S.O.S, Darlehen bei der Santander und Clever Card. Was können wir tun?

Hallo, wir haben bei der Santander ein Darlehen mit 7,99 % und mtl. 471.- Rate auf 84 Monate. Dazu eine Clever Card mit bis 6000.- Verfügbarkeit. Das Clever Card Konto steht z.Zt. bei 5100.-. im Minus. Nun schrieben die uns 2 x an und wollen uns über eine Limiterhöhung sprechen und um eine Verbesserung der Zinsen. Wir sind dann dahin und nun kommts: Die wollen das wir einen neuen Darlehensvertrag abschliessen, 96 Monate zu mtl. 520.- Rate = ca. 50.000 Euro bei einem Nettodarlehen von 30.000. ! Diese Konditionen würden die uns aber nur einräumen, wenn wir unser gemeinsames Girokonto auch bei der Santander abschliessen würden. Das ist doch verrückt! Dann würden wir einen Dispo von 3000.- erhalten und eine kostenlose VISA mit 2000.- Verf.-Rahmen. Da wir unser Girokonto noch in Norddeutschland haben ( haben dort 12 Jahre gewohnt) wollten wir das irgendwann zwar mal ändern, aber doch ncht so. Wir waren dann bei KöBank und wollten alles zu dieser Bank holen und auch bei der Santander den Kredit auflösen. Leider ist der Scoure-Wert von 95,8 und 94,9 zu schlecht und die Bank, bzw, Easy-Kredit hat abgelehnt. Was können wir tun ? Noch eine seriöse Bank aufsuchen ? Ich habe Angst, das diese Anfrage unsere Schufa erneut verschlechtert und die Santander das mitbekommt. Schlimmstenfalls uns noch das Darlehen kündigt, obwohl wir immer bezahlen. Brauchen dringend Rat ! Und wer weiss, was die Bank genau sehen kann bei dem Schufaeintrag ? Haben selber eine Selbstauskunft beantragt, in der aber nichts aussergewöhnliches und böses steht.

Bank, Darlehen, Schufa, Santander
Lohnpfändung bezahlt, aber noch nicht erledigt?

Hallo zusammen, eine Freundin hat im Jahr 1982 im Alter von 18 Jahren ein Darlehen in Höhe von 5000 DM aufgenommen, um ihrer Mutter aus einem finanziellen Engpass zu helfen. Die Darlehensraten wurden von ihrer Mutter bezahlt. Sie hat nie mehr etwas davon gehört.

Im Februar 2016(!) wurde ihrem Arbeitgeber dann von einer Hoist GmbH aus Duisburg eine unerwartete Gehaltspfändung in Höhe von 1580 Euro (Hauptforderung 1530 Euro) zugestellt. Der Arbeitgeber hat daraufhin eine Rate in Höhe von 280 Euro auf das angegebene Konto der Hoist GmbH überwiesen.

Sie hat daraufhin einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser sagte, sie könne nichts gegen die Forderung machen und ihr empfohlen, die Restsumme in Höhe von ca. 1300 Euro zu bezahlen, wenn sie die Sache aus der Welt schaffen wolle. Das hat sie dann auch mit Überweisung auf das Gläubigerkonto unter Angabe des Aktenzeichens gemacht. Die Überweisung wurde ihrem Arbeitgeber mitgeteilt und beide waren der Meinung, die Sache sei damit erledigt.

Nun besteht die Hoist GmbH aber unerwartet weiterhin auf die Zahlung der gesamten Gehaltspfändung durch den ARBEITGEBER. Es soll also quasi doppelt bezahlt werden.Es wurde auf Nachfrage eine Forderungsaufstellung zugesandt in Höhe von 6800 Euro (Hauptforderung in Höhe von 1530 zuzüglich Zinsen und Gebühren seit 1982). Die bisher geleistete Eigenzahlung wurde darin verbucht unter: "Zahlung: Verrechnung nach VerbrKrG").

Soweit ich das erkennen kann, wird die Eigenzahlung aber nicht auf die Gehaltspfändung angerechnet. Hierzu stelle ich mir folgende Fragen:

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiter zu zahlen? (Personalbüro sagt ja)
  2. Wann verjähren die seit 1982 angefallenen Zinsen?
  3. Wie ist es möglich, dass es nach über 30 Jahren ohne etwas zu hören zu einer Gehaltspfändung kommt.
  4. Ist der der Pfändung zugrunde liegende Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, wenn er (vermutlich wegen Wohnungswechsels) niemals erhalten wurde?

