Nutzungsentschädigung nach Verkauf ETW bis zur verzögerten Zahlung des Kaufpreises

Wir haben in 2010 unsere ETW verkauft, neu und hochwertig modernisiert.

Da die Käufer Nachwuchs erwarteten und ihre Mietwohnung schon kündigten, bevor überhaupt der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, wurden wir quasi vom Makler gedrängt, die ETW schneller als geplant zu übergeben.

Beim Notarstermin war nicht klar, ob die "Verwalterin" noch dem Verkauf zustimmen dürfte, da sie ihr Amt niederlegte als wir selber in 2007 die ETW kauften, aber noch nicht Eigentümer dieser waren. Es wurde von ihr kein neuer Verwalter vorgeschlagen und gewählt, sie hatte sich aber bereit erklärt, sich weiterhin um die Außen-Belange zu kümmern.

Der Notar hat erst nach Beurkundung die Unterlagen zu dieser damaligen WEV, deren Termin wir nicht kannten, und an der wir ja sowieso noch nicht hätten teilnehmen dürfen, den Verwaltervertrag angefordert und mit der "Verwalterin" gesprochen. Herausgekommen ist, dass bei der Amtsniederlegung Fehler gemacht wurden, was uns dann beim Verkauf viel Ärger eingebracht hat.

Wir übergaben die ETW an die Käufer 2 Tage vorfristig am 10.6.10. Die Geldzahlung war am 15.6. vorgesehen. Das Geld kam aber nicht, weil wir nun erst die Einwilligung der anderen 5 Miteigentümer einholen mussten, und dies beim Notar notariell beglaubigt werden musste.

Eine Miteigentümerin verweiterte aus purer "Schikane" die Unterschrift und verzögerte den Prozess um Monate. Wir mussten in dieser Zeit einiges an Zeit, Kraft und Geld investieren, einige WEV einberufen, weil die "Querulantin" hier wiederum kleine Formfehler monierte.

Letztendlich wurde im Dez. 2010 eine Verwalterin gewählt. Nach strikter Einhaltung aller Fristen konnte sie im Jan 2011 endlich ihres Amtes walten und dem Verkauf unserer ETW zustimmen, so dass Mitte Feb 2011 endlich der Kaufpreis überwiesen wurde.

Da wir ein Haus gekauft, den Verkaufspreis der ETW mit in die Finanzierung aufgenommen hatten, kamen wir finanziell ziemlich in die Enge, da wir Zinsen für das Haus und auch den Kredit für die Wohnung zahlen mussten.

Die Käufer traten in der Zeit anwaltlich an uns heran und wollten von uns auch noch Bereitstellungszinsen haben, die ihre Bank ihnen schon ab Juli berechnete. Unser Anwalt schmetterte dies jedoch ab und forderte von den Käufern eine Nutzungsentschädigung für die bis zur Zahlung des Kaufpreises ja unentgeltlich genutzte ETW. Hier wiederum kam der Anwalt der Käufer mit Gegenargumenten. Es kam nicht einmal zu einem Entgegenkommen auf Käuferseite.

Unser Anwalt tut zz. nichts, argumentiert, dass die Forderung der Nutzungsentschädigung, die sein Vater, der den Fall zuerst in den Händen hatte, zu hoch angesetzt sei (ortsübliche Miete) und er recherchieren müsse, was es in dem Fall an konkreter Rechtsprechnung (mit rechtskräftigen Urteilen) gibt.

Was und gegen wen können wir hier etwas unternehmen? Hier wurden definitiv von einigen Seiten Fehler gemacht (Makler, Notar, WEG, Ex-Verwalterin) zu unseren Lasten.

Gibt es Urteile?

Bekommen wir doch noch Nutzungsentschädigung?

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Eigentümerversammlung, Wohnungsverkauf
Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

Hallo!

Es soll eine schlüsselfertige Eigentumswohnung noch vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. Die Wohnung wurde als schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und muss nun aber noch vor dem Erstbezug weiterveräußert werden. Die Innenausbauten wurden bislang in Absprache mit dem Bauträger zurückgehalten, damit der neue Käufer hier noch ein Mitspracherecht bei Böden, Tapeten... hat. Aus diesem Grund ist natürlich auch noch nicht der komplette Kaufpreis an den Bauträger geflossen.

Einer Rückabwicklung und Neuverkauf stimmt der Bauträger, trotz bereitstehendem Käufer, nicht zu. Welche Vertragsvarianten gibt es nun??? Die Wohnung muss ja im Sinne des neuen Käufers fertiggestellt werden, nach dem Grundbuch läuft die Wohnung ja aber noch auf den Bauträger und somit ist ja dieser noch Eigentümer (?) und ich als Verkäufer möchte doch aber die Wohnung sofort und mit allen Rechten bezüglich der Fertigstellung an den neuen Käufer übertragen ?!? Ich kann ja nicht im Eigenauftrag die Wünsche des neuen Käufers verwirklichen, den Kauf mit dem Bauträger selbst bis zur Abnahme abschließen und dann erst den Notarvertrag mit dem neuen Käufer abschließen??? Welche Möglichkeiten gibt es?

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