Alg2 beantragen ü25 lebe mit Familie?

Ich möchte ALG2 beantragen, lebe mit meinen Eltern und Geschwistern in einem Haus. Alle ü25.

Ich muss keine Miete zahlen und auch kein Wasser und Strom. Ich muss jedoch den rest selber zahlen (essen, Medikamente usw.)

Bei dem Formular gibt es unter 3.2 "Meine Wohnsituation". Kann ich da alleine leben ankreuzen oder muss ich was anderes ankreuzen.

Ich brauche nur den Regelsatz und bekomme sowieso nicht mehr. Ich bekomme momentan noch ALG1 bis ende Februar 21. Ich bin Gehbehindert und auch Herzkrank.

Mir wird immer gesagt das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, zumindest sagt das die Dame am Telefon beim Jobcenter. Meine Familie weigert sich jedoch Ihr einkommen oder andere Finanzielle Daten raus zu geben. Das Haus gehört meiner Mutter. Ich habe im obersten Stock meine eigene Etage mit Bad.

Das heißt nicht das ich bis ende Februar arbeitslos sein möchte. Das Arbeitsamt hat aber gesagt das ich meine alte Stelle aufgrund meiner Krankheiten nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung machen sollte. Ich begrüße das auch. Leider geht aufgrund von Corona nichts. Das Amt wollte mich in eine Einrichtung bringen wo ich eine Umschulung in Aussicht ziehen kann und auch da übernachten kann. Die Ärzte sind leider dagegen, da ich zu Corona Risikogruppe gehöre. Das Amt hat mir gesagt das ich mich schon mal um alg2 kümmern soll und in Zukunft die Umschulung trotzdem über das Amt läuft.

Danke

Bild zu Frage
Hartz IV, Jobcenter Amt
Steuererklärung 2019 - 1/2 Jahr Kleinunternehmer + 1/2 Jahr Angestellter?

Hallo liebe Community,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage.
2019 habe ich das erste Halbjahr als Kleinunternehmer 13.507,- € erwirtschaftet und war zu dieser Zeit auch als Student eingeschrieben. Am 15.07. bin ich dann in ein Angestelltenverhältnis (Arbeitnehmer) gewechselt und habe in dem knapp halben Jahr 21.026,- € verdient. Davon habe ich 3.657,- € Lohnsteuer und Soli abgetreten.
Beim Erstellen der Steuererklärung via Elster wird mir nun in der provisorischen Vor-Berechnung nach Einsendung der Erklärungen (USt., EÜR. & ESt.) angezeigt, dass das zu versteuernde Einkommen 33.497,- € beträgt (13.507,- € Kleinunternehmer + 21.026,- € Lohn - 1.000,- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag).

Daraus ergebe sich eine Festgesetzte Einkommenssteuer (inkl. Soli) von 6.728,- €.
Nach Abzug der bereits gezahlten Lohnsteuer inkl. Soli. (3.657,- €) würde der noch ausstehende Einkommenssteuerbetrag von 3.071 € ausstehen.

Das erscheint mir viel zu hoch, zumal mir eine befreundete Steuerberaterin nach Weitergabe aller Daten und Beträge und ihrer Kalkulation versichert hat, ich würde ca. 500,-€ erstattet bekommen. Wurde vllt der Abzug des Freibetrages vergessen? Wie kann es sein, dass ich eine derart hohe Nachzahlung tätigen soll?

Für Hilfe wäre ich unsagbar dankbar, denn ich bin hier gerade am Verzweifeln und Durchdrehen. Ich weiß mir wirklich nicht zu helfen und habe gerade keine 3.000,- € für eine Steuernachzahlung!

Vielen, vielen, vielen Dank im Voraus und unsagbare Karma-Punkte für Hilfe auf Lebenszeit!

Finanzamt, Steuererklärung
Telekom Rechnung nach Trennung und Umzug wurde weiterhin vom Ex-Partner abgebucht. Besteht Anspruch auf Rückzahlung?

