Aktien versteuern / Wann müssen sie versteuert werden?

Guten Tag liebe Finanzfrage-Community,

ich möchte gerne in Aktien investieren und bin dabei auf eine Handelsplattform gestoßen. Diese hat Ihren Sitz in Österreich. Ich habe mich nun im Internet bereits über diese Thema schlau gemacht und möchte mein Wissenstand absegnen.

Nun bin ich selbst, was das Thema Steuern betrifft, noch ein Anfänger und möchte im Jahr 2024 meine Steuererklärung mit Taxfix oder Wiso realisieren.

Beispiel1:
Die Aktie steigt an, dass ich mich entschließe sie jetzt und gleich zu verkaufen. Dabei habe ich über die Zeit von 5 Monaten ca. 500€ in diese Aktie gesteckt. Der Ertrag liegt bei 1050€ / Gewinn = 550€.

Beispiel 2:
Ich habe 3 Aktien die alle ansteigen. Dadurch ergibt sich ein Gewinn von 2000€ bei einem Investment von 500€. Gewinn = 1500€.

Beispiel 3:
Ich Investiere 500€ und die Aktie geht in den Keller. Ich verkaufe meine Aktien für 1€.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich bei "Beispiel #1" nichts in meine Steuererklärung eintragen, da ich unter den Freibetrag von 1000€ Gewinn liege? Wenn der Gewinn bei 1050€ liegt, muss ich die 50€ versteuern lassen (Abgeltungssteuer)?

In "Beispiel #2" habe ich einen Gewinn erzeilt von 1500€, also müssen die 500€ versteuert werden?

In "Beispiel #3" habe ich einfach Pech und meine investieren 500€ sind weg? Oder kann ich da Steuerlich irgendwas rausholen?

Dann noch 3 weitere Fragen zu dieser Thematik:

#1 | Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich auch bei der Steuererklärung nichts angeben, wenn beim Verkauf der Aktie, die Abgeltungssteuer bereits durch die Plattform abgeführt wird oder?

#2 | Falls die Plattform auch bei einem Gewinn unter 1000€ die Abgeltungssteuer abführt, kann ich mir diese vom Finanzamt wieder holen?

#3 | Und dann bleibt noch die letzte Frage für mich Offen. Muss ich etwas versteuern, wenn ich die Aktie NICHT verkaufe, diese aber so ansteigt, dass sich ein Gewinn von 1000€ ergibt?

#4 | Muss mein Arbeitgeber davon wissen wenn ich etwas Investiere oder meine Aktien verkaufe?

Ich bedanke mich für die Zeit und hoffe auf Klarheit.

Liebe Grüße

Aktien, Abgeltungssteuer, Investment, Steuererklärung, Steuern
Was soll man machen, wenn sich die Bank verrechnet?

Hallo zusammen! Ich habe mal wieder einen Fall, den nur das Leben schreibt.

Seit einiger Zeit übernimmt die Bank in D die Festsetzung der Steuer aber was macht man, wenn die sich gründlich verrechnet? Anmerken muss ich, dass es sich um eine große, namhafte deutsche Bank handelt.

Fall aus der Praxis. Für 2021 wurde eine Verlustbescheinigung beantragt, ausgestellt und auch vom Finanzamt veranlagt.

2022 sind die steuerwirksamen Vorgänge mit 16 eigentlich übersichtlich viele. Die Bank hat aber in der steuerlichen Detailansicht mehr als 300 Vorgänge (da wurde viel berichtigt) und kommt statt eines Gewinns auf einen niedrigen fünfstelligen Verlust, der bei Nicht-Aktien durch die nicht berücksichtigte Verlustbescheinigung plausibel ist (exakt der Betrag der Verlustbescheinigung ist die Diffenenz).

Bei Aktien ist die Differenz (niedriger fünfstelliger Betrag zugunsten des Kunden) auch mit viel Mühe nicht plausibel.

Weil Verlust wird für 2022 keine Steuerbescheinigung kommen (es hätte auch Abgeltungssteuer einbehalten werden müssen, was nicht passiert ist) sondern der Verlust auf 2023 vorgetragen.

