Mietpool Guthaben nach verkauf der Immobilie?

Moin

ich habe Ende Februar 2019 eine ETW verkauft die in einem Mietpool war. Ende 2018 wies die Abrechnung des Mietpools ein Guthaben aus (über die monatliche Ausschüttung hinaus).

Die Nebenkostenabrechnung für 2018 wies ein Defizit der Wohnung aus, das jetzt -durch den Verwalter- zusätzlich vom Käufer der Wohnung eingefordert wird, da er zum Zeitpunkt der ETV/Versand der Einladung, Eigentümer war.

Mir ist klar, daß der Käufer die Abrechnungsspitzen für 2018 tragen muß bzw. bekommt. Er ist nicht im Mietpool.

  1. Wie verhält es sich mit meinem -anteiligen- Mietpoolguthaben (bis zum Zeitpunkt der Veräußerung)? Es müsste doch eigentlich -anteilig- mir zustehen!? Oder habe ich das Mietpoolguthaben -analog der Abrechnungsspitzen- ebenfalls mitveräußert?
  2. Der Verwalter rechnete die Abrechnungsspitze für 2018 sowohl über den Mietpool ab fordert jedoch auch parallel vom Käufer ein. Dadurch wird die Arbechnungsspitze aber doch doppelt abgerechnet? Der Verwalter müßte doch dann das Mietpoolergebnis entsprechend nach oben korrigieren, wobei sich das Ergebnis insgesamt erhöht (für meine Wohnung entsprechend Anteilig)?

Leider bekomme ich keine Auskunft vom Verwalter, mit der Begründung das ich nicht mehr Eigentümer bin.... selbst die Abrechnung 2018/2019 muß ich mir über den Käufer besorgen. Die Mietpoolabrechnung 2019 liegt mir ebenfalls nicht vor (und dem Käufer auch nicht, da er nicht im Mietpool ist), so daß ich nicht weiß wie der Stand des Mietpoolguthabens zum Veräußerungszeitpunkt war. Alles sehr verwirrend....

Können Sie da etwas Licht in die Sache bringen???

Vielen Dank! :)

Immobilienverkauf
Ist es ein Betrug?

Hallo Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Habe eben früher diese Email bekommen und kann mich nicht erinnern mich dort Registriert zu haben und das war auch die erste E-Mail die ich von dieser Website bekommen habe ist das ein Betrug? ( Wenn man diese Nummer versucht anzurufen leutet es nicht mal einmal es ist sofort aus) Danke schonmal im Voraus.

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen!

Sehr geehrte(r) Herr/Frau ..., Sie haben sich auf unserer Webseite am 06.01.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

Ihre Registrierungsdaten:

• Name: C.....

• Telefonnummer: .....

• IP-Adresse: ......

• Browser: Chrome Safari 13.1.1

• Betriebssystem: iOS 13.5.1

• Internetanbieter: A1 Telekom Austria AG

• Breitengrad: 46.6333

• Längengrad: 14.2167

Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen

Einzuzahlender Betrag: 395,88€

Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlenKostenlose Hotline: Mo – Fr von 10:00 – bis 19:00 Tel.+49 (0) 30 629 31 157Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse:info@moonplay.deMOON MEDIA LTDBoyd Farm Golden Valley Lane, Bristol

United Kingdom

You received this email because you signed up on our website or made a purchase from us.

Unsubscribe

Geld, Betrugsfall
Inkassobrief - Ware Bezahlt, abgeholt und dann unbemerkte Stornierung und Rückzahlung durch MediaMarkt?

Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vor meinem Umzug in eine neue Wohnung brauchte es einen Kühlschrank. Schnell hatte ich diesen bei MediaMarkt bestellt, sofort bezahlt und am Wochenende des Umzugs (02.05.2020) abgeholt. Die Rechnung erfolgte normal per Mail unter zusätzlicher Angabe meiner alten Anschrift.

Heute bekam ich dann voller Erschrecken einen Inkassobrief (Firma TESCH FINANCE GmbH), mit der Forderung den offenen Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen inkl. Inkassogebühren, Verzugs- und Mahnkosten.

