Kann mein Arbeitgeber einfach sagen, dass wir sechs Tage die Woche arbeiten müssen, während die anderen Kollegen in Kurzarbeit sind?

Hallo,

ich fühle mich extrem ungerecht von meinem Arbeitgeber behandelt. Es geht um einen Job im Einzelhandel mit 5 Mitarbeitern. Nun hat man zwei (darunter auch mich) Mitarbeiter aus der Kurzarbeit 0 geholt und gesagt, wir sollen jetzt 6 Tage durcharbeiten, solange nicht so viel los ist, was aber natürlich auf Grund von Corona noch weitere Wochen und Monate so weitergehen kann.

Da wir alle sehr viel Überstunden haben, sagt man nun, dass wir jeweils nur 3,5 bzw. 4,5 Stunden arbeiten sollen ( immer alleine in einer Schicht) , sodass wir wöchentlich mindestens 7 Minusstunden machen, obwohl wir an sechs Tagen kommen müssen, damit wir von unseren Plusstunden runterkommen.

D.h. also wir müssen jeden Tag für ein paar Stunden zur Arbeit kommen, bekommen nur minimal mehr Geld als die Kollegen in Kurzarbeit und verlieren auch noch unsere Plusstunden, während die anderen in Kurzarbeit sind und Ihre Plusstunden behalten können und quasi fast genauso viel Geld bekommen, weil es mittlerweile schon 80 Prozent Kurzarbeitergeld sind und das bei Mindestlohn kaum noch einen unterschied macht :(

Es ist einfach mega frustrierend, wie das da abläuft :( Leider gibt es auch keinen Betriebsrat.

Lange Rede kurzer Sinn..meine Frage ist einfach nur ist das erlaubt, dass man einfach sagt ihr arbeitet jetzt an 6 Tagen die woche auf unbestimmte zeit.

Vielen Dank schonmal vorab.

arbeitgeber, arbeitsrecht
Darf mein Arbeitgeber eine OP verbieten?

Hallo und zwar hätte ich eine Frage. Ich arbeite als Arzthelferin bei einer Hausarztpraxis, nun ist es so das ich mich schon seit 1,5 Jahren mit einer chronischen Mandelentzündung herumschlage und es wird auch immer extremer, kann schon kaum essen so schmerzen habe ich, naja lange Rede kurzer Sinn: ich war zuerst beim HNO Arzt und er hatte mir für 2 Wochen später einen OP Termin gegeben und meinte es wäre jetzt wirklich notwendig die Mandeln so schnell es geht zu entfernen.

Dann bin Ich also am nächsten Tag sofort zu meiner Chefin und habe ihr das so gesagt ( und hatte sogar noch ein mega schlechtes Gewissen dabei) und sie hat mich dann komplett fertig gemacht, von wegen ich falle dann ja 2 Wochen Komplett aus In der Praxis (grade in der Corona/ Herbstzeit wo so viele krank sind ) und ich hätte das vorher mit ihr abklären müssen und wehe ich bringe dann keine krankschreibung vorbei Blabla.... also ich war richtig richtig geschockt und so auf 180 als ich da raus bin!!! Darf sie sowas überhaupt ?? Also mir ne OP verweigern ? Sie wollte sogar wissen welcher Arzt die OP verordnet hat und ob es auch jetzt wirklich notwendig wäre ???

Ohman ich bin immer noch sauer... da rackert man sich immer den Arsch ab und ist nie krank, dann ist natürlich alles gut aber weeeeehe man ist mal 2 Wochen krank 🙄 ( sorry für den Roman, ihr merkt, ich musste meine Wut rauslassen :D )

arbeitgeber, arbeitsrecht
Kann ich als Arbeitnehmer noch kündigen, wenn mir vom Arbeitgeber bereits gekündigt wurde, um ehr aus dem Vertrag zukommen?

Folgender Sachverhalt, ich habe bereits die mündliche Zusage eines neuen Arbeitgebers erhalten. Den unterschriebenen Vertrag werde ich aber erst Anfang nächster Woche erhalten. Trotz gegebener Seriosität des neuen Arbeitgebers macht eine Kündigung meinerseits also vorher keinen Sinn. Schriftlicher Vertrag immer besser!

Wenn ich kündige beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ich würde also vom heutigen Datum ausgegangen zum 31.5.2020 rauskommen.

Da es seit einiger Zeit mit dem alten Arbeitgeber „knistert“, könnte es gefühlt passieren, dass DIE mir die Tage noch kündigen, bevor ich kündigen kann. Arbeitgeberseitig besteht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich käme dann also erst zum 30.06.2020 aus dem Vertrag.

Viel zu spät, da ich das neue Arbeitsverhältnis zum 1.6. antrete soll.

Wie verhalte ich mich, sollte tatsächlich mir vorher gekündigt werden? Kann ich die Annahme der Kündigung verweigern? Oder den Arbeitgeber bitten, mir erst mit Datum 30.4. zu kündigen, so dass ich vorher kündigen kann? Gibt es dazu eine Rechtsprechung ?

Würde mir andererseits nicht die 2-Monatige-Arbeitgeberseitige-Kündigungsfrist verbauen wollen, sollte es mit dem neuen Arbeitgeber doch nicht klappen. Wovon ich aber nicht ausgehe!

Vielen Dank!

arbeitgeber, Kündigungsfrist
Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.
Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

arbeitgeber, Bewertung, Arbeitszeugnis
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck
Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?