Nun ist der Steuerpflichtige so drauf, dass er die Bank schon 2022 und wieder 2023 mehrfach darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sich verrechnet hat und doch die Steuerdaten prüfen soll. Dies führte jeweils zu einer Menge Korrekturbuchungen. Wie oben geschrieben sind es inzwischen über 300. Leider veränderte sich das Ergebnis nicht.

Die Antwort auf die schirftlichen Anfragen des Kunden wirkten wie von einem Roboter geschrieben und wenn ein Mensch schreibt oder wenn er anruft (was er auch schon mehrfach gemacht hat), kommt immer der Brustton der Überzeugung rüber, dass sich doch der Kunde verrechnet haben muss.

Scheinbar will sich jetzt keiner mehr die über 300 Buchungen anschauen oder man verlässt sich darauf, dass andere alles schon angeschaut und berichtigt haben. Vielleicht war inzwischen auch jeder, der die Steuerdaten berichtigen darf, schon mal dran.

Nun fragt mich der steuerehrliche, nicht von einem Steuerberater beratene Mensch (braucht auch keinen, nur N und Kap), was er denn machen soll. Er könnte in der - noch nicht abgegebenen - Einkommensteuererklärung 2022 die korrekten Zahlen angeben. Diese aber nur durch die eigenen Zahlen belegen, die denen der Bank widersprechen. Im Zweifel wird die Bank zwar ihm mehr glauben als der Bank (weil Steuer entsteht), nur setzt sich der Fehler ja in 2023 fort. Er überlegt schon, in 2023 wieder eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Soll er?

Konkrete Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle ihm empfehlen? Darauf warten, dass bei der Bank irgendwann mal ein Revisor auf den vielleicht nicht nur bei dem Kunden passierten Fehler kommt?

Soll er für 2023 eine Verlustbescheinigung beantragen? Es wird wie schon für 2022 ein Gewinn entstehen aber laut Bank ist es abermals ein Verlust.

Abgeltungssteuer, einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern
Anlage KAP, ausländische Kapitalerträge - wie Optionsverkäufe eintragen?

Liebe alle, ich verzweifle gerade an der Anlage KAP. Ich habe 2020 Optionen gehandelt und muss diese nun richtig berechnen. Es geht um die Verluste aus Optionen, welche wertlos verfallen sind. Soweit ich verstanden habe, müssen die in Zeile 25 "Ausbuchung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter".

Meine Frage: müssen die dann auch in Zeile 22 "In den Kapitalerträgen enthaltene Verluste" enthalten sein?

Also, angenommen ich habe 1000 Euro Ertrag, diese bestehen aus:

- 35.000 Verlusten mit Futures und Optionen
- 15.000 wertlos verfallenen Optionen (macht 50.000 Verlust insgesamt)
- und 51.000 Gewinn.

Also ist mein Gedankengang richtig:

  • Zeile 19 "Ausländische Kapitalerträge" - hier summiere ich alle Gewinne und Verluste = 1000 Euro Ertrag
  • Zeile 22 "darin enthaltene Verluste ohne Aktien" - hier weise ich die Verluste aus Optionen und Futures aus = 50.000 Euro Verlust
  • Zeile 25 "Verluste aus der Ausbuchung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter" - jetzt kommts: soll ich hier nochmal 15.000 eintragen?

Laut Steuerbericht von Interactive Brokers müsste ich das so eintragen. Aber Elster summiert die beiden Verluste dann zu 65.000, das kann ja dann nicht richtig sein.

Ich kann in Zeile 22 aber nicht 35.000 Verlust eingeben, denn Elster errechnet aus dem "darin enthaltenen Verlust" ja den Gewinn, und der wäre dann um 15.000 gekürzt.

