Rückauflassungsvormerkung bei aufschiebender Bedingung im Testament?

Ein Großvater hat einen Sohn.

Der Sohn hat 3 minderjährige Kinder (10J.-14J.).

Der Großvater setzt ein Testament auf. Er legt als sog. aufschiebende Bedingung fest, dass die Enkel erst 18 Jahre alt sein müssen, damit sie ihr Erbe antreten können. Außerdem soll jeder Enkel eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben (keine Details dazu sind festgelegt, also SEHR frei auslegbar!). Wenn sie diese Bedingungen bis zu ihrem 27. Lebensjahr nicht erfüllen, sollen sie kein Erbe erhalten.

Jedes Kind soll einen Anteil von 10% an einer Immobilie erhalten. Den Rest soll der Sohn des Großvaters bzw. Vater der 3 Kinder erben, dieser also ohne Einschränkung.

Fragen:

  • Wäre denkbar, bei jedem Erben eine Rückauflassungsvormerkung vorzusehen? Diese müsste sich gegen jeder der (anderen) Enkel richten. Wenn also später einmal einer der Enkel ausfallen sollte und er damit sein Erbe verwirkt hat, haben die übrigen Enkel und ggf. der Sohn einen Anspruch auf Rückgabe des 10%-Anteils des ausgefallenen Enkels. Dieser 10%-Anteil wäre dann unter den übrigen Enkeln und ggf. deren Vater anteilig aufzuteilen.
  • Wie wird üblicherweise eine derartige aufschiebende Bedingung in der Praxis der Nachlassgerichte umgesetzt? - Man denke an einen vereinfachten Fall mit nur 1 Enkel und nur der Bedingung, dass dieser 18 Jahre alt geworden sein muss. Zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters ist der Enkel z.B. 15 Jahre alt. Kann dann der Großvater noch 3 Jahre als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben, obwohl er schon tot ist? - Zum Vergleich denke man an Verschollene, die noch nicht für tot erklärt worden sind. Dieser Fall muss hunderttausendfach (!!) im 2. Weltkrieg aufgetreten sein. Stalingrad-Kämpfer waren z.B. teils 12 Jahre in Kriegsgefangenschaft, ohne dass man wusste, ob sie noch leben oder vielleicht schon lange verstorben waren. Diese wurden sicherlich nicht auf "gut Glück" aus dem Grundbuch gelöscht, nur weil man über ihren Verbleib nichts wusste. Sie standen also oft als tatsächlich schon lange verstorbene Eigentümer (nur ca. 6000 von ca. 100.000 Stalingrad-Soldaten kehrten zurück!) noch ggf. mehr als 10 Jahre im Grundbuch.

Der Bezug zu Finanzfragen ist der folgende :-) :

Das zuständige Nachlassgericht will eine Vor- und Nacherbenregelung durchdrücken, bei der selbst dann, wenn man §6 Abs.2 Satz 2 des Erbschaftssteuergesetzes zur Minderung der Steuerlast anwendet, grundsätzlich doppelt Erbschaftssteuer entrichtet werden muss.

Erbe, Erbschaftssteuer
Gibt es Erbschaftssteuern für Ausländer, für Guthaben auf deutscher Bank?

In Deutschland bekommt man für Guthaben in Euro einen angemessenen Zins. In der Schweiz bekomme ich für Euros keinen Zins auf meinem Euro-Konto.

Als Schweizerin muss ich auch auf Konten, welche in Deutschland sind die Vermögenssteuer bezahlen, d.h. ich muss Geld, welches im Ausland angelegt ist an meinem Wohnsitz jedes Jahr als Vermögen versteuern.

Nun meine Frage, leider haben mir 2 deutsche Banken auf meine Anfrage keine Antwort gegeben, vielleicht wissen die Bankberater dies nicht.

Ich bin 68-jährig, wie verhält es sich, wenn mein Sohn Geld auf einem deutschen Bankkonto erben wird? Kannn der deutsche Staat Erbschaftssteuern verlangen auch wenn ich immer in der Schweiz wohnhaft war und Schweizer Bürgerin bin? Mein Sohn ist auch Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz. Spielt es eine Rolle, wie das Geld auf einer deutschen Bank angelegt wäre auf einem Bankkonto oder in Festgeld? Da in Deutschland der Leitzins schon bei 4,5 % ist und in der Schweiz bei 1.75 % wird es für Sparer in Deutschland immer mehr Zins geben. In Aktien will ich nicht investieren, da ich schon Geld in Fonds angelegt habe und mit einem Bankkonto mehr Liquidität habe. Aktien können über Nacht herunterfallen, deshalb bevorzuge ich ein Bankkonto. Ich werde in absehbarer Zeit ein Haus in Deutschland verkaufen, es ist die einzige Immobilie in Deutschland. 2. Frage: Obwohl das Haus in Deutschland steht, könnte man einen Verkaufspreis in Schweizer Franken verlangen und im Vertrag beim Notar so regeln? Diese Frage stellt sich, falls ich das Geld wegen allfälliger Erbschaftssteuern in der Schweiz anlegen müsste. Auf CHF bekommt man in der Schweiz im Moment 0.5 % Zins auf Bankkonten. Immobilien in Deutschland sind für mich uninteressant, ihr habt ein zu strenges Mietrecht.

Anlegen, Erbschaftssteuer, Steuern
Vorerbe - Nacherbe - was tun?

Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.

Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.

Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.

Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.

Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?

Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?

Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbe ausschlagen
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung
Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern
Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer

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