Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag
Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag
Arbeitgeber rechnet immer nur 160 Stunden monatlich ab obwohl ich mehr arbeite?

Ich habe eigentlich einen Festvertrag bei dem ich monatlich 2000 € ausgezahlt bekomme. Meine Probezeit ist abgelaufen ich bin also fest eingestellt in Vollzeit.

Im Januar hat mir mein Chef einfach so am Monatsende mitgeteilt dass er sich meinen Lohn nicht mehr leisten kann. Er soll wohl einen Risikobeitrag für Bauarbeiter Zahlen der extrem hoch ist diese wollte er erstmal auf mich umwälzen. Nachdem ich mich weigerte die sind zu bezahlen da im Internet stand dass der Arbeitgeber diesen leisten muss meinte er das ich ab jetzt auf Stundenbasis arbeiten soll obwohl ich den Monat Jannuar schon durchgearbeitet habe, hatte ich das so hingenommen.

Wir haben aber nichts unterschrieben also es gibt keine Vertragsänderung mein alter Vertrag gilt eigentlich weiter.

Jetzt haben wir Mai und ich habe seit Januar auf Stundenbasis gearbeitet. Nun habe ich meine Abrechnungen bekommen und festgestellt dass mein Chef mir immer nur maximal 160 Stunden berechnet das macht seit Januar ein Minus von 62 Stunden die ich quasi als Überstunden geleistet habe.

Nun würde ich mich gerne mit ihm zusammensetzen und diese Angelegenheit klären da mir und meiner Familie das Geld einfach jeden Monat fehlt.

Meine Frage ist welche Paragraphen greifen was könnte ich ihm nennen?

Wie könnte man die 62 Stunden die ich jetzt seit Januar mehr gearbeitet habe abrechnen?

Ich würde mich sehr freuen wenn ich hier kompetente Antworten bekommen könnte ich möchte an das Gespräch vorbereitet mit stichfesten Argumenten reingehen.

Vielen Dank

arbeitsrecht
gesperrte Polygo vss Karte schwarzfahren was tun?

Hallo ich (19) habe vor kurzem mein vvs-Abo gekündigt und am ersten Tag wo meine Karte gesperrt war (ich dachte sie läuft 1 Tag länger, mein Fehler) wurde ich von kontrolliert. ich zeigte der Dame meine Polygo karte, weil ich ja dachte dass sie an dem Tag noch gültig ist. jedoch zeigte es bei dem gerät als gesperrt an. als sie nach meiner Adresse fragte sagte ich meine richtige Stadt aber die Kontrolleurin hat es falsch verstanden und eine andere Stadt aufgeschrieben und dann hab ich Panik bekommen und irgendeine Straße und Hausnummer angegeben. Ich hab kein Geld mehr, weil ich nach der vvs-Abo Kündigung einen Differenzbetrag zahlen musste, weil ich das Abo früher gekündigt habe aus persönlichen Gründen. Die Kontrolleurin hat mir dann einen Zettel ausgedruckt auf dem mein Name, den sie auf der Polygo karte abgeschrieben hat, die falsche Adresse und dass ich 60€ strafe überweisen muss, drauf standen. ich hab aber leider das Geld nicht dazu. denkt ihr DB kann es irgendwie nachverfolgen? die Kontrolleurin meinte auf ihrem Gerät sieht sie keine Daten von der karte,nur ob sie gültig oder gesperrt ist. soll ich auf eine Mahnung per post warten ? aber diese wird ja wahrscheinlich nicht ankommen aufgrund der falschen Adresse, außer sie schauen im System mit meinem namen, nach der richtigen Adresse nach. Ich weiß nicht was ich tun soll. ich würde die Strafe ja bezahlen aber aufgrund der Abo Kündigung musste ich so viel Geld auf einmal zahlen. Wenn ich die 60€ innerhalb 30 Tage nicht bezahle, was passiert dann?

Bahn, Mahnung, Strafe, Schwarzfahren
Betrügerischen Käufer entlarven?

Hallo Zusammen,

ich verkaufe mein Motorrad bei ebay Kleinanzeigen. Schnell fand sich eine Frau Monika K. aus Polen die das Motorrad zum eingestellten Preis kaufen möchte. Stutzig macht mich das der Kontakt nicht direkt über ebay läuft... auch das Frau K. nicht verhandelt hat. Da ich neu auf der Plattorm bin und demnach unerfahren und verunsichert. Mein Bauchgefühl sagt mir "Finger weg!"

