Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
Ist diese Forderung rechtens? Unter anderem, 14,99€ nicht bezahlt, nun 169€ Forderung?

Hallo, ich habe Fehler gemacht und möchte diese nun wiedergutmachen.

Ich habe im April 2021 jeweils ein Produkt bei drei verschiedenen Verkäufern getätigt (1x 1018€, 1x 913,99€ und 1x 358€).

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ich ja gar kein Geld auf dem Konto hatte. Der Einzug des Geldes für die drei Bestellungen durch den Zahlungsdienstleister fand also gar nicht statt, weil nicht genug Geld auf meinem Konto war.

Also habe ich damals alle drei Produkte widerrufen und zurückgeschickt.

Es müsste also nun durch den Verkäufer 3x Mal an den Zahlungsanbieter zurückerstattet werden (Zahlungsanbieter streckte das Geld wohl vor), dachte ich mir.

Ich habe Anfang Juli 2021 einen Brief mit Forderung von ca. 1168€ erhalten und dachte damals dummerweise bestimmt, dass sich due Rückzahlungen der Verkäufer einfach nur verspäten und sich das schon regelt. Seitdem habe ich neuere Briefe nicht geöffnet. Heute öffnete ich einen Brief von Dezember 2021.

In dem Brief von Dezember 2021 steht nun eine Forderung in Höhe von 168,69€.

Bei 2 Retouren ist der Wert komplett an den Zahlungsanbieter erstattet worden. Bei der 914€ Bestellung wurde alles bis auf 14,99€ zurückerstattet (Versandkosten). Ich habe aus Dummheit bis heute versäumt, diesen Betrag zurückzuzahlen.

Hier sind laut Forderungsdarlegung insgesamt ca. 12€ Mahngebühren und 9€ Zinsen auf die drei Bestellungen verteilt.

Außerdem einmal 58,10€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen...Gegenstandswert 1032,98€" und einmal 76,20€ mit Begründung "Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag Verzugsschaden...zzgl. Auslagen" ,ohne Hinweis auf Gegenstandswert, enthalten.

Ist dieser Betrag rechtens? Einfach bezahlen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Inkassounternehmen
Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Forderung, Vollmacht, Vollstreckungsbescheid
Schuldenbereinigungsplan?

ich muss mich nochmal an euch wenden.

Hatte jetzt einen Schuldenberater zu Hause und er hat mir einen Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen. Die Rate auf die wir uns geeinigt haben sind 1000€ pro Monat auf 6 Jahre.

Meine Gesamtschuld beträgt 120.000€ bei 12 Gläubigern. Nun habe ich aber einige Fragen dazu denn das wurde nicht so richtig geklärt.

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mitte Oktober muss ich wieder auf See. Der Schuldenberater sagte mir, dass ich unter Umständen auch mit einer Lohnpfändung rechnen müsste, der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen kann, Mahnungen ohne Ende usw. und das verstehe ich jetzt alles nicht so richtig.

Folgene Fragen habe ich:

1.) ich zahle jeden Monat jetzt 1000€ aber habe keine Ruhe vor Mahnungen, Gerichtsvollzieher ect. bis die Gläubiger zustimmen sollten?

2.) können sie in dieser Zeit eine Lohnpfändung durchsetzen?

3.) ist es richtig, dass mir laut Pfändungstabelle bei drei Personen ( meine Frau ist in der Elternzeit) bei 4000€ Netto ca 3000€ bleiben müssen

4.) was passiert z.B. nach einem Jahr wenn keine Einigung erzielt wurde mit den dann 12000€ die eingezahlt habe und wie soll es dann weiter gehen?

für ehrliche und Antworten auf die ich mich auch verlassen kann würde ich mich sehr freuen, da mir auch langsam die Zeit davon läuft, denn noch habe ich 14 Tage Wiederspruchsrecht, wenn ihr meint das es zu unsicher ist und ich besser die Insolvenz anstreben sollte....was ich aber eigendlich nicht möchte

DANKE

Gläubiger, Insolvenz, Schulden, Schuldnerberatung, tilgung
Lohnpfändung bezahlt, aber noch nicht erledigt?

Hallo zusammen, eine Freundin hat im Jahr 1982 im Alter von 18 Jahren ein Darlehen in Höhe von 5000 DM aufgenommen, um ihrer Mutter aus einem finanziellen Engpass zu helfen. Die Darlehensraten wurden von ihrer Mutter bezahlt. Sie hat nie mehr etwas davon gehört.