Viele Grüße und vorab vielen Dank! Markus

Darlehen, Gläubiger, Lohnpfändung
Ex Schwiegereltern Darlehen oder Schenkung?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Mit Exeheman 13 Jahre zusammen, während dieser Zeit viele Zuwendungen seiner Eltern, oft ganz klar als Geschenk bezeichnet (Weihnachten etc). Außerdem zwei große Summen (in jeweils kleineren Teilbeträgen ausbezahlt) überwiegend BAR. Die eine Summe zur Finanzierung meiner Selbsständigkeit, die andere große Summe für den Hauskauf. Es gibt mit Bleistift geschriebene Zettel mit Summen, Datum und meinem Kürzel - keinen Vertrag oder Rückzahlungspflicht oder ähnliches. Während der Ehe war Rückzahlung nie ein großes Thema. Hin und wieder haben wir etwas überwiesen - wurde aber nie "verlangt". Nach der Trennung sagte Exschwiemu überraschend zu mir, dass sie Summe x von mir haben wolle. Diese Summe lag weit über den beiden großen Summen und ich reaierte überrascht und verärgert. Das Thema schlief nun fast zwei Jahre - doch nach Tod von Exschwiemu hat nun der Vater meines Exmannes einen Anwalt konslutiert und das sog. Darlehen gekündigt. Die Summe ist deutlich niedriger als die erst genannte, aber immer noch sehr sehr hoch. Es ist nie klar besprochen worden, was nun Darlehen oder Schenkung war, was nur mir galt, was uns beiden und es gibt keine Verträge und so gut wie keine Überweisungen, da eben fast alles bar ausgezahlt wurde. Dafür gibt es keine Zeugen (außer mein Exmann lügt), da ich fast immer alleine mit seiner Mutter Kaffee getrunken habe und sowas besprochen habe. Ich bin gerne bereit, etwas zurückzuzahlen, ich war damals ja auch sehr dankbar. Aber ich sehe es nicht ein, nach der Trennung und nun nach ihrem Tod für Summen verantwortlich zu sein, die ich ungerecht finde. Wie sind meine Chancen vor Gericht? Was passiert, wenn mein Exschwiegervater oder mein Exmann lügen und als Zeugen aussagen, was sie aber nie waren? Wie ermittelt das Gericht eine gerechte Summe aus so einem Durcheinander von Schenkung und Darlehen? Sind Zettel mit Summen ein Beweis für ein Darlehen?

Darlehen, scheidung, schenkung
Geld verliehen per Überweisung, Empfänger zahlt es nicht zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten einem guten Freund 900 Euro auf sein Konto überwiesen, da es ihm finanziell sehr schlecht ging und Rückbuchungen bei ihm bevorstanden. Vorher haben wir per E-Mail drüber geschrieben, das ich es ihm gerne geben würde und um eine Rückzahlung brauchte es sich erstmal keine Gedanken zu machen, einen Darlehensvertrag besteht aber leider nicht auch keine Unterschrift von ihm das es geliehen war. In der E-Mail hab ich nur geschrieben, nimm es an, ich geb es dir gerne usw. das hat er dann nur mit einem Ja bestätigt, aber mehr auch nicht,,, und sich bedankt dafür.

In meiner Überweisung steht leider nur der Betreff: wie vereinbart

Auch kein Beweis das es ein Darlehen war denn wie vereinbart kann ja vieles bedeuten... 3 Monate zuvor habe ich schon mal eine offene Rechnung (600,00) für ihn bezahlt... dafür hab ich auch keine Unterschrift das ich es ihm nur geliehen habe...

Was kann ich nun tun? Er zahlt es nicht zurück und behauptet nun ich hätte ihm das Geld geschenkt, da ich ihm ja hätte helfen wollen, weil es ihm schlecht ging.

Hab ich überhaupt ne Chance mit einem Anwalt / Mahnbescheid? Klar hab ich Emails aber nie eine Bestätigung das ich es nur geliehen habe....Hab schon mit Tricks versucht ihn aus der Reserve zu locken aber er geht nicht darauf ein und behauptet ich hätte ihm das Geld geschenkt... Er kann ja auch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen .. ist dann mein Geld weg?

Darlehen, Rückzahlung, schenkung
Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.

Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?

Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.

Bausparvertrag, Darlehen, hypothek, Riester, Wohn-Riester
Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen
Bausparkasse falsche Beratung, Sparkasse knebelvertrag

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater der LBS in den Bausparer einbezahlt und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München, dass laut Sondervereinbarung (Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist ) das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbetrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen, dass eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des Vorausdarlehns der Stadtsparkasse erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt. Ist das eine Falschberatung? Ist der Darlehnsvertrag der Sparkasse Rechtens, wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags und irgendwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? Ist das nicht ein Knebelvertrag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir angeboten bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag herauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück um was anderes damit zu machen? Über Antworten wäre ich dankbar.

