Erbrecht -Grabpflege per Vergleich vererbt?

Für folgende Situation bitte ich um juristisch begründete Meinung, finde das neben den vielen anderen Themen echt kompliziert.

 2 Eheleute sind verstorben:

Beerbt wurden sie von ihren 3 Kindern

Diese schlossen im Rahmen

der Erbauseinandersetzung in einer Meditation einen gerichtlichen Vergleich mit

etlichen Punkten.

Im Protokoll des Vergleichs ist im Wortlaut (anonymisiert) festgehalten:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kosten der Grabpflege von den Erben Kind A und Kind B künftig getragen werden. Die Kosten für die Friedhofsgebühren trägt der Erbe Kind C."

Kind C war bereits vor dem Vergleich Nutzungsberechtigter der Grabstelle

 

Jetzt ist Kind A 2023 verstorben und

hat Enkel A als Alleinerben

Kind B verlangt nun von Enkel A die hälftige (Kosten)Beteiligung von Enkel A an der Grabpflege

Die Frage ist: Inwieweit ist die Verpflichtung auf Enkel A übergegangen?

Die Frage ist also, ob Enkel A neben dem Grab seiner Mutter auch das seiner Großeltern pflegen muss (aufgrund des Vergleichs)

Ich habe dazu folgende gegensätzliche Meinungen ohne juristische Vorbildung:

 1)

Ein gerichtlicher Vergleich

ist ein Vertrag der vom Erben erfüllt werden muss, gedeckt durch §1967 BGB Satz 2

2)

Laut §1967 BGB Satz 1 ist die Haftung des Erben auf die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt zu denen nach Mehrheitsmeinung die Grabpflege nicht gehört.
Außerdem ist die Bestimmung des Vergleichs namentlich auf Kind A persönlich bezogen.

Dagegen sind die verbleibenden Erben Kind B und C an den Vergleich gebunden.
Da sie diesem zugestimmt haben.

Daher sind zwar grundsätzlich die ansonsten bereits erfüllten Bedingungen des Vergleichs auf den Enkel A übergegangen, nicht aber der Passus der Grabpflege.

erbrecht, Erbschaft
Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?

Liebe Community,

ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:

Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.

Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.

Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.

Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.

Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.

Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!

erbrecht, Nießbrauch, schenkung, Pflichtteilsanspruch, lebenslanges Wohnrecht
Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

Hallo zusammen,

bin leider in einem etwas komplizierteren Fall und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ich bin Einzelkind, Mitte 20, meine Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung soll nun kommen.

Es gibt ein kleines Haus, welches beiden Elternteilen zu 50% gehört, es ist noch nicht ganz abbezahlt, ca. 40k sind noch Schulden drauf.

Meine Vater wohnt noch in dem Haus, möchte auch ungerne ausziehen, meine Mutter möchte ihren Pflichteil haben, das sind nach erster Schätzung ca. 90k.
Mein Vater müsste einen weiteren Kredit aufnehmen, um hier meine Mutter auszubehalten oder das Haus verkaufen.
Da er bereits über 60 ist, würde er wahrscheinlich keinen neuen Kredit mehr bekommen und müsste mich da mit ins Boot holen.

Nun habe ich noch einen Halbbruder, von meines Vaters Seiten.
Diesen kenne ich nicht, mein Vater hat auch keinen Kontakt zu ihm und möchte nicht, dass dieser Mal einen Teil des Hauses erbt (Das Haus sollte dann zu 100% zu mir gehen). Um das zu erreichen, würde er meine Mutter ausbezahlen und das Haus, welches dann ihm zu 100% gehört, mir als Schenkung überschreiben, ohne Wohnrecht für ihn. Er meinte, so würde diese 10-Jahres-Grenze nicht gelten, in der mein Halbbruder im Falle des Todes meines Vaters noch am Haus beteiligt sein könnte.

Ich bin da leider nicht ganz so informiert, was meint ihr?
Würde mein Halbbruder hier dann wirklich von "meinem" Haus nichts mehr antasten können in diesem Szenario?
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und unter meinen Eltern aufzuteilen.
Da es aber ein sehr kleines und eher nicht so attraktives Haus für heutige Verhältnisse ist, ist der Preis eben eher gering und die 90k pro Elternteil, da würde mit Sicherheit nicht mehr viel über bleiben in 20 Jahren.
Wäre es daher für mich nicht sinnvoller das Haus über einen weiteren Kredit (Auszahlung meiner Mutter) zu behalten? Dann hätte ich zumindest den Sachwert irgendwann mal.