Unten aufgeführt der Mailverkehr:

------------------------------------------------------------

Oh, was für eine schöne Fahrt Sie dort haben .. Ich bin mit dem Preis und der Bedingung zufrieden und würde den Transport zu meinem Haus in Kraków(Polen) arrangieren, aber ich würde über PayPal bezahlen, da es das Neue ist, schnell und sicher So senden Sie das Geld auf Ihr Bankkonto, ohne unsere Bankdaten preisgeben zu müssen ... Sie können sich ganz einfach für ein PayPal-Konto anmelden, indem Sie auf paypal gehen. Wenn Sie also mein Angebot annehmen, können Sie mir Ihr PayPal-Konto senden Details für die Zahlung.

Name :

Paypal Email :

Handynummer :

Gesamtkosten des Produktes :

Senden Sie mir die obigen Angaben oder senden Sie mir eine PayPal-Geldanforderung an monikakmiec89@gmail.com,damit ich mit der Überweisung des Betrags auf Ihr PayPal-Konto fortfahren kann. Dann können wir dafür sorgen, dass mein Spediteur für die Abholung nach kommt Das Geld wurde Ihrem Konto gutgeschrieben. Ich brauche auch Ihre Heimatadresse, damit die Abholung arrangiert werden kann.

Grüße,

Monika...

On Sun, May 10, 2020 at 11:47 AM André Hennen wrote:

Hallo Frau Kmiec,

Habe das Motorrad damals neu gekauft daher gibt es keine Vorbesitzer. 2018 war die letzte Inspektion und es wurden neue Reifen aufgezogen. HU & AU wurden diese Woche am 07.05.2020 gemacht, ohne Beanstandungen.

Durch Umzug ist das checkheft abhanden gekommen.

Natürlich weist die Maschine kleinere Gebrauchsspuren auf. Lediglich ein kleiner Steinschlag auf der Seite ist etwas ersichtlicher. Unfall- und Umfallfrei.

Die Maschine ist über den Zeitraum kaum gefahren worden. Fast alle mit dem Alter haben das doppelte gelaufen.

Preis 3550€ VB

Mit freundlichen Grüßen

André Hennen

--

Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.

Am 10.05.20, 12:32 schrieb Monika Kmiec

Hallo

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin am Kauf des Motorrads interessiert, aber wie lange haben Sie es besessen und wann wurde es zuletzt auf Mängel überprüft und gibt es sichtbare Kratzer oder Mängel an der Karosserie? Und wie viel willst du für das Motorrad? Sie können auch einige zusätzliche Fotos des Motorrads und / oder Quittungen senden, die den aktuellen Wartungsverlauf zeigen.

Bleib gesund

Monika ...

Verkauf, Betrug oder nicht
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung
Ungarische Autobahn-Inkasso?

Ich bin in Sommer 2018 nach Rumänien über Ungarn gefahren, sowie wir das seit fast 30 Jahren machen. Wir hielten direkt hinter der Grenze (200 m hinter der Grenze) in Paprika Hotel um zu übernachten. Am nächsten morgen fuhren wir los und noch bevor wir auf Autobahn waren kauften wir wie immer (seit 30 Jahren) an der Tankstelle die Vigniette für Ungarn. 6 Wochen später, als wir wieder in Deutschland waren, fanden wir in Briefkasten einen Brief von Ungarische Autobahninkasso. Wir wurden genau an der Grenze fotografiert und zwar ohne Vigniette. konnten wir auch nicht haben, denn die erste Tankstelle mit Vignietten Verkaufsstelle war hinter der Grenze. Da wir praktisch an der Grenze übernachten haben konnten wir auch keine Vigniette davor schon kaufen. Ich wüsste nicht was wir falsch gemacht haben. Dass wir die Viniette hätten online kaufen können, haben wir jetzt zum ersten Mal gehört. Ich dachte zuert, dass sein ein Fake und habe es nicht ernst genommen, vor allem weil wir die Vigniette auch gekauft haben. Später kam eine Mahnung über 267€. Wir haben mit dem Inkasso Büro telefoniert und die bestehen darauf, dass wir alles bezahlen. Habe ich nicht gemacht. Wir sind letzten Sommer wieder über Ungarn gefahren und niemand hat etwas gesagt. Es kam auch kein Brief mehr vom Inkassobüro. Ich weiss nun was ich machen soll. Haben Sie aufgegeben oder brodelt da etwas schlimmeres. Was kann oder soll ich tun?

Inkassounternehmen
LBS Angebot zum Tarifwechsel?

Hallo

Mein Sohn (21) hat zur Geburt von der Oma einen kleinen Bausparvertrag Vario 3 (73) bekommen, in den sie immer eingezahlt hat. Die Sparverzinsung liegt bei 2,50%.

Andauernd versucht die LBS es mit dubiosen Angeboten, meinen Sohn zu einem Tarifwechsel oder einer Auflösung dieses Vertrages zu bekommen.

Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, aber mein Sohn wird wahrscheinlich eh nie damit bauen oder so. Wir behalten diesen Bausparvertrag (in den wir monatlich nun selber das maximum das geht (24€) einzahlen auch nur, weil die Zinsen so hoch sind.

