Verkäufer falsche angaben vor dem Verkauf, Werkstatt hat Fehler nicht erkannt?

Guten Morgen,

Vor etwa zwei Monaten kaufte ich einen Audi A4 b8 2.0 TFSI quattro. Bereits vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer nach dem Ölverbrauch, und er antwortete, dass das Auto 0,5 Liter auf 1000 km verbraucht. Da ich wusste, dass diese Modelle viel Öl verbrauchen können, war dies für mich noch akzeptabel. Ich testete das Auto auf einer Probefahrt und kaufte es schlussendlich. Doch auf dem Heimweg (etwa nach 30 km) musste ich bereits einen Liter Öl nachfüllen. Nach drei Tagen und ungefähr 450 km musste ich erneut einen Liter Öl nachfüllen. Ich kontaktierte den Verkäufer und fragte ihn, warum er mir falsche Informationen zum Ölverbrauch gibt. Er erklärte, dass seine Frau die Angaben gemacht habe. Dies war jedoch ausschlaggebend für meine Kaufentscheidung. Der Verkäufer weigerte sich jedoch, das Auto zurückzunehmen, da es im Kaufvertrag ausdrücklich als "ab Platz" gekennzeichnet war. Ich war auf das Auto angewiesen und dachte, dass der Verbrauch beim nächsten Service besser werden würde. Nur drei Wochen später verlor das Auto an Leistung und zündete nicht mehr richtig. Die Werkstatt stellte defekte Zündkerzen und -spulen eines Zylinders fest, die ausgetauscht wurden. Ich vermutete, dass dieser Defekt für den hohen Ölverbrauch verantwortlich war, doch der Ölverbrauch blieb weiterhin hoch und ich musste alle 400 km einen Liter Öl nachfüllen. Etwa zwei Wochen später ging der Motor während der Fahrt einfach aus und ließ sich nicht mehr starten. Das Auto musste erneut in die Werkstatt gebracht werden. Die Diagnose diesmal: die Steuerkette war übersprungen und es gab einen Motorschaden. Hätte die Werkstatt bereits beim ersten Besuch den Zustand der Steuerkette prüfen müssen? Muss ich den Verkäufer für falsche Angaben zur Rechenschaft ziehen? Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank für jede Antwort.

Kaufrecht, Werkstatt
Werkstatt erkannte nicht das die Steuerkette hinfällig war?

Guten Morgen,

Vor etwa zwei Monaten kaufte ich einen Audi A4 b8 2.0 TFSI quattro. Bereits vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer nach dem Ölverbrauch, und er antwortete, dass das Auto 0,5 Liter auf 1000 km verbraucht. Da ich wusste, dass diese Modelle viel Öl verbrauchen können, war dies für mich noch akzeptabel. Ich testete das Auto auf einer Probefahrt und kaufte es schlussendlich. Doch auf dem Heimweg (etwa nach 30 km) musste ich bereits einen Liter Öl nachfüllen. Nach drei Tagen und ungefähr 450 km musste ich erneut einen Liter Öl nachfüllen. Ich kontaktierte den Verkäufer und fragte ihn, warum er mir falsche Informationen zum Ölverbrauch gibt. Er erklärte, dass seine Frau die Angaben gemacht habe. Dies war jedoch ausschlaggebend für meine Kaufentscheidung. Der Verkäufer weigerte sich jedoch, das Auto zurückzunehmen, da es im Kaufvertrag ausdrücklich als "ab Platz" gekennzeichnet war. Ich war auf das Auto angewiesen und dachte, dass der Verbrauch beim nächsten Service besser werden würde. Nur drei Wochen später verlor das Auto an Leistung und zündete nicht mehr richtig. Die Werkstatt stellte defekte Zündkerzen und -spulen eines Zylinders fest, die ausgetauscht wurden. Ich vermutete, dass dieser Defekt für den hohen Ölverbrauch verantwortlich war, doch der Ölverbrauch blieb weiterhin hoch und ich musste alle 400 km einen Liter Öl nachfüllen. Etwa zwei Wochen später ging der Motor während der Fahrt einfach aus und ließ sich nicht mehr starten. Das Auto musste erneut in die Werkstatt gebracht werden. Die Diagnose diesmal: die Steuerkette war übersprungen und es gab einen Motorschaden. Hätte die Werkstatt bereits beim ersten Besuch den Zustand der Steuerkette prüfen müssen? Muss ich den Verkäufer für falsche Angaben zur Rechenschaft ziehen? Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank für jede Antwort.

Werkstatt
Hohe Kassendifferenz am 3. Tag?

Guten Tag,

ich arbeite seit 5 Monaten als Aushile (5-10h die Woche) in einem hauptsächlich Drogerie-Bestückten Laden.

nun wurde ich vor einer Woche 20 Min an die Kasse angelernt (davor war ich nur für die Warenverräumung zu ständig). an dem Tag hatte ich nach 7h kassieren eine Differenz von -2.50€ (fand ich völlig ok für den ersten Tag).

