Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Neues Finanzamt ist die Hölle und reagiert nicht, was tu?

Hallo,

ich bin aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Frankfurt am Main gezogen und bereue es jeden Tag mehr. Nicht nur können die Menschen hier nicht Auto fahren (kein Blinker, kein Reißverschlussverfahren) und die ganze Stadt ist voller Schlaglöcher, auch die Behörden sind grauenhaft.

Ging schon bei der Meldebehörde los, als die lustlose und unfreundliche Sachbearbeiterin es versäumt hat, auch die digitalen Daten auf meinem Ausweis zu aktualisieren. Und dann die Polizei, die wesentlich “robuster” als in Hamburg auftritt, sich selbst nicht an Verkehrsregeln hält aber mich tatsächlich anhält, weil ich zu Fuß über die rote Ampel gehe. Und dann die Radfahrer, die sich hier alles erlauben: mit 40 über den Gehweg und Fußgänger anfahren, über rote Ampeln, extrem dicht an Autos vorbei und diese teilweise touchieren. Und Freizeitmöglichkeiten und Kultur gibt es hier nicht, Frankfurt ist ein Verbund diverser Dörfer, wo es nichts gibt. Außer Flugzeuge, die ihr Kerosin über die Stadt ablassen. Und dann bestimmen irgendwelche Leute aus Wiesbaden über diese Stadt. Gehts noch? Wo ist denn mein geliebter Stadtstaat hin?

Und nun das hiesige Finanzamt. Ich habe über Elster mein altes Finanzamt mitgeteilt, dass ich umgezogen bin. Anfang Februar habe ich dann über Elster meine ESt-Erklärung 2022 eingereicht. In Hamburg war dann IMMER (außer 2020 wegen Corona) bis spätestens Ende April der Bescheid da. Aber hier tut sich nichts. Noch nicht einmal die neue Steuernummer wurde mir bislang mitgeteilt. Eine Sachstandsanfrage blieb unbeantwortet, ein Organigramm ist, anders als in Hamburg, nicht öffentlich, sodass ich noch nicht einmal eine Dienstaufsichtsbehörde einreichen kann.

Irgendwelche Tipps, wie ich vorgehe? Ich werde hoffentlich bald wieder in meine geliebte Hamburger Heimat ziehen (der Job hier kann mich mal). Für die bereits eingereichte ESt-Erklärung 2022 bleibt aber dann dennoch das Frankfurter Finanzamt zuständig, oder? Mal schauen, ob die es dann hinkriegen, den Steuerbescheid nach Hamburg zu schicken.

Geld, ELSTER, Finanzamt, steuerbescheid, Steuererklärung, steuernummer, umzug
Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Wieso Nachzahlung durch Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung, da ich da einfach nicht durchblicke.

Im Jahr 2021 habe ich von nur von Mai bis Ende des Jahres gearbeitet. Also 8 Monate. Durch meine eingereichte Steuererklärung für das Jahr 2021 habe ich dann, warum auch immer, über 1000€ zurückbekommen. Und ich habe lediglich die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung übernommen und sonst auch nichts abgesetzt.

Im Jahr 2022 habe ich das ganze Jahr gearbeitet und hätte aber sogar 16€ nachzahlen müssen. Gleiche Arbeit. Nur hab ich das ganze Jahr gearbeitet anstatt 8 Monate. Ich habe noch ein paar Dinge absetzen können, weshalb ich dann vor kurzem doch noch etwas über 100€ wiederbekommen habe. Aber hätte ich, wie für das Jahr 2021 nichts weiter angegeben, außer die Lohnsteuerbescheinigung, hätte ich 16€ nachza,6hlen müssen.

Ich verstehe nicht genau warum ich für das eine Jahr soviel und für das nächste Jahr nichts wiederbekomme. Und ich habe für das Steuerjahr 2022 sogar noch alles mögliche abgesetzt. Internet, Handy, Betriebs- und Nebenkosten, Spenden.. weshalb ich gerade so auf über 100€ Auszahlung gekommen. Und durch die automatische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber an das Finanzamt bin ich sehr sicher, dass alles korrekt in der Erklärung eingetragen wurde. Und man liest ja immer diese scheinbar falschen Werbesprüche "Hol dir jetzt im Durchschnitt über 1000€ zurück".