Der neue Tarif (Zuhause Flex 4) der uns nun wieder angeboten wird hat eine Sparverzinsung von 0,01% und einen monatlichen maximalen Regelsparbeitrag von 18€.

In dem Schreiben steht auch:

"Durch die niedrigeren LBS-Darlehenszinsen ist die Inanspruchnahme des LBS-Bauspardarlehens für Sie deutlich günstiger.

Der Tarifwechsel ist durch eine Sondergenehmigung bis zum 31.08.2020 kostenfrei.Wir verzichten auf 1.234,85€ für den Umstellungsausgleich. Das bedeutet für Sie: ihre bis zum 31.12.2019 kapitalisierten Guthabenzinsen bleiben unangetastet.

Darüber hinaus schreiben wir ihrem Konto den bis zum 31.12.2019 verdienten Bonus gut. Ansprüche auf Erstattung der Abschlussgebühr können ggf. entfallen."

Kann mir mal jemand ein wenig helfen dabei? Wir glauben das es nicht gut wäre diesen Tarifwechsel vorzunehmen. Wollen hier aber auch keinen Fehler machen. Wäre lieb wenn jemand einen guten Tipp hätte für uns.

Danke

Bausparvertrag
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr
Alektum Capital AG Inkasso Forderung von Wellyou?

Moin,

ich habe im Dezember folgendes per Email bekommen: "Forderung aus offener Mitgliedsbeitrag (Offener Betrag zu Kunden- bzw. Vertragsnummer 513161)

Datum des Vertragsschlusses: 01.06.2013

Forderung laut Rechnung: 513161 vom 01.11.2014

Hauptforderung: 165,20 €

Verzugszinsen: 34,59 €

5,00 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 165,20 € vom 01.12.2014 bis 30.12.2019

Kosten unverzinslich: 0,00 €

Inkassokosten: 58,50 €

Auslagenpauschale Inkassokosten: 11,70 €

(20% der Inkasso-Geschäftsgebühr, höchstens 11,70 €)

Gesamtsumme: 270,41 €

Zuzügl. Basissatz + 5,00 Prozentpunkte Zinsen aus 165,20 € Hauptforderung ab 31.12.2019:

Zahlen Sie bis zum 14.01.2020 die Gesamtsumme von 270,41 €"

Dieser Zahlung habe ich widersprochen und folgendes gefordert:

  • Aufforderung zur Vorlage der Vollmacht nach § 174 BGB
  • Aufforderung zum Nachkommen der Informationspflichten nach § 11a RDG.
  • Verbot der Datenweitergabe an Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung nach § 28a BDSG.

Daraufhin habe folgendes erhalten:

https://ibb.co/09TjJDV

Sowie eine DSGVO Erklärung.
Nun benötige ich Hilfe denn:

1. Den Vertrag habe ich nicht abgeschlossen, sondern meine Mutter da cih zu dem Zeitpunkt minderjährig war, alle Zahlungen etc. liefen immer über das Konto meiner Mutter. ( Meine Mutter und Schwester hatten dort zur gleichen Zeit ein Konto, lief alles über meine Mutter)

2 . Wir haben nie eine Zahlungsaufforderung von WellYou selbst erhalten und die Verträge wurden damals auch gekündigt.

3 . Ich habe keine Vertragskope oder sonstiges zwischen WellYou und mir, oder WellYou und der Alektum Capital AG erhalten.

Wie sollte ich jetzt vorgehen?

MfG

Forderung, Inkassounternehmen
Unangemeldete Selbstständigkeit?

Ich Grüße euch!

Ich werde versuchen meinen Sachverhalt möglichst kompakt darzustellen.

2015 begann ich eine Tätigkeit als 'selbstständiger Handelsvertreter', der praktisch eine Scheinselbstständigkeit war. ~15.000€ Jahreseinkommen. Ich hatte meine Tätigkeit nie angemeldet, auch keine Steuer gemeldet, gezahlt etc. Grund dafür waren hauptsächlich Psychosen und monatelange Aufenthalte in Psychiatrien - das kann ich mittlerweile nicht mehr nachweisen.

Bald darauf war ich nicht mehr in Deutschland gemeldet und die Geschichte geht im letzten Jahr, 2019 weiter - ich begann wieder die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter, ca 9500€ Verdienst im letzten JahresQuartal und in diesem bisher 3000€, wieviel mehr das noch wird wird sich zeigen.

Ich bin noch nicht in Deutschland gemeldet, habe auch seit Jahren keine Krankenversicherung. Wenn ich mich bei dem FA melde, habe ich Bedenken für 2015 Probleme zu bekommen.

Stimmt es, das es Strafrechtlich verjährt ist, nicht steuerrechtlich?

