Sparbuch, welches auf den Enkel läuft, wird von Großmutter, welche das Sparbuch für den Enkel angelegt hat, aufgelöst. Besteht dennoch Anspruch auf das Geld?

Hallo,

wie ich von meiner Mutter erfahren habe, hat meine Oma vor geraumer Zeit ein Sparbuch für mich angelegt, welches ich mal erhalten sollte, wenn ich erwachsen bin. Hierfür musste meine Mutter als meine Erziehungsberechtigte bei der Sparkasse dafür unterschreiben, dass dieses Sparbuch auf meinen Namen läuft. Das Sparbuch hatte jedoch all die Jahre immer meine Oma in ihrem Besitz.

Mittlerweile bin ich 31 und ich habe jetzt erfahren, dass dieses Sparbuch bis auf 7 Euro geleert wurde und dass mir das Sparbuch jetzt übergeben werden soll, damit ich es auflöse, da ich angeblich die einzige Person bin, die es auflösen kann.

Ich bin auf das Geld, welches auf dem Sparkonto war (ca. 20.000 €), nicht angewiesen, da ich selber gutes Geld verdiene und ich möchte das Geld auch nicht. Ich habe jedoch die Befürchtung, dass meine raffgierige Tante meine Oma dazu gedrängt hat, dieses Sparbuch leerzuräumen und das Geld bei sich zu Hause zu lagern. Denn im Falle des Todes meiner Oma ist meine Tante die einzige zutrittsberechtigte Person zu der Wohnung und wird sich das Geld unter den Nagel reißen.

Ich möchte das Geld wie gesagt nicht für mich, aber ich würde es meiner Mutter übergeben, da sie es besser gebrauchen kann als ich. Ich habe aber die Befürchtung, dass meine Tante das ganze "inoffizielle" Vermögen meiner Oma, welches als Barbestand in ihrer Wohnung versteckt ist, an sich nimmt und meine Mutter dann im Falle eines Erbstreits dumm aus der Wäsche schaut, weil meine Oma ihre Konten nahezu leergeräumt hat und es somit kein großes offizielles Erbe gibt, welches es aufzuteilen gibt.

Jetzt meine Frage: Habe ich dennoch irgendwie Ansprüche auf das Geld, um es vor meiner Tante in Sicherheit bringen zu können, sodass meine Mutter das Geld erhält?

Zusatzfrage ganz außerhalb des ursprünglichen Sparbuch-Themas: Wie verhält es sich mit dem Barbestand meiner Oma? Der ist ja im Grund genommen ihr Vermögen und müsste unter den Erben gerecht aufgeteilt werden (zumindest die Pflichtteilte, falls ein anderslautendes Testament vorliegt). Falls ich jetzt die Geldkassette mit dem ganzen Geld finde und es für die Nachwelt dokumentiere, wie viel Geld in Wahrheit meine Oma besitzt, kann ich dann damit verhindern, dass sich meine Tante das ganze Bargeld unter den Nagel reißt, sobald meine Oma stirbt?

Vielen Dank für die Antworten, falls mir da jemand helfen kann.

Erbe, Sparbuch, Sparkasse
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Welche Steuern sind bei Abschichtung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu zahlen?

Hallo zusammen,

nach vielem Suchen, Grübeln und Kopfzerbrechen wegen unserer Erbschaft habe ich gelernt, dass eventuell eine Abschichtung in unserem Fall vorteilhaft wäre.

Das Erbe umfasst eine Immobilie und Bargeld. Es gibt zwei Erben Stefan und Klaus (Söhne des Erblassers). Das gesamte Erbe ist wertmäßig unter 500.000 Euro (Gesamtwert: 2/3 Verkehrswert und 1/3 Barvermögen).

Die beiden Erben einigen sich mit einem Abschichtungsvertrag. Erbe Stefan verzichtet auf seinen Anspruch und erhält eine Abfindung.

Ist folgendes richtig?

Erbschaftssteuer muss keine gezahlt werden, da Unterhalb des Freibetrages (Grenze 500.000€).
Erbe Stefan: Abfindung - Wert des Gesamterbes/2 = Gewinn; Gewinn mit persönlichem Einkommensteuersatz zu versteuern.
Erbe Klaus: Wert des Gesamterbes/2 - Abfindung = "Gewinn"; Gewinn - Freibetrag mit Schenkungssteuersatz zu versteuern ***. Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf fallen nicht an, da es kein Erwerb sondern ein Übergang kraft Gesetz ist und die Wohnung länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers war.

