Ärger mit dem Notar. Wie sieht die Rechtslage aus?
Im September letzten Jahres bin ich mit meiner Mutter bei unserem Notar gewesen. Es ging in erster Linie um eine Vorsorgevollmacht (Neueintragung einer Vertrauensperson) und um eine Information zu einer ggf. anstehenden Testamentsänderung.
Als pflegender Angehöriger meiner Mutter äußerte ich, dass ich im Falle einer späteren Unterbringung meiner Mutter in einem Pflegeheim das Haus verkaufen müsse.
Darauf hin machte der Notar einen Vorschlag, dass Haus auf mich zu übertragen. In diesem Fall wäre es nicht so einfach mich vor die Tür zu setzten.
Ich erklärte dem Notar darauf hin meine Bedenken, da ich seit beginn der Pflegetätigkeit meiner Mutter seit 2019 Sozialleistungen beziehe (Harz 4 bzw. Bürgergeld) und ich diesen Vorschlag zuerst prüfen müsse.
"Ich kann ihnen ja mal einen Vertragsentwurf zukommen lassen." Dieses habe ich nicht explizit abgelehnt, da ich davon ausgegangen bin, dass ich diesen zur Prüfung gebrauchen könne.
Als Bezieher von Sozialleistungen wäre ich jedoch gar nicht in der Lage die Kosten für ein Einfamilienhaus zu tragen. Weiter hätte eine Übertragung auch Einfluss auf den Leistungsbezug, so dass diese Übertragung absolut keinen Sinn gemacht hätte. Für meine Begriffe hätte der Notar dieses wissen müssen.
Auf meine Frage was eine Übertragung im Falle des Zustandekommens kosten würde, wurde uns ca. 1500 Euro mitgeteilt.
Im Dezember - Termin war im September - habe ich telefonisch einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass dieser Vorschlag für uns nicht in Betracht kommt.
Jetzt haben wir eine Kostenrechnung über 2600,-- Euro erhalten mit einem zugrundeliegenden Verkehrswert, der 200.000 Euro über dem der Testamentserstellung 2020 liegt. Angeblich haben sich diese seit diesem Jahr drastisch erhöht.
Frage:
Ist ein Vertrag aufgrund des Entwurfes trotz meines Hinweiseses, vorab prüfen zu wollen, ob dieser Vorschlag für uns überhaupt sinnvoll ist zustande gekommen.
Ist die Gebührenerhöhung von 1500 auf 2600 Euro rechtens für den Fall, dass wir zahlen müssen?