Außerdem Spiele ich mit dem Gedanken, mich weiterhin nicht anzumelden - bin immerhin nicht in Deutschland gemeldet und kann jeden Cent für meine weitere selbst finanzierte Ausbildung (teuer...) selbst sehr gut gebrauchen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich überhaupt auffliege? Wie hoch können Strafen sein, bei nicht angegeben Einkommen von ~ 10-20.000€? Wenn ich richtig informiert bin, kann ich mit dem richtige absetzen so viel auch steuerfrei verdienen? Gemeldet bin ich zZ in Frankreich.

Vielen dank im Vorraus für jeden, der sich meiner vielleicht ungewöhnlichen Situation / Fragestellungen annimmt! :)

steuerhinterziehung
Wie viel darf ich als schüler verdienen 2020 ohne das Kindergeld zu verlieren?

Hallo ich zerbreche mir jetzt etwas länger den Kopf und hoffe mir kann jemand helfen,

Hintergund ;

ich besuche derzeitig eine Schule in der ich in 2 Jahren eine Schulische Ausbildung Erwerbe. Mein aktueller stand ist ich lebe seit etwa 2 Jahren in einem Eigenen Haushalt (WG) Ich Habe nur zu meine Mutter Kontakt die gerade Insolvent gegangen ist und in einer 3 Zimmer Wohnung Wohnt mit ihrem Ehemann ( Hat mich nicht Adoptiert) und meinem Cousin aus dem Ausland da er ein Sucht Problem hat und Aufsicht benötigt durch diesen gründen kann sie mich nicht mit Unterhalt unterstützen. Ich beziehe Kindergeld in höhe von 200 Euro und decke den Rest mit einem 450 Euro Job . Ich bekomme keine Entlohnung in der "Ausbildung" da es eine Schule ist. Meine Schulbescheinigung für das Kindergeld läuft bis Mitte nächsten Jahres. und ich bin 19 Jahre alt falls das wichtig ist.

Jetzt zur Frage ;

Wie viel Geld darf ich in Diesem Jahr in den Einzelnen Monaten verdienen eingeschlossen die Option Eines Ferienjobs der mir soweit ich weiß gestattet 50 oder 70 tage im Jahr "Normal" Zu arbeiten ( Habe 50 und 70 tage gelesen aber bin mir der Anzahl leider nicht sicher) gibt es da dann Verdienstgrenzen ? Kann ich mein Kindergeld verlieren ? Darf ich zur gleichen zeit auch noch ein 450 euro Job haben ? und darf ich auch wenn ich an der Schule eingeschrieben bin ; wenn es mit dem Schulalltag funktioniert auch mehr als 450 euro verdienen in form eines Teilzeitjobs ?

Ich hoffe die Frage erschlägt euch nicht so wie mich .

Mfg Domi

Geld, Finanzen, Kindergeld, Recht, Steuern, verdienst, Ferienjob, Schüler, Verdienstgrenze
Was kann ich tun, wenn die Sparkasse Leipzig unsere Erbmasse eingefroren hat?

Schönen guten Tag,

Wir sind eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Brüdern und einem Onkel. Einer der 3 Brüder lebt mit Erstwohnsitz in der Schweiz (ist mit 1/6 im Erbschein aufgeführt) und der Rest alle in Deutschland.

Erbschein und Bankenvollmachten wurden der Sparkasse am 27.03.2020 vorgelegt und es wurde auch eine Kontoauflösung der Verstorbene Person beidseitig unterschrieben und alle Erlöse daraus sollten an mein Konto gehen, um die Summe dann aufzuteilen. Wir haben von der Verstorbenen Person knapp über 100.000 € geerbt.

Die Sparkasse wo die verstorbene Person Ihre Finanzwerte lagerte hat den Betrag bis heute nicht auf das angegebene Konto überwiesen, die stellen sich quer mit der Aussage seitens ihrer „fachkundigen“ Nachlassabteilung das sie das Geld erst ausschütten, wenn für den oben genannten Bruder (wohnhaft Schweiz) seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinung ausgestellte wurde.

Ich habe der „fachkundigen“ Sparkasse mehrfach aufgeführt das der Anteil des Bruders 1/6, wie im Erbschein beurkundet aus knapp über 100.000€ bei 17.000€ läge und er somit unter dem gesetzlichen Steuerfreibetrag von 20.000 € liegt. Diese Sparkasse behält bis heute 100 % unseres Geldes ein.

Ich/ wir fühlen uns seit nun fast 7 Wochen schon echt verarscht.

Meine Frage an euch, auf was kann ich da klagen, denn für mich ist das üble Schikane? Anzeige? Aber was sind die rechtlichen Schlagworte dafür? Hoffe mir kann jemand helfen.... 🙄🙄🙄

Erbe, Erbengemeinschaft, Sparkasse, Steuern

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