Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wg. Photovoltaik, 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

Hallo zusammen,

ich versuche gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ich in diesem Monat eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen habe.

Zu den Voraussichtlichen Einkünften habe ich diverse Fragen:

  • Da wir teilweise einspeisen, muss ich die erwartete Einspeisevergütung (also etwa 10ct/kWh -- plus USt?!) und den zu versteuernden Eigenverbrauch (also 20ct/kWh Pauschale) aufsummieren und unter vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen?
  • Ich bin verheiratet, aber meine Frau ist nicht als Gesellschafter angemeldet. Trage ich bei vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb für mich dann die erwarteten Einkünfte aus der PV-Anlage (s.o.) ein und bei meiner Frau nichts?
  • Wir haben in diesem Jahr Elterngeld bezogen und werden das im nächsten Jahr wieder tun. Trage ich diese Einkünfte unter vstl. Einkünfte aus Sonstigen Einkünften (z.B. Renten) ein?

Auch die Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge ist mir nicht klar.

  • Ich habe in anderen Fragen zu diesem Thema gelesen, dass es sich bei den Steuerabzugsbeträgen um einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli handelt. Kann ich einfach meine erwarteten Einkünfte in einen Nettorechner eingeben und die entsprechenden Werte für LSt, KSt, Soli übernehmen, oder sind das die falschen Zahlen?
  • Gehören in die Sonderausgaben all die Positionen, die das Finanzamt in der ESt-Erklärung unter Sonderausgaben aufführt? Heißt das, dass ich im Prinzip vier Steuererklärungen vorwegnehmen muss (für meine Frau und für mich, für dieses und fürs nächste Jahr)?
Elterngeld, Fragebogen steuerliche Erfassung
50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

September 2019 beende ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe nun verschiedene Arbeitsmöglichkeiten.

Ich möchte auf 50% in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine 50% Stelle hat ca. 1500 Brutto monatlich. Mir wurden nun von zwei verschiedenen Arbeitgebern Honorarstellen angeboten, wenn ich beide annehmen würde wäre ich monatlich bei ca. 680 Euro (Somit fällt die Übungsleiterpauschale weg).

Je nachdem wieviel Einnahmen bei den Honorarstellen für mich lohnen, kann ich die monatlichen Einnahmen verringern oder erhöhen.

Nun meine zwei Fragen:
Meine Sozialabgabe werden ja dann von der 50% Stelle ja übernommen.

Wie kann ich am besten ausrechnen, wieviel Einkommensteuer ich am Ende des Jahres für die Honorarstellen zahlen muss?
Rechne ich ALLE meine Einnahmen zusammen und schaue was Brutto dabei raus kommt oder wie muss ich das rechnen ... ?

Und die andere Frage ist, wieviel Honorartäigkeit lohnt sich für mich?

Ich habe versucht diese Fragen selber zu beantworten, jedoch finde ich nicht passendes.

Ein anderes Thema ist noch, dass ich ein Kleingewerbe als Fotografin habe. Ich werde dieses und nächstes Jahr kaum einnahmen haben (ca. 1000 Euro vielleicht) lohnt sich das Kleingewerbe oder lohnt es sich für mich steuerlich mich abzumelden?

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

einkommensteuer, Finanzamt, Honorar, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern
Bleibt trotz Abbruch des Hauses das Altenrechtsteilsrecht (Wohnrecht) des Berechtigten in einer anderen Wohnung des Eigentümers unentgeltlich bestehen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang der 90er kauften wir (mein Mann und ich) das Grundstück meiner Eltern.

In dem Kaufvertrag wurde auch ein lebenslängliches unentgeltliches Alterrechtsteilsrecht (Wohnrecht auf der Ostseite und Pflege bis zu einen bestimmten Betrag) für meine Eltern vereinbart. Mein Vater verstarb bereits.

Zu dieser Zeit bauten wir auch auf dem Grundstück unser eigenes Haus (Westseite).

Mitte 2000 waren wir gezwungen (zu alte Bausubstanz von 1850), in Absprache mit meiner Mutter, das alte Haus wegzureißen und ein neues zu bauen, in dem sie und unser Sohn eine Wohnung erhalten sollte.

Kurz bevor der erste Stein gesetzt wurde, hatte sie sich entschlossen auf die andere Seite (also in unser Haus auf der Westseite) zu ziehen. Finanziell wurde zum damaligen Zeitpunkt nichts konkret besprochen, eine mögliche Miete hatte sie angedeutet. Eine Entschädigung für die enthaltene Innenausstattung (bewegliche Dinge) habe ich erhalten.

Nun nachdem die „neue“ Wohnung viele Jahre abgewohnt wird, und bald wieder Renovierungskosten (Fenster) anstehen, fragen wir uns, ob es sein kann, dass Sie weiterhin ein unentgeltlich Wohnrecht hat, auch wenn von uns alles auf dem Grundstück und das Grundstück selbst auch zu einem korrekten Betrag bezahlt wurde?

Vielleicht waren wir zu blauäugig? Aber wer weiß schon, wie es sich Jahrzehnte später entwickelt.

Danke im Voraus

Wohnrecht auf Lebenszeit
Hauptarbeitgeber plötzlich als Nebenarbeitgeber eingetragen. Was jetzt?

Vor kurzem bekam ich eine E-Mail von meinem Chef der fragte, ob ich ein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen wäre. Unser Steuerbüro habe wohl die Information erhalten, dass die Firma nur noch als Nebenarbeitgeber eingetragen wäre, entsprechend mit Steuerklasse VI versteuert würde.

Beim Finanzamt teilte man mir mit, diese Änderung wäre auf Anfrage meines Arbeitgebers vorgenommen worden, einen Hauptarbeitgeber hätte ich also aktuell gar nicht.

Abgesehen davon, dass ich damit gerade jeden Monate mehrere hundert Euro an Steuern mehr zahle, als ich müsste, wurde ich nun auch schon mehrfach hin und zurück geschickt. Das Finanzamt sagt, das kann nur mein Arbeitgeber ändern, das Steuerbüro meines Arbeitgebers behauptet, sie bekämen die Informationen so vom Finanzamt und könnten da auch nichts ändern.

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, woher diese Änderung denn nun kam, wüsste ich nun zu gerne, wer denn hier überhaupt was ändern kann. Davon abgesehen wäre ja auch noch spannend, ob ich die entstandenen Abzüge irgendwie wieder zurück bekommen kann.

Weiß da irgendwer mehr?

Update: Ich habe heute noch mal mit dem Finanzamt telefoniert und sie konnten mir dort genau sagen, welche Meldung wann bei ihnen vorlag. Schlussendlich wirkt es so, als sei mein Arbeitgeber schuld, könnte das aber wieder richten indem er mich rückwirkend wieder als bei ihm hauptbeschäftigt anmeldet. Und das verflossene Geld, sagte man mir, kann ich dann in der Tat mit der nächsten Steuererklärung wieder zurück bekommen.

Vielen Dank noch mal an alle die sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten!

arbeitgeber, Steuerklassenwechsel

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