Besuch in WG vom Partner in Fernbeziehung während Coronazeit?

Hallo zusammen.

Ich (Untermieterin), habe eine Fernbeziehung und würde gerne dass meinen Partner mich für ca. 12 Tage besuchen kann (ab 9.April), da er leider für den ganzen Monat in Kurzarbeit gegangen ist. Vor ein paar Tage wurde schon mit meiner Hauptmieterin und die andere Mitbewohnerin zusammen abgestimmt, dass er von 9. bis 13. mich besuchen könnte, da wussten wir aber gar nichts noch von Kurzarbeit.

Im Bezug diese Kurzfristige Entscheidung seiner Firma, habe ich mal wieder mit beiden Mitbewohnerinnen gesprochen, Situation erklärt, und Bescheid gegeben dass er länger bei mir bleibt. Sie (Hauptmieterin) hat plötzlich die Frage gestellt, ob ich um Erlaubnis anfrage oder wenn ich nur einfach sie wissen lasse. Leider habe ich bis zuletzt mit Ja geantwortet und jetzt meinte sie, dass sie nicht mehr einverstanden ist, nur weil ich nicht deutlich gefragt habe, ob das ok war.

Danach kam eine unangenehme Diskussion und am Ende hat sie (sehr aufgeregt) gesagt, dass es bei WG Regeln im Vertrag schon besprochen wurde, dass ich das untergechrieben habe und wenn ich nicht mehr einverstanden bin dann sollte ich anderes Zimmer irgendwoanders finden weil die WG nicht die richtige für mich war. So habe ich beantwortet, dass ich ja ausziehen möchte.

Als Hinweis:

Im Vertrag steht das folgende: "Die Untermieterin verpflichtet sich an die persönlich besprochenen WG-Regeln zu halten. Ggf. folgt ansonsten eine schriftliche Abmahnung und in der Folge eine Aufhebung des Untermietvertrags."

Es wird aber schriftlich nichts spezifisches entsprechend Besuch beschrieben.

Mein Partner ist schon seit 2 Wochen in Homeoffice, würde selber in eigenes Auto allein fahren und nur einen von seinem Mitbewohnern ist anwesend und auch in Homeoffice.

Meine Frage dann: Kann sie (Hauptmieterin) jetzt mich verbieten, dass mein Partner mich besucht (oder länger bleibt), vllt unter der Corona-Argumentation? Ich vermute dass sie jetzt wütend ist und nicht mehr damit einverstanden ist.

Vielen Dank im Vorraus!

Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Steuererklärung
Ist das Arbeitszeugnis ok?

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Zeugnisentwurf von Verdi erhalten und bin irgendwie noch nicht so richtig zufrieden damit. Kann mir jemand sagen ob das Zeugnis so in Ordnung wäre?

Zeugnis

Frau XY,

geboren XX. Juli XXXX in XY,

trat am 21. August 2017 in die Dienste unseres Hauses. Ihr Einsatz erfolgte als Sachbearbeiterin Kredit Bestandsgeschäft, Voll- und Teilrückzahlung am Standort XY.

Frau XY war mit folgenden Aufgaben betraut:

Bearbeitung aller Anfragen im Bereich Privatkunden-Ratenkredit, insbesondere umfassende

Bearbeitung von vorzeitigen Rückzahlungen, Widerrufen und Beschwerdefällen

Sachbearbeitung im System SAP

Erstellung und Versand von Kundenanschreiben

Führen ein- und ausgehender Telefonate

Erledigung aller eingehenden Anfragen zu Ratenkrediten von Kreditnehmern,

Privatkundenberatern und legitimierten Dritten

Berücksichtigung und Einhaltung der vereinbarten Vertragsinhalte als Dienstleister

Unterstützung bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, Nachwuchskräften und

Hospitanten

aktive Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen

teaminterne und -übergreifende Prozessoptimierung

Unterstützung bei der Aktualisierung von Prozessbeschreibungen

Frau XY verfügt über umfassendes Fachwissen, das sie kontinuierlich ausbaute und bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher. Sie arbeitete stets zuverlässig, sorgfältig, systematisch und zielorientiert.

Frau XY war eine ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin, die auch bei hohem Arbeitsanfall und unter herausfordernden Arbeitsbedingungen alle Aufgaben konstant gut bewältigte. Aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe arbeitete sie sich immer schnell und erfolgreich in neue Themen ein. Sie identifizierte sich mit den übertragenen Aufgaben und zeigte stets Leistungsbereitschaft und Engagement.

Die Qualität erfüllte unsere Ansprüche in vollem Umfang, sodass Frau XY die vereinbarten Ziele gut erreichte. Die Leistungen werden zusammenfassend als gut beurteilt.

Frau XY war eine allzeit freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin, die sich immer gut in das Team integrierte. Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Frau XY zum heutigen Tag im beiderseitigen besten Einvernehmen.

Wir danken Frau XY für die gute Zusammenarbeit. Auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute.

XY, XX. XX. XX

Namen

Funktion

arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Kaltmiete verhandeln möglich?

guten Abend,

meine Verlobte und ich suchen derzeit nach einem Haus zur Miete und haben zwei sehr schöne Objekte gefunden. Eins ist ganz neu, da wäre es ein Ersteinzug, die andere ist älter aber komplett kernsaniert und modernisiert.

Die Kaltmiete vom Neubau liegt bei 1200€ für 135 Quadratmeter aber die Nebenkosten sind mit 460€ sehr hoch.

Das sanierte Haus kostet kalt 1400€ für 134 Quadratmeter, schreckt uns aber ebenfalls ab, da wir allgemein und insgesamt nicht mehr als rund 1300-1400€ warm bezahlen wollten. Uns überrascht auch, dass der Vermieter des sanierten Hauses nur 100€ pro Monat an Nebenkosten für zwei Personen ansetzte, während der Vermieter beim Neubau 460€ verlangt.

Größe und Aufteilung sind identisch, wobei das sanierte ein alleinstehendes Haus ist, während es sich beim Neubau, um eine Doppelhaushälfte handelt.

Viele Freunde und bekannte haben uns schon gesagt, dass wir bei der Höhe an Mietausgaben doch besser beraten wären zu kaufen.

Das sanierte Objekt steht schon seit Dezember im Internet und jetzt wollte ich fragen, ob es ok ist, wenn man zwar nicht direkt und unverschämt handelt, sondern dem Vermieter mitteilt, dass man Interesse hat, aber das Budget von rund 1300€ nicht überschreiten wolle und ob es da eine Möglichkeit gibt, sich eventuell zu einigen.

Ich denke mir halt, dass die Interessenten dem Besitzer wohl nicht gerade die Bude einrenken, da das Objekt seit rund 4 Monaten im Internet steht und er mir auch sofort die Telefonnummer schickte und von sich aus eine Besichtigung vorschlug. Liege ich falsch, wenn ich dies als durchaus gute Grundlage einstufe, um preislich eventuell doch etwas runterzuhandeln?

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