Danke vorab für eure Hilfe!

eltern, erbrecht, Erbschaft, Geschwister, Kredit, scheidung, schenkung
Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Was tun?

Ich habe vor 30 Jahren eine Ausbildung zum Maurer gemacht und in dieser Zeit haben meine Eltern ein Haus in Spanien gebaut, da ich dann auch nach Spanien gezogen. Meine Eltern sagten mir immer dass das Haus für die Familie ist. Meine Mutter meinte dann das wir das Haus für unsere Zukunft umbauen müssten. Wir sollten aus unserem Haus mehrere Wohnungen bauen damit wir sie vermieten können. Da ich diesen Beruf erlernt habe, habe ich mich natürlich zur Verfügung gestellt. Seit 30 Jahre baue ich an unserem Haus herum ohne dafür irgendwelche Vergütungen zu verlangen, schließlich ist das ja auch zum Wohl für mich gedacht. Wir haben ein großes Haupthaus mit zwei Etagen, und ein kleines Häuschen mit zwei Etagen neben dran. Das Haupthaus hat eine große Wohnung oben, unten war alles noch roh. Der Boden war noch nicht betoniert und die Wände noch nicht mal verputzt. Unser 3000 m² Garten war auch noch nicht vollständig fertig. Natürlich bedurfte es auch Pflege. Die Wege waren noch nicht gefliest, der Weg zum Pool noch nicht fertig gepflastert. Das Häuschen hatte oben eine bedürftig fertige Wohnung. Unten war eine Doppelgarage, dass meine Schwester für sich umgebaut hat. Die Materialien hat sie dafür bezahlt. Ich habe alles nur nach unseren Vorstellungen gebaut, ohne dafür jemals einen Cent dafür zu bekommen. Ich habe das Haupthaus vergrößert, das kleine Haus auch. Nicht nur, dass ich habe unten vom großen Haupthaus vier Wohnungen gebaut diese dann auch immer wieder umgebaut, sodass wir vollständig mit unserer Arbeit zufrieden waren. Seit 30 Jahren bin ich der Gärtner, ohne dafür überhaupt etwas zu bekommen. Meine Mutter meinte, dass ich die Miete für zwei Wohnungen verdient hätte, also bekomme ich ca. 500 € Miete seit ca 10 Jahren und das aber auch nicht immer für zwei Wohnungen, also manchmal mussten wir auch nur von 250 € leben. Mein Vater ist nun mehr als 15 Jahren verstorben. Ich habe laut Grundbucheintragung 11 % Eigentumsrecht. Ich habe meine Mutter schon mehrmals darauf angesprochen dass ich eigentlich für die Instandhaltung des Hauses und die Pflege des Gartens als Hausmeister gemeldet sein sollte. Darauf ging sie aber nicht ein. Muss aber weiterhin der Arbeit nachgehen sonst werden die Wohnungen nicht vermietet und wir können unser Lebensunterhalt nicht bezahlen.Habe ich recht irgendwann mal Klage auf die Wertsteigerung des Hauses und des Gartens einzureichen? In die Wohnung die ich von einer Doppelgarage zu einer Wohnung gebaut habe wohnt jetzt die Tochter meiner Schwester drin die hier für das Grundstück auch nichts tut. Meine Mutter ist von ihr total beeinflusst. Da meine Mutter auch schon über 80 ist habe ich schon Bedenken ob sie sich nicht von ihr noch zu irgendwelchen dummen Dingen überreden lässt. Was kann ich tun?

erbrecht, was tun, HILFERUF
Vorerbe - Nacherbe - was tun?

Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.

Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.

Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.

Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.

Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?

Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?

Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbe ausschlagen
Was passiert mit Hausrat bei Todesfall im gemeinsamem Haushalt?

Mein Vater ist kürzlich verstorben. Ich habe schon immer bei ihm gelebt und ihn die letzten Jahre aufgrund Alter & Krankheit gepflegt. Meine Mutter ist auch schon über 20 Jahre tot. Seit Corona hab ich keinen Job mehr und hab mich Vollzeit um die Pflege meines Vaters gekümmert. Wir bestritten unseren Unterhalt von seiner Rente und dem Pflegegeld.

