Wer bekommt die Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: mein noch Ehemann und ich sind seit über 2 Monaten getrennt und seither lebe ich vorübergehend bei meinen Eltern (diese wohnen aber nicht in der selben Stadt). Die Wohnung meiner Eltern lag viel zu klein. Da ich auch noch ein 3 Jähriges Kind habe ist es ziemlich schwer für mich ohne Auto den Kleinen morgens in den Kindergarten zu bringen.

Letzte Woche kam tatsächlich die Polizei zu uns nach Hause, weil mein Ehemann sich nicht bereit erklärt die Wohnung zu verlassen und hat alles so dargestellt als hätte ich ihn attackiert. Ich bin aber die jenige mit den Hämatomen am Arm?! Einer von beiden mussten nun gehen. Die Polizei hat mich und mein 3 Jähriges Kind herausgebeten. Ich darf mich also meiner eigenen Wohnung nicht nähern bis zum 16.

das Problem der ganzen Sache ist natürlich, dass er sich schon im September aus dem Mietvertrag gestrichen hat und somit überhaupt kein Mieter mehr dieser Wohnung ist.

was ist denn jetzt nun richtig? Darf er dort leben oder nicht? Ich habe schließlich das Leben meines Sohnen umkrempeln müssen, da er dort seine ganzen Sachen hat und bei meinen Eltern kaum Spielzeug und auch noch ein viel zu kleines Zimmer, dass er mit mir teilen muss (8qm).

Arbeiten möchte er natürlich auch nicht, da er kein Unterhalt zahlen möchte.

das ganze ist natürlich unfair, da ich die ganze Wohnung selbst aufgebaut habe und aus meiner eigenen aufgebauten Wohnung soll?

ich war schon beim Anwalt aber das ganze kann natürlich dauern…

lg

alleinerziehend, eltern, kinder, Mietrecht, Mietvertrag, Polizei, Rechte, Trennung
Ich bin Alleinerziehende Mutter, arbeitslos und möchte gerne ausziehen. Was, wo und wie kann ich was beantragen?

Hallo, Zuerst einmal möchte ich sagen das ich während der Ausbildung im 3 Lehrjahr, meine kleine jetzt 5 Monate alte Tochter zur Welt gebracht haben. Ich selber bin im März 22 Jahre geworden. Es kam sehr unerwartet und nicht geplant mit dem Kindesalter bin ich nicht zusammen. Da ich kurz vor Ende meiner Ausbildung bin habe ich mich dazu entschlossen kleine Elternteil zu nehmen sondern meine Ausbildung in Vollzeit abzuschließen. Jetzt vor kurzen habe ich meine Abschlussprüfung geschrieben diese bestanden jetzt Ende Juni habe ich meine mündliche Prüfung und damit wäre meine Ausbildungszeit als Kauffrau für Speditions und Logistikdienstleistungen zu Ende ich werde auch nicht übernommen. da ich noch bei meinen Eltern wohne mit meiner kleinen Maus in meinen kleinen Kinderzimmer habe ich mich dazu entschlossen etwas eigenes für uns beide zu suchen wir wollen einfach ausstehen allerdings in die nähme meiner Eltern weil ich viel Unterstützung bekommen ich würde auch weiter zuhause wohnen bleiben aber das ist kein Dauerzustand die kleine braucht ihr eigenes Zimmer mit ihrem eigenen Bett momentan schläft sie mit mir in meinen. Ich habe nach langen suchen endlich eine Wohnung in der Nähe gewunden die preislich hier in der Umgebung echt gut ist. Meine Frage ist was steht mir und meiner Tochter zu wo kann ich fragen an wen wende ich mich bei fragen wie Wohngeld Sozialhilfe eigene Wohnung ? Wo beantrage ich einen wohnerstausstattung steht mir überhaupt was zu ? Kann ich überhaupt aussiehen. Da meine kleine noch so klein ist habe ich noch dazu entschlossen nicht direkt nach Arbeit zusichern sondern mir jetzt Zeit mir ihr zu nehmen ihre Entwicklung mitzubekommen die ich leider die ersten 4 Monate nicht hätte da ich meine auszubilden abschließen wollte. Also ich würde nach der mündlichen die Elternteil nehmen. Und gerne in unsere Gemeinse Wohnung ziehen.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Magdalena +Lea

alleinerziehend, arbeitslos
Alleinerziehend - Teilzeitstelle - Zuschuss für eigene Wohnung vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin ein wenig verwirrt und unsicher.

Ich bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Vom Noch Ehemann lebe ich getrennt, die Scheidung ist in ein paar Monaten durch. Ich bin nach der Trennung mit meinem Kind erstmal zu meinen Eltern gezogen , da ich noch in Elternzeit war und die alte Wohnung zu gross war. Beim alten AG musste ich kuendigen weil dort mein Arbeitsplatz umstrukturiert wurde auf Früh- und Spätschicht, so dass ich Vollzeit und in den zwei Schichten mit kleinem Kind nicht mehr arbeiten kann. Nun bin ich erstmal Arbeitslos gemeldet, und auf der Suche einer Teilzeitstelle. (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgegeben, und stehe somit nun dem Stellenmarkt für 15-20 Std zur Verfügung, Betreuung des Kindes ist für die Zeit gegeben.

Frage , natuerlich will ich bald mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen, dass ich da die qm Anzahl und im bestimmten Kostenrahmen bleiben muss ist mir klar, bekomme ich aber überhaupt zuschuss vom Jobcenter?

Ich meine, vom einer Teilzeitstelle oder wie jetzt Arblos gemeldet bekomme ich höchstens Netto raus um die 550 Euro. Kindesunterhalt 225 und Kindergeld 184. Davon werd ich kaum leben koennen mit Kind ....

Bekomme ich sicher zuschuss vom Jobcenter wenn ich sage, hallo , ich bin jetzt nur voruebergehend bei den Grosseltern gewesen und möchte nun mit meinem Kind in eine eigene Wohnung. steht mir das zu ? Bekomme ich zuschuss, und von wem Jobcenter oder Wohngeldantrag abgeben?

Danke im voraus......

alleinerziehend, Arbeitslosigkeit, Wohngeld, zuschuss, Teilzeitstelle

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