch ich als "Dummer" sie verstehe. :-)

GmbH, Jura, Recht, Handelsregister
Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer
Bin ich nach dem Verkauf der GmbH auch von der Bürgschaft befreit?

Im Jahr 2009 haben wir für unsere GmbH, über unsere Bank einen KFW Förderkredit (KfW Startgeld) in Höhe von 50.000,00€ erhalten.

Wir, die Gesellschafter haben eine Mithaftung zu folgenden Quoten übernommen:

Ich, als Gesellschafter/Mitverpflichter 80%

Gesellschafter 2, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Gesellschafter 3, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Im Jahr 2012 hat die Bank, der GmbH das Vertragsverhältniss gekündigt und die Rückzahlung des Restkredites gefordert, weil die GmbH dieses Geld nicht hatte mussten wir, die Gesellschafter dafür aufkommen.

Gesellschafter 2 und 3 haben ihre Mitverpflichtung an die Bank abgezahlt, da ich die gesamte Restsumme meiner Mitverpflichtung nicht auf einmal zahlen konnte, habe ich mit der Bank eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, darüber hinaus musste ich für die Restsumme, eine Schuldanerkenntnis bei einem Notar ablegen.

Mit der Schuldanerkenntnis hatte ich angenommen, dass der Kredit auf mich übertragen worden ist und habe seit Juni 2012 die monatlichen Raten gezahlt.

Im Februar 2014 wurde die GmbH an einen anderen Gesellschafter verkauft und ich bin mit der Bank in Vergleichsverhandlung über die Restsumme des Kredites getreten, jetzt teilte mir die Bank mit, das der Kredit nicht auf mich übertragen worden ist und ich diesen lediglich anstelle der GmbH gezahlt habe.

Die Bank will jetzt einen Teil von mir haben und den Rest bei der GmbH einfordern.

Meine Frage ist:

Bin ich überhaupt noch verpflichtet irgendetwas an die Bank oder die KfW zu zahlen oder bin ich mit dem Verkauf der GmbH auch aus der Mitverpflichtung raus?

Bürgschaft, GmbH, KfW, Verkauf

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