Da sein Konto nach Abgang aller monatlichen Rechnungen trotzdem immer etwas im Minus war und noch alte Kredite (15k+) laufen lohnt es sich nicht wirklich ein Erbe anzutreten, da mich das selbst überschulden würde. Der plötzliche Tod kam für mich trotz seiner Krankheit selbst schon überraschend, daher musste ich jetzt auch erstmal Bürgergeld beantragen, bis ich einen Job gefunden und alles bürokratische hinter mich gebracht habe.

Ich würde natürlich gern weiter in der Wohnung bleiben vorerst. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was bei Erbausschlagung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert. Wirklich Zeitwert hat hier eigentlich nichts. Die Möbel sind alle locker 20+ Jahre alt. Zudem existieren noch 2 alte Autos (auch jenseits der 20 Jahre alt), wovon eins abgemeldet ist, da Reparaturwert über Zeitwert liegt. Hatten wir paar Mal versucht als Bastlerfahrzeug loszuwerden, aber wollte nie jemand kaufen. Das zweite Auto wurde stets nur von mir genutzt und war ein Geburtstagsgeschenk zu meinem 18. Geburtstag damals, auf das ich auch in Bezug der Jobfindung weiterhin angewiesen bin. Namentlich lief aber immer alles auf meinen Vater, da es von den Versicherungen her günstiger war. Sonstige Wertgegenstände, Bargeld, Vermögen, Immobilien, Versicherungen etc gab es nicht.

Jetzt steht mir natürlich noch der Gang zum Nachlassgericht an, wo ich aufgrund der Schulden das Erbe eigentlich lieber ausschlagen will. Gleichzeitig hab ich natürlich Angst, dass man mir die letzten Habseeligkeiten auch noch wegnimmt und ich vor dem absoluten Nichts stehe. Es lässt sich ja auch schwer nachweisen, was genau mir im Haushalt gehört und was meinem Vater oder was gemeinsame Anschaffungen waren.

Bin ich durch Erbausschlagung von seinen offenen Krediten & Kreditkarten komplett befreit (werden benachrichtigt, sobald ich vom Bestatter demnächst die Sterbeurkunde ausgehändigt bekomme)? Die Bestattung wird voraussichtlich das Sozialamt übernehmen. Mit was muss ich jetzt rechnen, wie die Sache weiter verläuft, insbesondere was Hausrat und "mein" Fahrzeug betrifft? Wie läuft sowas beim Nachlassgericht und in der Zeit danach genau ab?

erbrecht, Hausrat, Todesfall
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Berechnung der Steuer bei Auflösung eine Landwirtschaftlichen Betriebes?

Hallo und guten Abend,

Ich bin neu hier bei Finanzfrage.net. Erstmal Hallo an alle. Ich hoffe nun endlich hier eine verwertbare Aussage zu finden zu meinem Fall der wie folgt ist.

Es geht um eine Erbengemeinschaft eines noch nicht aufgelösten Landwirtschaftlichen Betriebes. Die Erbengemeinschaft besteht seit 1994. Aus drei Parteien zu je 1/2 und 2 x 1/4. Die Erbengemeinschaft war sich soweit einig. Nur die Steuerliche Lage war nicht klar. Das war so 1999. Dann bestand Interesse einer Kommune an einem Grundstück zum Kauf .

Mit dem Verkauf wären die Steuern zu stemmen gewesen. Wir waren beim Spezialisten für Steuerrecht in der Landwirtschaft um alles abzuklähren.Es war alles geregelt. 1 Woche vor Unterzeichnung springt die Gemeinde ab.

Lässt aber wohlwissend das Ackerland zum Bauerwartungsland eintragen. Was bedeutet das für die Auflösung noch mehr Steuern anfallen. Weil Ackerpreis und Bauerwartungsland ca. Das 10 fachen. Das war 2008. Damit rückte die Machbarkeit in weite Ferne.

Dann gegen 2013. Die Kommune unter neuem Bürgermeister zeigt wieder Interesse. Diesmal in Zusammenarbeit mit einer Baugesellschaft. Treffen mit der Gesellschaft, Vorlage von Bauplänen. Wir mussten ein neues Gutachten erstellen lassen. Die letzten von 1994 und von 2002. Werte alle bekannt. Wieder zum Spezialisten berechnen wegen Steuer. Wohlgemerkt Erbengemeinschaft immer noch einig. Nur die Steuern. Da Bauerwartungsland das Betriebsvermögen hoch hält, und man das nicht durch drei Teilen kann.