Hallo,

meinem besten Freund ist die geschilderte Situation "passiert". Er hat mit seiner Freundin im Haus der Schwiegermutter gewohnt und damals als Kostenbeteiligung für den Haushalt den Telekom-Anschluss (welcher auf die "Schwiegermutter" läuft) per Sepa-Mandat bezahlt.

Dann trennten sich die Wege. In der gleichen Zeit verkaufte die Schwiegermutter das Haus und zog mit Ihrer Tochter um. Mein Freund zog ebenfalls um und meldete einen Telekom-Anschluss für sich an. Was er nicht wusste ist, daß das erteilte Sepa-Mandat für den Anschluss der "alten" Schwiegermutter auch nach deren Umzug weiterlief und für ihn nicht erkenntlich in seiner eigenen Telekom-Abrechnung integriert war. Per Zufall stellte er dies 4 Jahre später bei einem Telefonat mit der Telekom fest weil die Rechnungsbelege immer zur Ex-Schwiegermutter geschickt wurden. Einsicht erhält er nicht, da er nicht Vertragsinhaber ist...

Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme zur Ex und Ex-Schwiegermutter wurde er immer wieder vertröstet. Nach 2 Jahren hat er den guten Willen aufgegeben und den Weg übers Amtsgericht per Mahnbescheid eingeschlagen. Heute kam die Antwort: Der Antragsgegner hat Widerspruch erhoben.

Deshalb jetzt die Frage: Macht der Gang vors Gericht Sinn oder wurden irgendwelche Fristen versäumt bzw. ist er "selbst dran schuld" das er nicht direkt das Sepa-Mandat bei Trennung aufgekündigt hat?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise ;-)

P.s. Moralisch ist die Sache ja völlig klar, leider nicht für Jederfrau ;))

rechnung, Trennung
Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

Hallo!

Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.

Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)

Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?

Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?

Danke schonmal!

Ausland, Grenzgänger, Schweiz, Steuern, Home Office
Anzeigepflicht gegenüber Klarna, trotz sofortiger Retour der Ware an Online-Händler?

Bereits einen Tag nach Empfang der Ware vom Online-Händler am 24.07.2020, haben wir diese wegen Mängel an Floryday am 25.07.2020 zurückgesendet.

Somit war der Vorgang für uns abgeschlossen. Aber nicht für den Bezahldienstleister Klarna, aber dass wussten wir zu dem Zeitpunkt aber noch nicht.

Denn die schickten uns einfach eine Rechnung, dann eine Mahnung am 06.10.2020, und sind nun letztendlich bei dem im Internet viel zitierten Inkasso Unternehmen CEOE gelandet. Wie gesagt, mit dem Retour der Ware war die Rechnung von Klarna gegenstandslos. Und wozu was bezahlen, wenn man es 1 Tag nach Erhalt wieder zurücksendet.

Und Klarna schrieb in seinen Rechnungen, dass wir bei Problemen uns an den Online-Händler wenden sollten.

Aber wir sahen in der Rücksendung der Ware kein Problem! Wir haben die mangelhafte Ware nach Erhalt einen Tag später an den Absender zurückgesendet (Sendungsnummer liegt vor). Leider legte Floryday kein Retourschein im Paket bei.

Jetzt erst, nach intensiver Internetrecherche, ist uns folgendes bewusst geworden, dass man diese Retour gegenüber Klarna hätte mitteilen sollen. Woher hätte wir dies wissen müssen?!

Warum weiß Klarna nichts vom Retour der Ware an den Online-Händler Floryday? Stehen denn Geschäftspartnern normalerweise nicht in Kontakt?
D.h. Floryday zeigt gegenüber Klarna an, dass sie die Ware retour bekommen hat. Oder Klarna fragt beim Online-Händler nach, ob die Rechnung (vor Versendung) wirklich noch valide ist. Haben die denn untereinander keine Anzeigepflicht? 

Und nun zur eigentlichen Frage:
Da wir über diese zusätzliche Anzeigepflicht der Retour gegenüber Klarna in keinster Weise aufgeklärt wurden, ist damit der Vertrag sogar zwischen Uns und Klarna nicht gegenstandslos? Also null und nichtig? Bzw. wird dies sogar seitens Klarna billigend in Kauf genommen, dass der Kunde von der Anzeigepflicht gegenüber Klarna gar nichts weiß (Kleingedruckte), um somit weiter Rechnungen zusammen dem Inkasso-Internehmen CEOE drucken zu können?