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Zuteilung des LBS Bausparvertrags Sparkasse besteht auf Laufzeit bis noch Ende Zinsfestbindung

Habe 2008 einen LBS Bausparvertrag € 121000.- abgeschlossen. Mit einem Sparkassen vorausdarlehn über € 121000.- eine Wohnung gekauft. Habe die Letzten 5 Jahre immer kräftig laut Berater in den Bausparer einbezaht und die Zuteilung der Bausparsumme zum 31.12.2013 erhalten. Jetzt kommt ein Schreiben der Sparkasse München das laut Sondervereinbarung ( Anlage 1 wo Wohnung als Sicherheit angegeben ist )das Sparkassendarlehn nicht bereits bei Zuteilung des Bausparbertrages, sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung des Sparkassen-Darlehns getilgt werden kann. Die Zinsfestschreibung wurde bis 30.3.2018 vereinbart. Ich wurde nie darauf hingewiesen das eine Zuteilung der Bausparsumme erst nach 10 Jahren einen Sinn ergibt da ja die Ablösung des vorausdarlehn erst dann möglich ist. Habe somit über Jahre umsonst (laut Berater) Geld bei der LBS zu einem lächerlichen Zins geparkt, ist das eine Falschberatung? Ist der Dahrlensvertag der Sparkasse Rechtens wo auf der ersten Seite groß steht Darlehen bis zur Zusteilung des Bausparvertrags und irgenwo in der Anlage als Sondervereinbarung Laufzeit bis Ende Zinsfestschreibung. Kann man den Vertag anfechten? ist das nicht ein knebelveretag oder sittenwidrig?. Die Sparkasse hat mir Angeboten bei einer Vorfällichkeitsentschädigung von ca. € 20000.- mich aus dem Vertrag rauszulassen. Bekomme ich das geparkte Geld von der LBS zurück ? um was anderes damit zu machen. Über Antworten wäre ich dankbar

Bausparvertrag, Darlehen, Falschberatung, Sparkasse
Ist Darlehensgeber (Bauspar) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)?

Wir haben 2003 ein Vorausdarlehen über 204.000 EUR durch einen gleich hohen Bausparvertrag abgesichert. Von dem (m. E. viel zu hoch abgeschlossenen) Vorausdarlehen kamen insgesamt ca. 202.000 EUR zur Auszahlung (99 % des Darlehens nach Baufortschritt ausgezahlt - letzte Rate 07/2003). Für den nicht ausgezahlten Betrag von (weniger als) 2.000 EUR war kein Bearf und wir zahlen dafür durchgehend Bereitstellungszinsen.

Der Darlehensgeber hat nie auf die gesetzlich mögliche Kündigung nach § 489 BGB hingewiesen! Auch erfolgte kein Hinweis auf die in diesem Zusammenhang notwendige Vollauszahlung! Auch in keinem der zahlreichen Infos ergibt sich ein Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren! Auf meine Anfrage beim Ansprechpartner der Bauspargruppe im letzten Jahr musste er zugeben, das gesetzliche Kündigungsrecht nicht zu kennen. Darauf erhielt ich über ihn eine Mail der Bauspargruppe weitergeleitet, wonach uns derzeit kein Kündigungsrecht zusteht, weil keine Vollauszahlung erfolgte!!! (1% der Darlehenssumme offen!) Auch erfolgte nun vor 2 Wochen - nach 10 Jahren - eine Anfrage bzgl. der möglichen Auszahlung der restlichen knapp 2.000 EUR bzw. eine Aufforderung zur Zahlung einer Nichtabnahmegebühr (ca. 1.000 EUR)! Diese Aufforderung hätte man auch vor 10 Jahren senden und so zu klaren Verhältnissen beitragen können (Beratung/Aufklärung fehlt!).

Ist der Darlehensgeber (Bauspargruppe) verpflichtet, auf § 489 BGB hinzuweisen (insbes. auf Vollauszahlung)? Kann man ihn wegen mangelhafter Beratung/Aufklärung und einer zu hohen Darlehenssumme belangen? Darf er trotz Zahlung von Bereitstellungszinsen jetzt eine Nichtabnahmegebühr verlangen? Kann er bei Zahlung der Nichtabnahmegebühr weiterhin die gesetzlich zustehende Kündigung ablehnen? Vielen Dank!

Darlehen, Immobilien, Kündigung, Bauspardarlehen

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