Also schaute ich in meine alten Auszüge und stellte fest, dass mein überwiesener Betrag (Konto war ausreichend gedeckt) ankam, jedoch die Bestellung wegen "Nicht Abholung" der Ware storniert und das Geld wieder an mich überwiesen wurde. All dies blieb leider in dieser stressigen Phase von mir unbemerkt, da ich davon ausging, dass alles in Ordnung lief.

Leider erhielt ich weder Mahnungen noch Informationen über ausstehende Zahlungen oder Fehler. An meine alte Wohnadresse kamen evtl. diese an, aber an meine Mail, wie eigentlich zu erwarten wäre bei einem Online-Kauf, kam rein nichts. Außerdem hätte mich MediaMarkt auch einfach darüber informieren können das Geld selbst abzubuchen, nachdem der Fehler klar nicht bei mir lag.

Leider bin ich etwas ratlos und höre von verschiedenen Seiten, dass ich im Recht wäre und gar nicht mehr bezahlen müsste sprich noch nicht einmal den an MediaMarkt zurückzuerstattenen Betrag.

Ich weiß mein Text ist lang bitte entschuldigt. Ich bedanke mich dennoch von ganzem Herzen!

Viele liebe Grüße

Dave2307

Bild zu Frage
Überweisung, Inkasso, Recht, Zivilrecht
Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung bzgl. der Vermietung eines Zweifamilienhauses einer Erbengemeinschaft an einen Miterben und einen Dritten.

Es liegt folgende Situation vor:

Das Zweifamilienhaus war vor dem Erbe im gemeinsamen Besitz meiner Eltern (50% / 50%). Nachdem Versterben meiner Mutter haben nach gesetzlicher Erbfolge mein Bruder und ich jeweils 1/8 an der Immobilie geerbt, die anderen 1/4 gingen an meinen Vater. Schon bereits vor dem Erbfall bewohnte mein Bruder die Wohnung im Erdgeschoss zur Miete. Die Miete wurde nachdem Erbfall um seinen Anteil (1/8) gekürzt. Die Wohnung im OG stand aufgrund von Renovierungsarbeiten vor dem Erbfall leer, ist aber für das gesamte betreffende Steuerjahr jetzt vermietet gewesen.

Zur korrekten Versteuerung hatten wir uns an einen Steuerberater gewandt. Dieser erstellte für uns drei sowohl die Einkommenssteuererklärung wie auch die "Steuererklärung" der Erbengemeinschaft. Soweit so gut. Mir ist allerdings jetzt aufgefallen, dass mein Bruder (wohnt zur Miete im EG) nicht in der vom Steuerberater angefertigten Erbengemeinschaft auftaucht. Es wurden in der Anlage V auch keine Mieteinkünfte bei meinem Bruder angegeben. Stattdessen sind die Mieteinkünfte (EG+OG) zu (6/8) / (7/8) = 85,714% auf meinen Vater (ihm gehören 6/8 der Immobilie) und (1/8) / (7/8) = 14,285% auf mich aufgeschlüsselt.

Dass mein Bruder für seine eigene Miete keine Steuern bezahlen muss, hätte ich ja noch verstanden. Aber dass er - obwohl er mit 1/8 im Grundbucheintrag steht - an der Vermietung der oberen Wohnung keine Steuern zahlen muss, verstehe ich nicht. Es fand auch schon eine "Gewinnausschüttung" am Anfang des Jahres statt. Auf Nachfrage beim Steuerberater erhielt ich nur die Antwort, dass das so richtig sei. Er habe 5 Stunden damit verbracht diesen "besonderen Fall" zu bearbeiten. Daher meine Frage: Ist das so wirklich richtig? Wenn ja, dürfte mein Bruder dann überhaupt an den Mieteinkünften beteiligt werden?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe!

Erbengemeinschaft, Steuern
Nachbar greift uns an - Anzeige?

Hallo,

mein Vater und ich wurden heute von unserem Nachbarn angegriffen, mein Vater wurde dabei verletzt und hat nun eine Platzwunde. Mich hat er mit seinem Telefon beworfen. Ich habe dann mit meinem Handy aufgenommen, wie er meinen Vater angegriffen/geschlagen hat, einfach um einen Beweis zu haben. Mein Vater hat ihn auch angezeigt. 