Vielleicht hat jemand hier eine fundierte Rechtsmeinung (interessiert mich einfach, könnte ja auch für andere interessant sein, die mit Klarna und CEOE zu tun haben).
Danke im Voraus.

Recht
Wann genau endet die kündigungsfrist bei diesem Abo?

Hallo, ich bin mir gerade nicht sicher nicht sicher ab wann man das rechnet.
ich habe mir ein Digitales zeitschriftenabo geholt, das zunächst für 10 Hefte bzw. 3 Monate (genauer stehts nicht da, geht um Focus digital, was wohl 1 mal die Woche rauskommt) läuft und sich bei Nichtkündigung um ein jahr verlängert.
Kündigungsfrist istt bis 4 Wochen vor Ablauf des Abos in Textform oder telefonisch.

Jetzt habe ich am 21.10. auf der Webseite das kostenpflichtige probeabo bestellt (bezahlung per lastschrifteinzug ausgewählt).
am 22.10. erhielt ich eine Email von dem Verein, wo im Anhang ein brief als pdf dabei war.
In diesem brief wurd eich als neuabonnent begrüßt, ich erhalte die zeitschrift ab der ausgabe 45/2020, die am 30.10. erscheint. ausserdem wurden die zugangsdaten mit denen man sich dort registrieren und damit auf die inhalte zugreifen kann, genannt.

Habe mich nun heute dort mit den daten registriert und kann bereits auf die ausgabe 44, vom 24.10, zugreifen.

Jetzt würde mich interessieren ob wann offiziell die Laufzeit beginnt und bis wann ich dementsprechend kündigen muss spätestens.
als möglcihe kandidaten hierzu sehe ich:
1. den 21.10, wo ich das abo online nestellt habe.
2. der 22.10. wo ich die email mit den zugangsdaten gekriegt habe und (vermutlich!) auch schon auf das erste heft hätte zugreifen können
3. der 24.10., eben der tag wo die erste für mich zugreifbare heftausgabe rauskam.

oder

4.der 30.10., weil es in der emil ja (falscherweise) hieß, ich bekäme erst zugang auf die heftausgaben vom 30.10. und folgende

was hiervon ist der betreffend fristen relevante termin bzw. datum?

und wann würde es enden?
angegeben war wie erwähnt nur im angebot auf der seite dass es 10 hefte beinhalten und 3 monate laufen würde.

was, wie ich vermuten würde, ja nicht so ganz hinkommen kann.

wie berehcne ich da korrekt den letzten tag des abos, und davon ausgehend dann 4 wochen vorher den eltzten kündigungszeitpunkt?
Danke im Voraus!

Ich will zwar einerseits rechtzeitig kündigen, aber andererseits nicht schon so früh kündigen dass der verein das als Widerruf oder so hinstellen kann (passierte mir shcon öfter bei probeabos und es kam trotz vereinbartem abo gar nicht mehr dann). darum will ich das so genau verstehen was da rechtlich der korrekte Termin ist :-)

Kündigungsfrist, Abonnement
Freundin will, daß ich aus der Wohnung ausziehe?

Einen schönen und sonnigen Sonntag:

Vor ca. zweieinhalb Jahren bin ich endgültig aus Hessen zu meiner Freundin nach Berlin gezogen, nachdem die Wohnung dort annähernd eineinhalb Jahre ungenutzt war uns sie darauf gedrungen hat, mich nach Berlin zu holen. Leider hat sie ihren alten Mietvertrag von vor ca. 30 Jahren nie umschreiben lassen, in dem sie und ihr geschiedener Mann, der seit über 10 Jahren hier auch nicht mehr wohnt, sondern sich nach Polen abgesetzt hat, als Mieter stehen. Auf meine mehrmals geäußerte Bitte, mich als Mitmieter anstelle ihres Ex-Mannes eintragen zu lassen, meinte sie stets, daß sich dann die Miete drastisch erhöhen würde. Ich weiß allerdings von einer Justiziarin einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft, daß das definitiv nicht zutrifft.