Kann sich einer von euch erklären wie das sein kann ? Auf was kommt es da an ? Habe beide Steuerbescheide verglichen und ich verstehe es einfach nicht. Scheinbar ist die Steuerbelastung vom 2021 fast nicht existent aber im Jahr 2022 ziemlich hoch. Und daher hab ich kaum was bekommen in diesem Jahr.

Danke euch

Finanzamt, Finanzen, Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuern, Steuerrecht
Kleingewerbe für Fitnesstrainer und Werkstudententätigkeit gleichzeitig?

Hallo alle,

ich habe mit Januar 2023 mein eigenes Kleingewerbe gegründet, damit ich Kurse im Fitnessstudio/VHS/andere anbieten kann. Zu dem bin ich im Masterstudium und dazu arbeite ich als Werkstudentin seit Februar.

Meine Einnahmen von den Kursen werden ca. 1500-2000 Euro dieses Jahr sein, das Einkommen vom Werkstudentenjob weiß ich nicht genau, da ich im Herbst mit Studium (hoffentlich) fertig bin, und es geht Richtung Vollzeitjob.

Bis jetzt weiß ich, dass der Umsatz vom Gewerbe niedrig ist, und nach Klausel 19, muss ich keine Umsatzsteuer ausstellen.

Dazu kommen noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet, also Werkstudent+Kleingewerbe, oder? Bis 10.908 Euro muss ich keine Einkommensteuer zahlen, da ich vllt drüber komme, gilt das für beide Tätigkeiten.

Und bei Gewerbesteuer gibt es den Freibetrag 24.500 Euro, also liege mit meinen Einnahmen deutlich niedriger.

Und dann zu den Fragen:

  1. Frage: mache ich Denkfehler irgendwo?
  2. Wegen Buchhaltung, ist es genug, dass ich nur digital meine EÜR (mit Excel), Rechnungen und Belege erfasse?
  3. Welche Erklärungen wann muss ich abgeben und passiert alles über Elster?
  4. Was kann ich als Ausgaben denn nutzen? Der Kurs ist eigentlich Zumba und dafür braucht man Lizens. Damit man Instruktor bleibt, kostet das ca. 40 Euro pro Monat. Könnte ich das als Ausgabe eingeben? Können auch Sportkleidung und Tanzschuhen dazu gerechnet werden?
  5. Gibt es etwas wichtiges, dass ich komplett verpasse? Derzeit kann ich mir den Steuerberater nicht leisten, Werkstudentenjob zahlt mir das Essen und Wohnen, Zumba die Krankenversicherung (muss extra 120 Euro zahlen, da ich auslÄndische Studentin bin). Ich werde das irgendwann im Laufe des Jahres machen, wenn was bleibt.

Vielen Dank Euch!

Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern, Werkstudent
km-Pauschale bei Umwegen (Dienstreisen)?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Kilometer-Pauschale bei der Einkommenssteuererklärung. Ich mache seit Anfang an meine Steuererklärung selber und weiß ungefähr, was ich absetzen kann und darf. Ich hätte trotzdem eine Frage zur Pendlerpauschale.

Ich weiß, dass ich bei der Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte nur den einfachen kürzeren Weg oder einen verkehrsgünstigeren längeren Weg angeben kann. Bei Dienstreisen sollte es genauso sein.

Nun zum Sachverhalt:
Ort A ist Wohnort,
Ort B ist 1. Tätigkeitsstätte,
Ort C ist Ablösestelle 1 und
Ort D ist Ablösestelle 2.

Ort A liegt zwischen Ort B und D. In beiden Richtungen fahre ich mit dem Auto zirka 25-30 km bzw. 25-30 Minuten. Ort C ist nur mit dem Autoverkehr zirka 70 Kilometer entfernt.