Nun meinte der Nachbar das ich mich strafbar gemacht hätte, mir ist schon klar, dass ich andere Leute nicht einfach aufzeichnen darf, aber es war eben als Beweis da und auf dem Video ist eben alles zu sehen, die Polizei war auch da und meinte ich soll denen das per Mail weiterleiten, da eben alles zu sehen ist. 

Nun ist meine Frage, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, weil ich ihn aufgenommen habe? 

Leider war das nicht der erste Vorfall mit diesem Nachbarn, er ist sehr aggressiv allen Nachbarn gegenüber nur hatten alle Angst etwas zu tun, heute ging er aber zu weit. 

Außerdem hat er mir auch gedroht, dass er das noch weitere 100 Mal bei mir machen würde. Kann ich das auch anzeigen? In dem Moment als die Polizei da war habe ich das vor lauter Angst vollkommen ausgeblendet aber nachdem ich das Video in Ruhe angeschaut habe habe ich das dann gesehen/gehört. 

Weiter erzählt er Lügen in der Nachbarschaft, dass mein Vater sein Auto 2x manipuliert hätte. Kann das auch angezeigt werden? Auch dies ist auf dem Video zu sehen/hören.

Wir sind nervlich am Ende und möchten einfach dass es endlich aufhört und bis jetzt hatten Aussprachen einfach nichts gebracht, weshalb uns nur noch der rechtliche Weg bleibt.

Morgen werden wir auch einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren, kann aber vor lauter Gedanken nicht schlafen, weshalb ich mich ein wenig informieren wollte.

Danke im Voraus. 

Anwalt, Gesetz, Nachbarschaft, Polizei, Recht, Angst, Anzeige, Strafe, Verletzung
Ebay Privatverkauf - Rücknahme?

Hallo, ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Markenrucksack versteigert, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Fotos zeigen den Artikel im Ganzen und die Mängel, da durch häufiges Nutzen die Träger Gebrauchsspuren aufweisen und der Unterboden. Dort sind äußerlich Verschmutzungen, die man nicht mehr abwaschen kann. Ein Käufer hat den Artikel nun für 20 € ersteigert und beschwert sich jetzt über Krümel im Rucksack und Verschmutzungen innen und außen. Er fordert mich auf, ihm ein Rücksende-Etikett zu senden. Habe ihm mitgeteilt, dass der Rucksack sauber versendet wurde, keine Krümel beim ausschütteln bzw. auch umdrehen hier herausfielen und die Verschmutzungen am Unterboden klar benannt wurden und ich keine Rücknahme anbiete, das stehe klar in der Auktion.

gerade erhielt ich Antwort, er würde den Rucksack nun an mich zurücksenden.

Sein ebay-Profil zeigt, dass er eine weitere Tasche der Marke ersteigert hat und ich gehe davon aus, dass der Rucksack ihm einfach nicht gefällt. Habe nun nicht mehr reagiert und werde die Paketannahme verweigern.

Bezahlt wurde per Überweisung. Ich verkaufe immer mal wieder einige gebrauchte Sachen und habe in 18 Jahren nun fast 2.000 positive Bewertungen bekommen. Ich denke, wenn ich die Rückgabe weiterhin verweigere, gibt‘s eine negative Bewertung, damit kann ich aber leben. Ich kann ja meine Sicht ergänzen. Bei dem Artikelwert von 20€ jetzt Hin- und Rückversand in Höhe von je 4,99€ zu übernehmen, ist ja Wahnsinn, weil der Käufer sich auf Krümel beruft (die er, wären sie tatsächlich da, leicht entfernen kann).

Ich versende nur saubere Ware und habe da ein reines Gewissen. Frage mich aber, ob angebliche Krümel ein Grund für eine Rücknahme sind? Sachmängelhaftung war ausgeschlossen und sind Krümel überhaupt ein Sachmangel?
Bin ich hier im Recht als privater Verkäufer?

Für Hinweise bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Mandy

ebay, Recht
Rente pur? (aachen münchener bzw. Generali)?

