Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

einkommensteuer, Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung
Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wie die Wertermittlung vom Airdrop für die Steuererklärung erfassen?

Hallo liebe Gemeinde,

wer das BMF kennt weiß wie unübersichtlich die Lage zum Thema Airdrop und staking ist. Ein endgültiges Schreiben soll angeblich dieses Jahr nun kommen.

Ich habe im letzten Dezember einen Airdrop an $VPAD erhalten. Nun ist mein Problem, dass ich nicht weiß, ob der Airdrop Steuerfrei ist oder nicht.

Die Höhe der Tokenmenge beim Airdrop ist von der Aktivität auf social Media abhängig gewesen. Hier stellt sich die Frage ob Anschaffungskosten bestanden oder nicht. Da wir aktiv seien sollten war dies doch nicht unentgeltlich oder irr ich mich? Viele aus der Community sind nämlich der Meinung das der Airdrop Steuerfrei ist.

Und FALLS der Airdrop Steuerpflichtig ist, wie sieht die Gewinnermittlung aus. Laut BMF soll man den Kurspreis zum "Zeitpunkt der Verteilung" angeben. Das Problem hierbei ist, dass am 20.12 die Menge die man erhält auf dem Dashboard zunächst zu sehen war man aber noch nicht auf seine Wallet übertragen konnte. Dabei gab es noch keine Exchange mit einem Preis. Es war lediglich bekannt, dass der Startpreis 0,04$ beträgt.

Am 22.12 war der Token auf exchanges erhältlich und sofort bei ca. 1-5 $... gleichzeitig konnte man seinen Airdrop auf seine Wallet übertragen.

Ich habe den Token erst eine Woche Später auf meine Wallet übertragen, da war der Token bei 1$.

Hier gibt es nun die Problematik mit der Definition. Ist mit dem Zeitpunkt der Verteilung der Tag gemeint an dem die Tokens auf meinem Dashboard zu SEHEN waren und ich sie verbindlich erhalten werde bzw. sie indirekt in meinem Besitz lagen aber noch nicht übertragbar waren. Oder der als ich die Tokens auf meine Wallet übertragen habe. Reminder: Bei Aktienerben zählt für die Erbschaftssteuer der Kurs am Tag des todes des Erlassers auch wenn man zu dem Zeitpunkt keinen Zugriff auf die Aktien hat.

Und noch ein kleiner Hinweis falls es relevant ist für meinen Fall: Bin seit 07/21 Einzelunternehmer(Kleinunternehmer§19) aber mit minimalen Profiten (vor dem Airdrop).

Danke für die die sich Mühe machen Übersicht in diesem Komplizierten Fall zu schaffen :)

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, cryptowährung, Kryptowährung
Falsche Kontonummer beim Finanzamt - Guthaben nun weg?

Hallo,

ich habe dieses Jahr das erste Mal eine Steuerrückzahlung erhalten, oder wir sollten auf jeden Fall eine bekommen - wegen Zusammenlegung der Veranlagung wegen Heirat und Kind - für das Jahr 2019.

Nun habe ich den Bescheid bekommen und nach 2-3 Tagen gemerkt, dass eine falsche / alte / für mich nicht mehr existente Kontonummer da angegeben ist und gleich mit der Finanzkasse telefoniert - die haben mir mitgeteilt: Betrag schon draussen, wird aber in dem Fall wahrscheinlich zurückgebucht und ich soll einfach ein neues Konto angeben - gesagt getan.

Jetzt 10 Tage später immer noch kein Geldeingang auf dem neuen Konto - also habe ich gestern den Tag mit Telefonieren rumgebracht und erfahren, dass das Geld nicht zurück gebucht wurde - d.h. möglicherweise ist meine damalige Kontonummer (Kündigung Feb. 2016) nun wieder neu vergeben und da ist das Geld nun scheinbar gutgeschrieben.

Sowohl die Mitarbeiter in der Finanzkasse,als auch die beim Steuerberater und bei der damaligen Bank (comdirekt) waren super freundlich - konnten aber natürlich nichts machen, da es ja nicht ihr Fehler ist und ihnen die Hände aus "datenschutzrechtlichen" Gründen gebunden sind - Verantwortungsübernahme ist in der heutigen Zeit ein rares Gut.

Was kann ich denn nun machen?

Ich habe die Bank angeschrieben und den Fall geschildert (die Kündigungsbestätigung für die damalige Kontonummer eingescannt und den Steuerbescheid mit der Ankündigung der Zahlung auf das Konto).

Wäre für lösungsorientierte Gedanken sehr dankbar.

Mfg

Myroll

"Suche nicht nach Fehlern, sondern Lösungen." (Henry F.)

Bank, Finanzamt
Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

Hallo Zusammen, danke vorab!

Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.

Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.

Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:

1)     Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?

2)     Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?

3)     Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?

Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.

Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!

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Finanzamt, Freiberufler, selbstständig, Steuererklärung, Steuern
Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?

Hallo liebe Community,

ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.

Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.

Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.

Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.

Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:

  • ESt
  • EÜR (da freiberuflich)
  • Anlage N (für Verlustvortrag)
  • ... (fehlt noch was?)

Meine Fragen nun:

  • Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
  • Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?

Besten Dank im Voraus.

Student, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, freiberufliche Tätigkeit, EÜR Finanzamt
Kann das Finanzamt mein Konto für die Schulden meines Partners pfänden?

Hallo!

Kurzer Erklärung: Mein Mann hatte vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet, das er nicht ausführen konnte, weil kurzfristig familiäre und gesundheitliche Gründe dazwischen kamen. Er hatte also zwar noch erste Investitionen gemacht, aber keinen Cent Einnahmen generiert und es schließlich auch wieder abgemeldet, weil es keinen Sinn hatte.

Beim Finanzamt wurde alles so angegeben wie es war, dennoch sollte er ständig zahlen, mal wurde behauptet, weil es zu spät, dann weil es falsch war, dann weil Unterlagen fehlten,... Auf Nachfrage kamen nie richtige Antworten, derjenige, der jetzt gerade Ahnung hatte, war immer nicht da, stattdessen wurde seinem AG plötzlich ein Pfändungsbeschluss über 1500€ zugestellt und mir am Tag darauf dieselbe Summe auf mein Konto überwiesen (war auf der PRIVATEN Steuer angegeben), was uns auch keiner erklärt hat, verstanden hat es auch niemand. Hab das Geld zurücküberwiesen, dann hatten wir vorerst Ruhe.

Jetzt, ca. ein ¾ Jahr später fangen sie wieder an, er schuldet ihnen was, Erklärungen gibt es keine. Heute kam eine Bescheinigung, dass sie an Bank X für IBAN DE123 einen Pfändungsbeschluss gesendet haben. Das ist halt MEIN Tagesgeldkonto. In dem Brief ist weder mein Name erwähnt, noch hab ich eine Info bekommen. Ich mein... Die pfänden MEIN Konto für etwas von meinem Mann, der nicht mal weiß, was da noch offen ist und warum.

Geht das? Ist das normal?! Ich hab auch eine kleine Selbstständigkeit und merk auch, dass da öfter mal irgendwas gehörig durcheinander gerät bei denen. Aber ist das überhaupt noch legal was die da machen?

Finanzamt, Pfändung, Schulden, Ehepartner

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