Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung
Liegt ein Schadenersatzanspruch vor?

Hallo,

vergangenes Jahr habe ich für mein Haus Fenster bestellt, welche dieses Jahr im März eigentlich hätten angebracht werden sollen. Die Firma hat jedoch die Rollkästen falsch ausgemessen, sodass die Fenster nicht eingebaut werden konnten. Natürlich musste ich mir die für den Einbau eingeplanten Tage frei nehmen, damit jemand Zuhause ist. In der Zwischenzeit wurde ich vertröstet, die Fenster wurden bei mir im Garten abgestellt und nicht wieder mitgenommen, bis ich darauf bestanden hatte. Nach reichlichen Telefonaten und neuen Messungen, sind die Fenster heute geliefert worden. Beim Einbauen wurde nun aber festgestellt, dass die Isolierung für den Rollkasten nicht passt, beziehungsweise ich hatte mit dem Firmenchef abgesprochen, dass eine andere Isolierung eingebaut wird. Nun haben die Angestellten der Firma das falsche Isolierungsmaterial dabei und werden wahrscheinlich länger brauchen um die Fenster einzubauen. Ich als Kunde bin wütend. Nicht nur über die schlechte Kommunikation zwischen Angestellten und Firmenchef oder über die Beschädigung der Hausfassade durch schlampiges Arbeiten sondern auch darüber, dass es bereits insgesamt zum fünften Mal der Einbau verschoben wird und/oder sich hinaus verzögert. Mittlerweile wäre ich soweit, der Firma zu sagen, sie kann alle Fenster mitnehmen und ich bestelle bei einer anderen Firma, wenn sie nicht bereits drei Fenster ausgebaut hätten.

Was kann ich tun? Kann ich Schadenersatz einfordern? Bei der Hausfassade glaube ich nicht, dass ich Sachbeschädigung einklagen kann, da ich keine Fotografien der Fassade vor dem Aus- und Einbau gemacht habe.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen!

Mit Grüßen

Bitle

anspruch, Schadensersatz
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

anspruch, Anwaltskosten, Recht, Zahlung
Was kann Mädchen beantragen beim Auszug aus Elternhaus aber noch schülerin 12.Klasse?

Mein Sohn seine Freundin kommt mit ihren Eltern nicht auf einen Nenner und möchte jetzt dort ausziehen und gern zu uns kommen. Ich habe kein Problem damit, aber ich weis jetzt nicht was ihr an finanziellen Mitteln zur Verfügung steht bzw. was und wo sie was beantragen kann. Ich denke mal das ihr auf alle Fälle ihr Kindergeld zusteht, da sie ja noch Schülerin (kurz vorm ABI) ist. Sie wird von ihrem Vater fast immer angebrüllt wenn ihm was nicht passt (ist auf Montage und alle zwei Wochen nur zuhause). Ihre Mutter steht in der Woche hinter ihr und wenn der Vater in der Tür steht ist davon nichts mehr zuspüren. Von dem Vater aus muss das Kind studieren oder mindestens eine Lehre im Bereich Steuerwesen absolvieren . Jetzt hatte ich ein Gespräch mit ihr und sie interessiert sich auch für Zierpflanzenproduktion. Wir haben dann zusammen Lehrstellen gesucht und Bewerbungen weggeschickt und auch Vorstellungsgespräche vereinbaren können und ihr Vater stellt sich dagegen und meint das sie ihr ABI wegschmeisst weil sie Gärtnerin lernen will. Das sie aber auch in dieser Richtung genug Möglichkeiten hat um sich weiterzuentwickeln, lehnt er völlig ab. Nun war ich mit ihr zum Vorstellungsgespräch und sie konnte sich einen grosses Unternehmen ansehen( Lehrvertrag hätte sie gleich unterschreiben können). Das wäre eigentlich die Aufgabe des Vaters gewesen und nicht meine als angehende Schwiegermutter. Als wir wieder zurück waren wollte er uns erzählen was er von diesem Beruf hält anstatt sich selber mal ein Überblick verschafft von der Arbeitsweise in modernen Gärtnereien bzw. Jungpflanzenbetrieben. Nun geht es darum ihr zuhelfen wenn sie zu uns zieht wo sie Unterstützung beantragen kann und ob sie zum Jugendamt muss. Sie ist aber schon 18. und wird im Mai 19 Jahre alt.

anspruch, gesetzliche Krankenversicherung, private krankenversicherung, unterhalt, wohnung, Auszug

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