Vor kurzem bekam ich eine E-Mail von meinem Chef der fragte, ob ich ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen wäre. Unser Steuerbüro habe wohl die Information erhalten, dass die Firma nur noch als Nebenarbeitgeber eingetragen wäre, entsprechend mit Steuerklasse VI versteuert würde.

Beim Finanzamt teilte man mir mit, diese Änderung wäre auf Anfrage meines Arbeitgebers vorgenommen worden, einen Hauptarbeitgeber hätte ich also aktuell gar nicht.

Abgesehen davon, dass ich damit gerade jeden Monate mehrere hundert Euro an Steuern mehr zahle, als ich müsste, wurde ich nun auch schon mehrfach hin und zurück geschickt. Das Finanzamt sagt, das kann nur mein Arbeitgeber ändern, das Steuerbüro meines Arbeitgebers behauptet, sie bekämen die Informationen so vom Finanzamt und könnten da auch nichts ändern.

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, woher diese Änderung denn nun kam, wüsste ich nun zu gerne, wer denn hier überhaupt was ändern kann. Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.

Weiß da irgendwer mehr?

Update: Ich habe heute noch mal mit dem Finanzamt telefoniert und sie konnten mir dort genau sagen, welche Meldung wann bei ihnen vorlag. Schlussendlich wirkt es so, als sei mein Arbeitgeber schuld, könnte das aber wieder richten indem er mich rückwirkend wieder als bei ihm hauptbeschäftigt anmeldet. Und das verflossene Geld, sagte man mir, kann ich dann in der Tat mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück bekommen.

Vielen Dank noch mal an alle die sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten!

arbeitgeber, Steuerklassenwechsel
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung
Wie erfolgt Nettoentgeltberechnung für Übergangsgeld aus Bruttoentgelt?

Hallo,

ich habe den Bescheid des Übergangsgelds von der DRV mit der Anlage "Ermittlung des Brutto- und Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit beitragsfreier Entgeltumwandlung" erhalten. Diese Anlage und meine Entgeltabrechnung für den relevanten Monat habe ich zum Abgleich des monatlich ungekürzten Brutto- und Nettoarbeitsentgelts sowie die Entgeltabrechnungen zum Abgleich des Betrags des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt vorliegen. Die Berechnung auf dem Blatt verstehe ich, um jedoch zu erkennen, ob es passt, muss ist noch die Ausgangsbasis, sprich die vom Arbeitgeber übermittelten Werte mit den Entgeltabrechnungen abgleichen.

Der Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt und das monatliche ungekürzte Bruttoarbeitsentgelt konnte ich auf den Cent aus den Entgeltabrechnungen berechnen. Beim monatlichen ungekürzten Nettoarbeitsentgelt gelingt mir dies nicht.

Daher nun meine Frage, ob mir jemand helfen kann:

Relevanter Entgeltmonat ist 02/2016. Gemeldet als ungekürztes Bruttoarbeitsentgelt ist das Monatsentgelt 02/2016 plus eine Nachberechnung in 03/2016 für 02/2016 und eine Nachberechnung in 06/2016 für 02/2016. Wie erwähnt habe ich eine Punktlandung, wenn ich alle laufenden Bruttoentgelte für 02/2016 addiere.

Ich bin nun davon ausgegangen, um auf das ungekürzte Nettoarbeitsentgelt zu kommen, muss ich laufende Lohnsteuer, Soli, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Entgeltabrechnungen betreffend 02/2016 vom ungekürzten Bruttoarbeitsentgelt abziehen.

Liege ich da falsch?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus und beste Grüße

arbeitgeber, Übergangsgeld, Brutto, Netto
Was muss ich beachten bei zwei Jobs, die über die Lohnsteuerkarte laufen?

Hallo zusammen, Folgendes Szenario, ich arbeite zur Zeit in einer Firma auf Lohnsteuerkarte und zahle da auch die üblichen Steuer. Ich bin Student und kann daher nur sehr eingeschränkt dort arbeiten. Mal viel, mal wenig sprich mal 100 Euro selten mehr, kann aber auch mal 500 sein oder mal ein Monat nichts. Wieso das nicht als geringfügige Beschäftigung angemeldet ist, ist hier irrelevant. Ich weiß jetzt nicht unter welche Job Kategorie das fällt...Teilzeit, versteuerter Minijob? Es geht jetzt nämlich da drum, dass ich einen anderen Teilzeitjob annehmen will, bei dem ich früher anfangen müsste als es geplant war. Dadurch kommt das mit der Kündigungsfrist vom ersten Job nicht ganz hin, den es würden sich beide Jobs dann 4 Tage lang überlappen. Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden? Denn er weiß von meinem jetzigen Job nichts, ich hatte das beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnt gehabt, da ich ja eigentlich erst später anfangen sollte und den ersten Job locker rechtzeitig hätte kündigen können. Nun werden sich beide Jobs 4 Tage lang überlappen. Der erste Job ist bereits gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Also meine Frage, hat der neue AG die Möglichkeit zu sehen, dass ich noch einen zweiten Job habe? Wie sieht das generell mit der Bearbeitung solcher Sachen aus ? Sprich, wenn ich den ersten Job z.b zum 24. gekündigt habe und ich vom neuen AG am 20. angemeldet werde, sieht die Steuerbehörde, dass ich den ersten Job bereits gekündigt habe ? Ich hoffe ihr könnt mir da bisschen weiterhelfen.

arbeitgeber, job, Steuern, Teilzeit

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