Eigentlich müsste es doch eine einfache Antwort geben, aber ich finde nichts... Wisst ihr was? Bitte helft ! : ))

Abgeltungssteuer, Optionen, Steuererklärung, Anlage KAP, Kapitalerträge
Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

Kapital, Abgeltungssteuer, Finanzamt, Online, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Kapitalerträge
Kann ein der Verkauf eines Wikifolios (99% Totalverlust) bei der Erstattung von Abgeltungssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

Hallo,

Ich habe gestern ein Wikifolio verkauft nachdem ich keine Hoffnung mehr hatte, das es zukünftig wieder steigen wird.

Der Gesamtwert des Wikifolios belief sich dabei beim Kauf auf 26.322,72 €, verkaufen konnte ich das Wikifolio nur noch für 2,56 €; es entstand ein Totalverlust in Höhe von 26.320,16 €. An Spesen für den Verkauf wurden mir nicht die sonst üblichen 6,50 € sondern nur 2,56 € berechnet.

Hinweis: In diesem Jahr habe ich bisher schon ca. 15.000 € Abgeltungssteuer durch Aktiengewinne (inkl. Wikifolios) zahlen müssen.

Wenn ich es richtig berechnet habe, hätte durch den so entstandenen Verlust ein Verlustverrechnungstopf in Höhe von -6.581,32 € (Kapitalertragssteuer) und -361,9726 € (Soli), also insgesamt -6.943,2926 € entstehen müssen.

Auf der heutigen Wertpapierabrechnung wurde mir jedoch kein Verlust ausgewiesen, mit folgendem Hinweis: "Es liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom 09.12.2014 keine Veräußerung nach § 20 Abs. 2 EStG vor, da der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt."

Soll das jetzt heißen, dass ich den Verlust nicht steuerlich mit meinen bisherigen Gewinnen verrechnen lassen kann, weil der Wert des Wikifolios bei Verkauf nicht die 6,50 € Ordergebühren überstiegen hat??? Wegen knapp 4 € fehlenden Ertrags bekomme ich also die 6943,2926 € nicht zurück erstattet?

Ist es möglich, dass mir der Verlust noch irgendwann auf eine andere Art bescheinigt wird, bzw. geht dies ggf. mit der Beantragung einer Verlustbescheinigung am Ende dieses Jahres, so dass der Verlust dann zumindest in der nächsten Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden kann?

Gibt es noch eine andere Möglichkeit die so entstandenen Verluste mit meinen Gewinnen zu verrechnen? Wäre schon bitter wenn ich nun auch noch auf die knapp 6.943 € verzichten müsste.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Abgeltungssteuer, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer
Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

Abgeltungssteuer, Depot, kinder, Depotübertrag
Können die Verluste aus CFDs mit Kapitalerträgen verrechnet werden?

Hallo,

CFD Verlustvorträge & Kapitalerträge Aktien & Abgeltungssteuer

Zitat CMC Markets:

"Gewinne und Verluste aus Aktien bilden einen separaten Verlustverrechnungskreis. Das heißt, Gewinne aus Aktiengeschäften dürfen dementsprechend auch nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Das gilt nicht für CFDs auf Aktien. CFDs fallen unabhängig vom Basiswert, auf den sie sich beziehen, als eigenständiges Finanzinstrument nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien. Das bedeutet, dass die Verluste aus CFD-Transaktionen uneingeschränkt mit allen anderen positiven Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden können. "

Frage: Subsumiert ergibt sich daraus, dass CMC Markets Termingeschäfte mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden dürfen, auch Dividenden & Zinsen. Können die Verluste aus "CMC Markets Termingeschäften"/CFDs ebenso mit Kapitalerträgen aus Aktien verrechnet werden? Dies ist mE in dortiger Ausführung nicht zweifelsfrei/explizit erwähnt (Hoffnungsschimmer), allerdings implizit ("...nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien...").

Was wisst Ihr? Falls die Verrechnung des CMC Verlustvortrages mit Kapitalerträgen aus Aktien nicht möglich scheint, ist dies zweifelsfrei von deutschen Steuerbehörden/Finanzämtern anerkannt?

Danke im voraus! Ed

Abgeltungssteuer

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