Zusatzfrage: Der Verkehrswert wird von mir nur geschätzt (Anhand von Immobilienverkäufen im selben Komplex vor 5 Jahren). Gibt es da Spielraum oder muss dieser Wert dem der Finanzbehörde entsprechen (diesen kenne ich jedoch nicht).

*** Freibetrag und Steuersatz Schenkung unter Geschwistern

Danke für Information und Erklärungen / viele Grüße

Erbe, Finanzamt, Steuern
Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?

Hallo zusammen,

Ich habe 2015 von meiner Oma ihr Haus überschrieben bekommen und wir haben das alles notariell festgehalten. Sie hat in dem Haus bis Ende 2018 gelebt bis sie in ein Heim gekommen ist. Man muss dazu sagen wir hatten immer eine sehr enge Beziehung und ich habe ihr nachdem ich in den gleichen Ort wie sie gezogen bin auch mehr und mehr geholfen. Von anfänglichen Einkäufen bis hin zu Arztterminen bis zu heutigen Besuchen im Altenheim.

Im Mai 2019 wurde das Haus vermietet. Jetzt sind die Mieter wieder ausgezogen und das Haus steht leer. Ich würde jetzt gerne selbst einziehen allerdings müssten einige Sachen renoviert werden (Heizung,Elektronik,Bad etc.).

Für mich stellt sich jetzt folgendes Problem: Da mein Vater Alleinerbe ist ( so steht es im Testament) und kein Kontakt zu ihm besteht, weder zu mir noch zu meiner Oma und er jegliche Kontaktversuche abblockt weiß ich nicht was ich machen soll.

Wie verhält es sich mit den Kosten wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme und renoviere und er nach dem Tod von meiner Oma kommt und sein Erbe einfordert?

Wird der Wert von 2015 der bei der Schenkung ermittelt wurde als Richtwert für das Erbe herangezogen?

Ich weiß für meinen Teil das meine Oma mir das Haus geschenkt hat weil sie mir damit was gutes tun wollte und weil ich mich immer gekümmert habe allerdings gibt es den § 2287 BGB der besagt das man den Erben nicht beeinträchtigen darf. Könnte also mein Vater diesen Vertrag anfechten da im Vertrag nicht explizit drin steht warum sie mir das Haus überschrieben hatte?

Vielen Dank für die Hilfe!

Erbe, erbrecht
Vater verstorben, aber niemand hat uns Bescheid gegeben. Wie müssen wir uns jetzt verhalten bezüglich Erbe?

Hallo,

der Vater meiner Frau ist verstorben. Sie hatte die letzten Jahre keinen Kontakt mit Ihm, weil das Verhältnis schon seit der Kindheit (Gewalt ect) gestört war.

Wir haben nur duch Zufall (durch eine Traueranzeige die ein Bekannter in der Zeitung gelesen hat) von seinem Tod erfahren. Wir wurden über nichts informiert, weder das er verstorben ist, noch wann die Beisetzung ist.

Meine Frau möchte aber nicht auf den Erbteil der Ihr zusteht verzichten. Wir wissen nicht ob es ein Testament gibt, und wenn ob Sie da überhaupt berücksichtigt wurde..vermutlich wird sie da nicht drin stehen.

Jetzt sind wir ziemlich Überfordert, weil wir nicht wissen was wir tun müssen. Ich habe wohl herausgefunden, dass wenn es ein Testament gibt, und dies beim Gericht liegt das Nachlassgericht sich irgendwann meldet. Weiß das Gericht aber von keinem Testament, oder es gibt keins wird sich auch niemand melden.

Daher jetzt die Frage, wie verhalten wir uns, bzw. was müssen wir tun damit sie im schlechtesten Fall zumindest ihren Pflichtteil einfordern kann?

Es gibt ja auch Fristen, 3 Wochen bzw 3 Jahre, aber auf welche Frist müssen wir achten wenn wir nicht wissen was Sache ist?

Der erste Gedanke war, einen Anwalt damit zu beauftragen der dann über die Rechtschutzversicherung abrechnet, aber da wurde mir von der Versicherung leider gesagt das Erbrechtangelegenheiten nicht versichert sind.

Kann uns da jemand von euch/ihnen jemand weiterhelfen?

Erbe, erbrecht, Erbschaft, Testament

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