Weiter zur Baugesellschaft mehrere Termine, wir wissen was die Gesellschaft Zahlen müsste damit wir die Steuern begleichen können. Termin zur Kaufpreisverhandlung steht. Wir glauben es geschafft zu haben. Zwei Tage vor Termin absagen der Baugesellschaft. Die Erben des angrenzenden Grundstückes wollen doch nicht verkaufen, sondern die Haltefrist von 10Jahren für Steuerbefreiung einhalten.

Jetzt ist fast 2023. Die Nachbarische Erbpartei würde jetzt verkaufen. Baugesellschaft hat kein Interesse mehr. Ersten wegen der Wirtschaftlichen Lage, zweitens weil sie schon genug investiert haben und wieder müssten.

Unsere Erbengemeinschaft immer noch soweit einig. Aber die Steuern. Ich möchte nicht mehr zum Spezialisten. Bin mittlerweile Recht fit In der Erbsache. Nur Steuerlich Blick ich nicht ganz durch. Ich würde es jetzt gerne Auflösen. Weil meine Tante wird bald 80. Hat auch drei Kinder. Wenn die Nachrücken finden wir keine Lösung mehr. Teilungsversteigerung ist Letze Option. Wie gesagt wir sind uns einig. Es ist etwas Vermögen da ich weiß nur nicht ob mein Anteil reicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie berechnet sich meine Steuer auf die Auflösung. Persönlicher Steuersatz? Tabellarischer Steuersatz 0 - 2 Mio € mit 30% bei Steuerklasse 3.? Freibetrag nur ab 55 Jahr möglich, da bin ich raus. Oder greift auch der persönlichen Freibetrag?

Weiß da jemand genauer bescheid und kann mir helfen?

Danke fürs Lesen und eure Antwort.

Grüsse inflames

Erbengemeinschaft, erbrecht
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht
Plötzlich noch einen Bruder auf den Philippinen Namens Wirrwarr?

Hallo ich bin schier verzweifelt. Komplizierter geht es gar nicht. Mein Vater ist 2008 verstorben und hat seine damalige Frau ( Philippinin) als Vorerbin eingesetzt. Nach ihrem Tode ( der im April letzten Jahres eingetreten ist, sind mein Bruder und ich und ein mir bis dato unbekannter Bruder, angeblich aus der letzten Ehe. Erben in Nachfolge.

Ab jetzt herrscht Chaos, von dem Ableben seiner Ehefrau wurden wir erst 6 Monate später von ihrer Nichte informiert. Nennen wir der einfach halber weiße die Ehefrau meines Vater P.

Nach vielen hin und her könnte ich dann einen Nachlasspfleger im Amt erreichen der sich aber von vorn herein für nicht zuständig fühlte und egal wie ich es ihm versucht habe zu erklären, die Situation einfach nicht raffen wollte. Das Problem ist das der angebliche Bruder auf den Philippinen lebt und trotz mehreren Briefen an die im Testerment angegebene Adresse nicht reagiert. Und was am schlimmsten ist das er unterschiedliche Namen hat. Wir habe nach fast einem halben Jahr herausgefunden das er mit Taufurkunde ins Testament und Grundbuch eingetragen wurde und nicht mit einer Geburtsurkunde.Es geht noch stundenlang so weiter, der Rechtspfleger versucht mit allen Mitteln jegliche Klärung zu verhindern geht nicht ans Telefon, nur wenn ich mit unterdrückter Nummer anrufen. Gestellte Anträge werden nicht bearbeitet und und und.

Mein Hauptproblem ist ...das die geerbte Wohnung Kosten verursacht. Laufendes Hausgeld und was besonders schlimm ist, der Häuserkomplex wird gerade von Grund auf saniert was Unsummen an Kosten auf wirft. Mein leiblicher Bruder ist Harz 4 Empfänger und ihm ist alles egal. Und bei mir laufen die Rechnungen auf. Ich weiß beim besten Willen nicht mehr weiter. Wir müssen die Wohnung schnellstmöglich verkaufen. Was aber nicht geht weil der angebliche Sohn von P unauffindbar ist. Wir haben keinerlei Unterlagen Fotos oder sonstiges das seine Existenz belegt in der Wohnung gefunden. Die im übrigen von ihrer Nichte komplett von jeglichen Wertgegenständen befreit wurde. Als wir in die Wohnung kamen sah es aus wie nach einem Tornado.

Ich weiss das war viel Info, aber es ist auch echt ein Chaos hoch 10 . Kann mir bitte jemand Tips geben was ich machen kann. Bin echt total verzweifelt.

Erbe, erbrecht

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