Polizeilich bin ich hier jedoch gemeldet (natürlich mit ihrem Einverständnis und auch ihrer Unterschrift seinerzeit in der Meldebehörde) und habe somit meinen ersten (und einzigen Wohnsitz) hier in der Wohnung. Aufgrund deutlich zunehmender Spannungen und Dissonanzen in unserer Beziehung möchte sie nun, daß ich hier wieder ausziehe und ich weiß angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes nicht, wohin.

Ich bin jetzt absolut verzweifelt: Sie hat (mit meinem Einverständnis natürlich) seinerzeit meinen gesamten Hausstand und fast alles Mobiliar in Hessen entsorgt, ich habe hier nur ein kleines Zimmer, soll aber die halbe Miete bezahlen und nun möchte sie mich sogar ‚vor die Tür setzen‘?

Habt Ihr eine Idee und vor allem: Kann sie das überhaupt vor dem bewußt ausführlich geschilderten Hintergrund? Ich bin für alle Antworten sehr dankbar!

Euch einen schönen Sonntag wünscht

Michael

Mietrecht, wohnung
Was tun gegen Nachbarterror?

Hallo zusammen,

Ende Juli sind über uns neue Leute eingezogen. Wahrscheinlich ein junges Paar (20 & 19 Jahre laut Vermieterin) Die Wohnung erstreckt sich über unserer Küche, dem Badezimmer und meinen Schlafzimmer. Seither bin ich ständigen Störungen durch laute Musik, oder heftigen getrampel und getobe, sodas sogar Putz von der Decke kommt ausgesetzt. Das ganze bis über die Nachtruhe hinaus. Ich musste sogar einmal bei meiner Mutter im Zimmer schlafen, da es einfach nicht mehr ging und die oben nicht aufgemacht hatten als ich oben war, um nach Ruhe zu bitten. Aber nicht nur das.

Der Typ hatte sogar einmal einen Vizla unangeleint mit ins Treppenhaus geschleppt. Unglücklicherweise ist wohl meine Katze gerade auch Dort gewesen. Da ich es plötzlich nur jaulen hörte, hatte ich nachgesehen und musste miterleben wie den seine Freundin auf meine Katze losging. Ich will nicht wissen was passiert wäre wenn ich nicht dazwischen gefunkt hätte. Es hieß dann meine Katze hätte angeblich den Hund angegriffen und anschließend wurde auch noch damit gedroht sie umzubringen. Das und die nächtlichen Ruhestörungem hatte ich dann dem Vermieter mitgeteilt aber das bewirkte leider kaum was. Wahrscheinlich machen sie ja bei ihm auf liebe Engelchen.

Als meine Tante nämlich vor kurzem beim Vermieter nachfragte ob es stimme, dass wir nicht neben Tor parken sollen, da der von oben sie letzten Abend an unserer Tür dämlich anpöpelte dass das Dienstauto von meiner Mutter weggefahren werden soll und das dort nicht geparkt wird, hat sich nämlich herausgestellt, dass die wegen jeden kleinen unnötigen Pieper zum Vermieter runterennen. Leider ist dem so und jetzt kommt's!...der Grund das meine Mutter da nicht mehr parken darf ist der, dass der von Oben denkt sie mache das mit Absicht, um ihn zu ärgern. So ein Müll! Aber die dürfen wiederum direkt im Hof parken? Wir leben schon 12 Jahre hier. Es stellte nie ein Problem da, doch jetzt aufeinmal? Die meinten ja auch meine Katze hätte auf deren Abstreicher uriniert, was nicht sein kann, weil sie nie bis hoch geht...und das mit dem Hund wäre ja auch nicht wahr...