Am vergangenen Montag war ich auf den Weg nach Ort C. Hier fuhr ich mit dem Auto von Ort A nach B, um von Ort B nach C mit dem Auto zufahren. Leider erkrankte die Kollegin in Ort D, weshalb ich im Sinne des Unternehmens nach Ort D gefahren bin. So habe ich unsinnig 56 Kilometer aufs Auto gefahren und unsinnig CO2 ausgestoßen.

Mein Arbeitgeber möchte meine Mehrkilometer nicht bezahlen und sagt mir, dass ich die Kilometer über die Einkommenssteuererklärung einreichen soll - es ist schließlich mein tägliches Risiko. Mein Wissenstand siehe oben.

Wie sieht es aber rechtlich aus? Ich habe für die Fahrt von Ort A nach Ort D zirka 117 Kilometer verfahren und war insgesamt 2 Stunden unterwegs. Obwohl ich im Normalfall maximal 50 Kilometer und eine Stunde Fahrtzeit benötige. Hier muss ich auch nicht über Ort B oder C fahren. Von Ort A muss ich entweder nach links für Ort D oder nach rechts für Ort B abbiegen.
Könnte ich hier in Erklärungsnot beim Finanzamt kommen oder könnte dies sogar nicht erstatte werden?

Finanzamt, Steuererklärung, Arbeitsweg, Pendlerpauschale
Arbeitgeber fälscht Lohnabrechnung und Quittung?

Akuell gibt es für Arbeitgeber bekanntlich die Möglichkeit, den Angestellten die sogenannte Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Freiwillig, bis zu 3.000€ und bis maximal Ende 2024. So weit so gut.

Im Dezember 2022 bekam ich von meinem Arbeitgeber Weihnachtgeld in Höhe von 300€ in bar. Hierfür sollte ich eine Blanko-Quittung unterschreiben, was ich gutgläubig tat. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass mein AG diese Quittung nachträglich mit 3.000€ ausgefüllt und mit Inflationsausgleichsprämie betitelt hat. Zusätzlich wurde die Lohnabrechnung von Dezember 2022 nachträglich geändert und hier die 3.000€ Inflationsprämie eingetragen. Darüber hinaus hat mein AG für seine 5 Angestellten ebenfalls im Dezember letzten Jahres 15.000€ in bar vom Firmenkonto abgehoben und dies in der Buchhaltung auch als "Lohn&Gehaltsausgabe" vermerkt. Ebenfalls aufgefallen ist, dass mindestens einer der fünf Angestellten die Inflationsprämie i.H.v. 3.000€ per Überweisung erhalten hat, die anderen jedoch nicht bzw. "nur" Weihnachtsgeld, 300€ in bar.

Falls die Frage aufkommt woher ich das alles weiß: Ich bin im Unternehmen für die Finanz- und Lohnbuchhaltung zuständig.

Ich stelle mir nun die Frage: habe ich rechtlich eine Möglichkeit dies zu beanstanden? Immerhin wurde die von mir gutgläubig unterschriebende Blanko-Quittung im Nachhinein verfälscht. Ich glaube auch nicht, dass meine Situation ein Einzelfall ist. Wahrscheinlich wird das in vielen Firmen so gehandhabt, was ich einfach ungerecht finde.

Mir geht es gar nicht so sehr um das Geld. Sicherlich spielt das auch eine Rolle, aber mindestens ebenso sehr geht es mir darum, dass ich von solchen Betrügereien und Ungerechtigkeiten die Nase voll habe.

Mich würde interessieren wie andere Menschen das sehen, deshalb bitte ich sowohl um eure Meinung als auch um eure Einschätzung welche Möglichkeiten ich habe.

Danke und ein schönes Wochenende!

Finanzamt, Lohnabrechnung, Steuern, Quittung, Betrug oder nicht
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht
Finanzamt schickt doppelte Bescheide und ignoriert sämtlichen Schriftverkehr. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

so langsam bin ich ein wenig verzweifelt und versuche gerade meine Optionen zu eruieren.

