Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung
Freiberufler keine Mahnung vom Finanzamt?

Moin,

ich habe mich 2020 selbstständig gemacht und bisher keine Steuererklärung abgegeben. Während das Finanzamt bei der Umsatzsteuer sehr hinterher ist und schnell mahnt wenn ich mal hinter bin, passiert bei der Einkommenssteuer bisher gar nichts. Ich bin im IT Bereich tätig und alle meine Kunden sitzen im Außereuropäischen Ausland, damit habe ich nur Einnahmen die im Inland nicht Umsatzsteuerpflichtig sind, was dazu führte, dass meine Umsatzsteuermeldung mehrfach abgelehnt und anstelle dessen eine Schätzung ergangen ist und dann 2022 eine Nachschau angeordnet wurde. Die geforderten Informationen hier habe ich Anfang des Jahres eingereicht, bisher jedoch keine Antwort bekommen.

Ich bin derweil Steuerlich vertreten, was fristen verlängert, aber dennoch wundert es mich, dass meine Steuererklärung für 2020 bis heute nie angemahnt wurde. Geschweige denn eine Schätzung ergangen ist. Ich habe in 2020 und 2021 recht hohe Gewinne eingefahren, leider vieles davon nur auf dem Papier was nie auf meinem Konto angekommen ist, was dafür sorgt, dass die Einkommenssteuer Vorauszahlungen die fällig werden sobald ein Steuerbescheid für 2020 ergeht vermutlich eine Insolvenz bedeuten würden. Mit der sich ausweitenden Coronakrise und dem Ukraine Konflikt sind meine Einnahmen leider eingebrochen und die Rücklagen die ich für die Steuer aufgebaut hatte quasi wertlos. Was einer der Hauptgründe ist, weswegen ich bisher keine Steuererklärung für 2020 eingereicht habe und lediglich darauf hoffe, dass sich die Sache so lange zieht bis sich der Markt und meine Situation wieder erholt hat.

Mich irritiert hier vornehmlich der Ablauf und das Ausbleiben jeglicher Mahnungen.

Womit muss ich Rechnen, wenn sich das Finanzamt dann doch irgendwann regt? Da das ja eher eine Frage des wann, nicht ob ist.

Einkommenssteuer, Freiberufler, steuerbescheid
Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fehler, Konsequenzen, Kleinunternehmerregelung, Korrektur, Umsatzsteuererklärung
Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung
Chef zwingt mich an einem Samstag zu arbeiten wo ich eig als Freiberufler immer tätig bin?

Hallo an alle,

Ich arbeite unter der Woche beim Zahnarzt und Samstags immer als Erste Hilfe Kurs Ausbilderin. Mein Chef ist darüber informiert und auch einverstanden.

Ich bin nun seid 1 Woche krankgeschrieben und auch für diese Woche bis Freitag krankgeschrieben. Da ich mich als Freiberufler nicht krankschreiben kann muss ich einen Ersatz finden, deswegen steht auch auf der AU bis Freitag krankgeschrieben und nicht bis Samstag.

Nun will mein Chef das ich Samstag zum Notdienst komme, obwohl er weiß das ich da immer Kurse gebe. Den Kurs Samstag bin ich dabei Ersatz zu finden, nicht das man denkt das ich nicht zum Zahnarzt arbeiten gehen aber Samstag Kurs gebe.

Das habe ich ihm auch erklärt, das ich Samstag immer Kurs gebe und ich dabei bin Ersatz zu finden da ich mich nicht krankschreiben kann wie als Angestellter. Weil wenn es mir Samstag noch immer schlecht geht kann ich den Kurs nicht absagen sonst muss ich eine höhere Summe an strafe zahlen was auch so festgelegt ist.

Er meinte darauf das es nicht sein Problem ist und das ich am Samstag zu kommen habe.

Jetzt ist die Frage was mache ich.

Da ich eh hatte zu kündigen weil ich auf Vollzeit umsteigen will bei den Erste Hilfe Kursen, ist die Frage ob ich schon jetzt fristlos kündigen kann. Bin übrigens in der Probezeit beim Zahnarzt.

Ist es rechtens wenn ich fristlos kündige jetzt mit Angaben von wichtigen Gründen.

🙈

Freiberufler, Chef, Kündigen, Probezeit
Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
OnlyFans, muss ich nun Steuern zahlen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt. Dies war übergangsweise und als Nebentätigkeit, denn ich bekam noch Arbeitslosengeld (Versicherung zwecks Kündigung). Die Agentur wusste auch davon Bescheid und das Geld wurde verrechnet.

Ich habe mich damals direkt beim Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen angemeldet. Soweit ich weiß musste ich nie ein Gewerbe anmelden, da es als Freiberufliche Tätigkeit gilt. Andere Mädels die ebenfalls mit Onlyfans ihr Geld verdient haben, mussten ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat mir auch nichts gesagt, sondern einfach nur meine Steuernummer zugeschickt und die Anmeldung bestätigt.

Dann im August habe ich es wieder abgemeldet, da ich seitdem eine Vollzeitstelle habe, bei der keine Nebentätigkeiten erwünscht sind.

Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!)

Nun meine Frage:

Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen? Wenn ja, geht es ja nur um die Einkommenssteuer. Nun weiß ich nicht wie aktuell der Grundfreibetrag ist, dieser wurde ja angehoben.

Und dann steht im Internet dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag im Jahr liegen muss, da gilt doch bei mir nur das von Onlyfans oder nicht? Sonst habe ich im Jahr 2022 nur als Angestellte gearbeitet, wo die Steuern direkt abgezogen wurden.

Wenn ich jetzt keine Steuern zahlen muss, reicht es wenn ich dem Finanzamt einfach einen Nachweis sende wie viel ich über Onlyfans erwirtschaftet habe? Habe absolut keine Lust wegen diesem kleinen Betrag eine ganze Steuererklärung zu machen, oder einen Steuerberater zu holen wo ich am Ende mehr für zahle als an Steuern.

Danke im voraus für eure Antworten!

Freiberufler, Steuern, Grundfreibetrag, Nebentätigkeit
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?

Guten Abend,

ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.

Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.

Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Freiberufler, Gbr, Steuererklärung, EÜR Finanzamt
Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

Bild zu Frage
Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern

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