Im Februar 2016(!) wurde ihrem Arbeitgeber dann von einer Hoist GmbH aus Duisburg eine unerwartete Gehaltspfändung in Höhe von 1580 Euro (Hauptforderung 1530 Euro) zugestellt. Der Arbeitgeber hat daraufhin eine Rate in Höhe von 280 Euro auf das angegebene Konto der Hoist GmbH überwiesen.

Sie hat daraufhin einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser sagte, sie könne nichts gegen die Forderung machen und ihr empfohlen, die Restsumme in Höhe von ca. 1300 Euro zu bezahlen, wenn sie die Sache aus der Welt schaffen wolle. Das hat sie dann auch mit Überweisung auf das Gläubigerkonto unter Angabe des Aktenzeichens gemacht. Die Überweisung wurde ihrem Arbeitgeber mitgeteilt und beide waren der Meinung, die Sache sei damit erledigt.

Nun besteht die Hoist GmbH aber unerwartet weiterhin auf die Zahlung der gesamten Gehaltspfändung durch den ARBEITGEBER. Es soll also quasi doppelt bezahlt werden.Es wurde auf Nachfrage eine Forderungsaufstellung zugesandt in Höhe von 6800 Euro (Hauptforderung in Höhe von 1530 zuzüglich Zinsen und Gebühren seit 1982). Die bisher geleistete Eigenzahlung wurde darin verbucht unter: "Zahlung: Verrechnung nach VerbrKrG").

Soweit ich das erkennen kann, wird die Eigenzahlung aber nicht auf die Gehaltspfändung angerechnet. Hierzu stelle ich mir folgende Fragen:

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiter zu zahlen? (Personalbüro sagt ja)
  2. Wann verjähren die seit 1982 angefallenen Zinsen?
  3. Wie ist es möglich, dass es nach über 30 Jahren ohne etwas zu hören zu einer Gehaltspfändung kommt.
  4. Ist der der Pfändung zugrunde liegende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, wenn er (vermutlich wegen Wohnungswechsels) niemals erhalten wurde?

Viele Grüße und vorab vielen Dank! Markus

Darlehen, Gläubiger, Lohnpfändung
Gläubiger weigert sich Pfändung aufzuheben trotz Zahlung des Betrages - wie soll ich mich weiter verhalten?

**Hallo !!!

Bin neu hier, und hoffe jemand kann mir helfen.

Am 06.Juli 2016 bin ich über meine Bank informiert worden das ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss auf meinem Konto vorliegt. Durch Rechtsanwalt Haas und Kollegen.

Am 11.07.2016 habe ich den kompletten offenen Betrag an die Kanzlei überwiesen. Zuvor hatte ich versucht beim Amtsgericht das Geld persönlich zu zahlen. Dort wurde mir gesagt dass ich das an die Kanzlei überweisen soll.

Am gleichen Tag habe ich per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen eine Kopie der Überweisung zugesandt. Zudem gebeten die Pfändungs und den Überweisungsbeschluss bei Gutschrift des Betrages zurück zu ziehen. Zusätzlich bat Ich die Kanzlei mir schriftlich zu bestätigen dass der Sachverhalt mit der Zahlung erledigt sei.

Bis zum 30.07.2016 hat sich die tolle Kanzlei noch immer nicht gemeldet, und ich kann nicht komplett über mein Konto verfügen. Einige Überweisungen wurden von meiner Bank gelöscht.

Am 31.07.2016 habe ich per Einschreiben und nochmals per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen gebeten die Pfändung zurück zu ziehen. Zusätzlich habe ich schriftlich mit einer Kopie der Zahlung an Herr Haas & Kollegen meine Bank darüber informiert, das sich die Kanzlei sich nicht meldet. Eine Rückantwort meiner Bank bekam ich paar Tage später das nur die Kanzlei Haas & Kollegen die Pfändung zurück nehmen kann.

Nun haben wir den 06.08.2016 und habe immer noch nichts von dieser Kanzlei Haas & Kollegen gehört. Auch eine Online Bestellung wurde storniert, weil angeblich mein Konto nicht gedeckt ist. Was aber nicht der Fall war, durch ein Telefonat mit meiner Bank kam heraus das immer noch die Pfändung von Haas & Kollegen nicht zurückgezogen wurde. Und das es da durch Schwierigkeiten geben kann, solange die Pfändung noch in Kraft ist.