Ich habe vor 2 Jahren eine Immobilie über einen Bauträger erworben, die neben der Basisausstattung diverse Sonderwünsche enthielt. Da der Bau zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht begonnen wurde und die Sonderwunschvereinbarungen erst nach dem Kauf unterzeichnet worden sind, wurde lediglich der Kaufpreis der Basisausstattung notariell beurkundet. Auf diesen notariell beurkundeten Preis erhielt ich relativ zügig einen Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer, welcher beglichen wurde. Als die Sonderwünsche entsprechend in Rechnung gestellt wurden, habe ich - ehrlich wie ich leider bin - dies direkt dem Finanzamt gemeldet. Auch hierüber erhielt ich entsprechend einen Bescheid über Grunderwerbsteuer, der beglichen wurde.

1,5 Jahre später erhalte ich nun Anfang diesen Jahres einen erneuten Bescheid über diese Summe. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, um Aussetzung der Vollziehung gebeten und nochmal separat unter Angabe der Steuersünder darauf hingewiesen, dass ich den Betrag bereits bezahlt habe - alles schriftlich. Telefonisch erreiche ich dort nie jemanden, der Sachbearbeiter, der auf den Schreiben vermerkt ist, ist entweder nicht am Platz, geht nicht ans Telefon und drückt mich weg. Über die Verwaltung habe ich mich dann zu etlichen Kollegen verbinden lassen, von denen mir einer sagte, dass ich das Geld nicht überweisen brauche und meine schriftlichen Hinweise ausreichend sind.

Heute habe ich eine Mahnung im Briefkasten mit dem Vermerk, dass sie den offenen Betrag pfänden, wenn ich diesen nicht innerhalb von einer Woche zahle.

Welche Möglichkeiten habe ich gegen das Finanzamt vorzugehen? Sämtlicher Schriftverkehr wird ignoriert und auf Telefonate kann ich mich, sofern ich überhaupt mal jemanden erreiche, offensichtlich auch nicht verlassen.

Ich bin echt verzweifelt, weil ich gefühlt keinerlei Mittel habe, mich hier zur Wehr zu setzen.

Doppelbesteuerung, Finanzamt, Grunderwerbssteuer
Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

Business, Finanzamt, Gesellschaftsrecht, GmbH, Steuern, Start-Up, Anteil
1 Hauptjob und 1 Minijob oder lieber 2 Minijobs?

Hallo zusammen,

kurz vorab: ich bin ein absoluter Anfänger in diesem Bereich und es kann sehr gut sein, dass ich totalen quatsch schreibe. Würde mich sehr über Hilfr freuen!

Ich bin nicht in solch einer Situation, jedoch habe ich mal mitbekommen gehabt, dass wenn man beispielsweise zwei Minijobs macht, und die Summe aus beiden zusammen über 520€ im Monat liegen, man Sozialversichungsbeiträge für beide Jobs zahlen muss. Bzw. muss der Arbeitgeber dies dann übernehmen, und der Arbeitnehmer muss dies den Arbeitgebern zur Kentniss geben.

Jetzt hab ich auch mitbekommen, dass wenn man ein Job ausübt, dessen Betrag im Monat auf über 520€ kommt, und gleichzeitig einen Minijob ausübt, wobei hier der Betrag unter 520€ liegt, man für den Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss? Hab ich das richtig verstanden, oder bin ich einfach mal wieder auf der total falschen Schiene unterwegs?

Sofern das stimmt, bedeutet dies doch dann auch, dass es sich mehr lohnen würde, wenn man lieber einen Job über 520€ im Monat und einen Minijob unter 520€ im Monat ausübt, anstelle von 2 Minijobs mit unter 520, die dann zusammen auf über 520€ kommen würden, oder? Weil man ansonsten zwei mal sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste?

Ich hoffe ich mache keinen mit meiner Frage wütend, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, dass ich totalen quatsch schreibe. Freue mich dennoch über jede Hilfe!

Finanzamt, Minijob, Sozialversicherung, Steuern
Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.

Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.

Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.

Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.

Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.

* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)

deutschland, Finanzamt, Guthaben, Steuern
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale

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