Heute beim dritten Tag war ich morgens die ersten 4h an der Kasse. es gibt nur zwei kassen und die andere war nicht besetzt (waren nur zu zweit im Laden). Die Kollegin hat hinten das Lager geräumt während ich alleine im Laden war. ich war in vielen Situationen hilflos (bestimmte Kassensysteme, Laufband funktioniert nicht, usw…).

Obwohl ich nach Hilfe oft geklingelt habe, kam sie nicht oder erst 4 min später. ich war ziemlich im Stress und die Kundenschlange wurde immer länger. Zwischendurch haben sich 2-3 Kunden über ihr Wechselgeld beschwert, was ich versucht habe schnell im Kopf nachzurechnen (Geldlade musste in der Zeit ja schon geschlossen werden). Bei der Abrechnung der Schock: -19.20€.

Ein mitarbeiter meinte dass es sehr schlecht ist und meine Chefin wahrscheinlich ein ernstes und wütendes Gespräch suchen wird. Werde ich ermahnt oder gekündigt? Es war ja nix mit Absicht und mir fällt keine Situation ein von der ich bewusst während dem Wechselgeldvorgang wusste, dass die Rückgabe nicht korrekt war…

Bitte um Hilfe, bin sehr nervös und auch verängstigt

arbeitgeber, Kasse
Mit Anwalt bessere Chancen auf Bewährung?

Ich lebe von Grundsicherung und einer kleinen Rente und muss bald als Angeklagte vor Gericht, mir hat jemand gesagt, in dem Fall gäbe es keine Prozesskostenbeihilfe und einen Beratungsschein für Anwalt. Stimmt das?

Muss ich das alles selbst zahlen?

Und gewähren Anwälte eigentlich Ratenzahlung? Ich könnte in Raten von 50 Euro Pro Monat zahlen.

Da ich gleich vierfach angezeigt bin(2 Mal Volksverhetzung, 2 mal Verleumdung) nicht vorbestraft, traue ich mich nicht ohne Anwalt zum Prozess, da ich Autistin bin und mich nicht selbst verteidigen kann.

In dem Brief vom Amtsgericht stand folgendes:

Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können, in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Bedeutet das, dass mir ein Pflichtverteidiger zusteht oder nicht? Ich verstehe das nicht genau, wie das in dem Brief gemeint ist.

Auch der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Rechtsanwalt kann die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers von Ihnen verlangen, wenn das Gericht später Ihre Zahlungsunfähigkeit feststellt.

Bekommt man eher eine Haftstrafe, wenn man keinen Anwalt hat?

Wir haben in der Stadt einen stadtbekannten Nazi, der war schon mindestens dreimal wegen Volksverhetzung vor Gericht, und einmal, weil er zusammen mit anderen einen Mann krankenhausreif geprügelt hat, aber der bekommt nie Haftstrafen, jedes Mal kriegt der Bewährung

Liegt das daran, dass der einen guten Anwalt hat?

Hätte der Nazi ohne Anwalt eine Haftstrafe bekommen?

Und bekomme ich ohne Anwalt, (obwohl nicht vorbestraft) eher eine Haftstrafe?

Anwalt
Wie erklärt man Kapitaleinkünfte im Erbfall richtig?

Um die Problemstellung zu verdeutlichen hole ich zunächst etwas aus:

Meine Mutter ist auf Ostern 2022 verstorben. Erben sind mein Bruder und ich zu gleichen Teilen.

Das Erbe bestand unter anderem in Konten und Depots bei mehreren Banken. Um uns diesen gegenüber als Erben legitimieren zu können brauchten wir einen Erbnachweis. Dieser besteht in dem Eröffnungsbeschluss zu einem notariellen Erbvertrag unserer Eltern.

Das zuständige Nachlassgericht brauchte geschlagene 4 Monate um uns diesen Eröffnungsbeschluss zu übersenden, bestehend aus 3 Kopien und einem Formblatt.

In diesem Jahr steht die letzte Einkommensteuererklärung für unsere verstorbene Mutter an. Bei Anlage KAP ist klar, die Einkünfte von 01.01.2022 bis Ostern 2022 sind bei unserer Mutter zu erklären. Die Einkünfte von Ostern 2022 bis zur Auflösung der Konten und Depots bei uns Erben.

Nur, wie macht man das? Während ich befürchte, dass wir noch eine zusätzliche Einkommensteuererklärung als Erbengemeinschaft abgeben müssen meint mein Bruder, wir sollten einfach die Steuerbescheinigungen der Banken kopieren, hälftig teilen und mit einem "idiotensicheren" Erläuterungsschreiben unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen beifügen. Mein Bruder ist von seiner Ausbildung her gelernter Steuerfachangestellter und Bilanzbuchhalter. Da sollte man eigentlich meinen, er weiß, was er vorschlägt.

Was meint Ihr dazu?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Erbfall

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