Jetzt habe ich Angst dass meine Bank nochmals diesen Betrag an die Kanzlei überweist. So hätte die Kanzlei diesen Betrag doppelt. Wenn diese Kanzlei sich auf Briefe und Faxe nicht meldet, wie bekomme ich dann mein Geld zurück.

Was kann ich jetzt noch machen?**

Gläubiger, Pfändung, Schulden
Der Gläubiger hält mich wegen Kontofreigabe hin - was kann ich tun?

Wie bereits hier schon geschildert liegt bei meiner Bank ein "vorläufiges" Zahlungsverbot seit Montag vor. Ich habe mich mit dem Gläubiger geeinigt dass ich eine Anzahlung von 50 Euro leiste, dass sie mein Konto wieder freigeben. Soweit so gut. Ich habe die Zahlung am Dienstag direkt in Auftrag gegeben. Mittlerweile sind nun 4 Tage vergangen und der Gläubiger EOS SAF (Forderung Telekom) behauptet ständig wenn ich dort anrufe, das Geld wäre noch nicht eingegangen. Verwendungszweck und alles stimmt überein, habe ich zig mal überprüft. Heute Morgen hatte ich sofort angerufen wobei mir ein Mitarbeiter riet, ich solle doch ein abgestempelten Beleg faxen von der Bank schicken. Das hat meine Bank auch sofort veranlasst. Nach 5 Stunden wieder angerufen wobei mir mitteilte dass die Zahlung immer noch nicht eingegangen wäre und mein Fax (trotz Sendebericht) bei denen auch nicht vorliegt. So langsam kann ich das nicht mehr glauben und ich bin der Meinung der Gläubiger hält mich bzgl. der Kontofreigabe hin weil ja auch das Wochenende vor der Tür steht. Was kann ich jetzt noch tun? Darf der Gläubiger dass in dieser Form? Ich meine diese Hinhaltetaktik? Und was mir auch auffällt, je öfter ich dort anrufe umso unfreundlicher werden die...Ich bin um jeden Tip dankbar wie ich nun mein Konto wieder frei bekomme. P-Konto fällt auf jeden Fall flach da es ein Gemeinschaftskonto mit meinem Mann ist und wir einen Dispo haben.

Gläubiger
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Gericht, Gläubiger, Inkasso, Recht, Vollstreckungsbescheid
Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Gläubiger, Inkasso, Recht, Zwangsvollstreckung, BGB, Zahlung
Kann mein Gläubiger die Höhe der Raten festlegen?

Hallo, habe mit meinem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen im letzten Jahr in Höhe von monatlich 100,00 Euro. Der Pfändbare Teil aus meinem Einkommen beläuft sich auf knapp 40,00 Euro, ist durch teilweise Aufhebung der Pfändung vom Amtsgericht bestätigt worden. Da die Ratenzahlungsvereinbarung nur auf 12 Monate befristet war, habe ich jetzt um Verlängerung gebeten und meine aktuelle Gehaltsbescheinigung übersandt. Obwohl es keine Veränderung in meinen Lebensumständen gab und auch mein Gehalt ist nicht mehr geworden, verlangt dieser ab dem 01.11. von mir das ich 150,00 Euro zahlen soll, anstatt der 100,00 Euro oder ich habe mit weiteren Zwangsmaßnahmen zu rechnen. Kann er das so einfach? Ich muß meine Schulden zahlen, daran lasse ich auch keinen Zweifel aufkommen, denn er bekommt jeden Monat pünktlich sein Geld. Aber er läßt meine Kontopfändung aufleben wenn ich nicht sofort auf einen Brief antworte (arbeite außerhalb und komme nur alle 14 Tage nach Hause) weil ich bekomme zur Wiedervorlage max. 7 Tage Zeit, oder er läßt die Pfändung ruhen, wie er Lust und Laune hat. Habe mich nun für ein Pfändungsschutzkonto entschieden, mit dem Freibetrag den mir das Gericht bestätigt hat und was bei mir gepfändet werden darf, weiß auch mein Gläubiger (knappe 40,00 Euro). Kann er bestimmen wieviel ich zahlen muß, weil ich fühle mich echt genötigt?

Gläubiger, Pfändung

Meistgelesene Fragen zum Thema Gläubiger