Jetzt toben und trampeln die Abends munter weiter und hämmern sogar mitlerweile Absichtlich mit irgendwas auf dem Boden rum. Meine Mutter meinte wenn die Laut sind sollte erstmal nichts gemacht werden aber ich lass mir dass doch nicht mehr gefallen?! Ich leide schon genug unter Schlafprobleme und Angstzuständen. Länger halte ich das so nicht mehr aus. Irgendwas geht da auch nicht mit rechten Dingen zu, weil es kann doch nicht sein dass der ganze Hausfrieden und alles andere so plötzlich auf den Kopf gestellt wird, der Vermieter so springt wie die Pfeifen und die tun und lassen können was sie wollen? Allein die Art und Weise wie die Wohnung vermietet wurde, ist das eigentlich legal? Der eine Sohn, der vorher drin Wohnte hat die weiter vermietet und davon wusste selbst der Vermieter und seine Frau erst nichts. (hat sie uns völlig entsetzt erzählt) Wie könnte man noch vorgehen?

Hilfe, Mietrecht, Nachbarschaft, Vermietung.
Inkasso fordert 250 Euro und droht mit gerichtlichem Mahnverfahren?

Hallo zusammen,

leider habe ich die gerechtfertigte Forderung eines Gläubigers aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen über mehrere Monate nicht bezahlt. Nach einiger Zeit bekam ich Post von einem Inkassobüro. Die offene Hauptforderung habe ich nach den ersten Schreiben des Inkassobüros direkt an den Gläubiger überwiesen. Seitdem erhalte ich weiterhin Schreiben des Inkassobüros, in denen die Zahlung der Hauptforderung vermerkt ist, aber weiterhin Inkassokosten, Auslagen, Zinsen, etc. geltend gemacht werden.

Die Hauptforderung war ca. 1745 Euro, die wie erwähnt bezahlt worden sind. Die aktuelle Zahlungsaufforderung des Inkassobüros beträgt ca. 250 Euro und mir wird mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht, wenn ich nicht bis zum 18.11. zahle. Ich füge die Forderungsaufstellung zu besserem Verständnis mit an.

Mir ist bewusst, dass ich selbst Schuld bin an dieser Misere, leider passiert aber im Leben auch mal Mist. Dennoch die Frage: Muss ich die ca. 250 Euro an das Inkassobüro zahlen oder gibt es einen Weg dies zu vermeiden? Das Inkassobüro hat schließlich lediglich ein paar Schreiben aufgesetzt und die Hauptforderung ist seit Monaten beglichen. Ich habe hier viele verschiedene Meinungen gelesen und hoffe nun auf gezielten Rat. 50 Euro würde ich vermutlich einfach zahlen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, aber 250 Euro sind schon echt heftig.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Bild zu Frage
Inkasso, Recht
Schönheitsreperaturen/ Renovierung bei Auszug?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der zu leistenden Reperaturen/Renovierungsarbeiten bei Auszug. Mein Mietvertrag ist auf Ende Dezember gekündigt. In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

"§9 Schönheitsreperaturen: Die Schönheitsreperaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Dies ist im Allgemeinen - gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperatur - nach folgenden Zeitabständen der Fall:

  • in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre
  • in Wohn-, Ess-, und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre
  • in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre."

Als Zusatz wurde dann ergänzt:

"Zu §20 Rückgabe - Beendigung des Mietverhältnisses: Die Wohnung ist im selben Zustand wie übernommen und dokumentiert zurückzugeben. D.h. sach- und fachgerechte Renovierung durch anerkannte Handwerksbetriebe. Dies gilt auch für kurze Miteverhältnisse bis zu 2 Jahre."

Der Mietvertrag wurde im Februar 2013 abgeschlossen.

Muss ich die Wohnung zum Auszug also komplett neu weiß streichen (sie wurde von uns damals frisch renoviert und weiß gestrichen übernommen)?

Muss dies durch einen Fachmann geschehen? Oder kann ich den Anstrich auch selbst übernehmen? Meine Vermieterin hat schon angekündigt bei der Übernahme sehr pingelig zu sein, sprich: sind die Übergänge sauber gestrichen etc.

Es gab doch damals eine rechtliche Änderung, dass der Mieter bei Auszug nicht mehr streichen muss, oder? Greift das in meinem Fall?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete und stichhaltige Antworten.

Liebe Grüße, Julia

Mietrecht, Renovierung

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