Hallo zusammen,

kurze Vorstellung. Ich (44) habe vor ewigen Jahren durch Verwandtschaft einen DVAG-Berater kennengelernt und in jungen Jahren recht viel (eigentlich alles) bei der DVAG (also Aachen Münchener) abgeschlossen. Da ich damals schon recht gut verdient habe, habe ich 2006 eine Rente pur (ich gebe es zu, aus Steuerspargründen) abgeschlossen. Darin enthalten: SEB ImmoInvest, DWS PlusInvest, DWS FlexPension. Da ja zwischenzeitlich einige davon geschlossen wurden, hatte ich gedacht, ich bekomme Empfehlungen des Beraters über neue Möglichkeiten. Im Versicherungsschein von 2006 steht, das mir pro 10.000,00 EUR Deckungskapital 37,05 EUR Mindestrente garantiert wird. Mein Fondsguthaben beträgt derzeit 8.813,00 EUR.

Jetzt war ich etwas verwundert, als ich eine Wertermittlung der Generali bekam, in der steht, dass Sie mir bei Rentenbeginn ganze 0,00 EUR garantieren. D.h. für mich, Geld verbrannt?? Enthalten ist natürlich auch eine Beitragsbefreiung bei BU. Mir ist klar, dass das nicht umsonst ist..

Aber wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag einzahle, denke ich doch, zumindest diesen wieder heraus zu bekommen. Als ich dann bei der Generali anrief, konnte mir die Dame das nicht erklären. Es liege an den schlechten Zinsen derzeit! Aha. Wenn ich die jetzt Beitragsfrei stelle, bekomme ich nix ?

Finde ich alles etwas komisch. Bräuchte bitte mal Tipps von euch..

Vielen Dank!!

Rentenversicherung, Rente, Versicherung
Sehr wichtig kann ich meine Schwangerschaft vor dem Erzeuger verheimlichen?

Ich wurde ungeplant schwanger von meinem nun Exfreund. Problem der Sache ist ich will nicht das er etwas mit meinem Leben zutun hat, es klingt erst mal egoistisch aber schließlich möchte ich es nicht grundlos.

Er ist ein schlechter Umgang und seine Anwesenheit regt mich nur noch auf. Er nimmt Drogen und fängt bei jedem Stress an eine Zigarette nach der anderen zu rauchen außerdem ist es schon paar mal vorgekommen das er mich gewürgt hat und fast geschlagen hat er hat nicht mal vernünftige Zukunftspläne, also kein vernünftigen Abschluss, keine Ausbildungsstelle und er will nicht mal eine Ausbildung anfangen. Abgesehen davon macht er mir mein Leben zur Hölle würde er nur erfahren das ich mit einem Kumpel spreche, würde er diesen zusammen schlagen, weil er krankhaft eifersüchtig ist und seine Familie würde mir das Leben erst recht zur Hölle machen wenn sie wüssten das ich es behalten möchte. Seine Mutter würde alles tun das sie das Kind kriegt und das obwohl er es nicht mal will und ich möchte das alles nicht.

Ich würde es alles allein schaffen ich habe viel Unterstützung von meiner Familie und möchte es wirklich behalten, denn ich finde es nicht richtig ein Leben wegzuwerfen nur weil der Erzeuger ein Teufel ist.

Er denkt ich habe kommenden Donnerstag den abtreibungs Termin und mein Plan war es nun ihn das auch denken zu lassen weil er unfähig als Vater wäre und mein Leben nur zerstört. Und ich habe auch vor ihn für alles anzuzeigen was er getan hat sollte er mich nicht in Ruhe lassen.

Also ich denke mal man kann nachvollziehen warum ich es vor ihm und seiner Familie verheimlichen möchte.

meine Frage wäre jetzt ob dies gesetzlich möglich wäre das er nichts von der Schwangerschaft erfährt so das er nie wieder ein Grund hat sich in mein Leben einzumischen?

denn wenn dies nicht möglich ist möchte ich mir und meinem Baby das nicht antun und muss es abtreiben und somit ein potenzielles Leben weg werfen und dies möchte ich echt nicht.

LG

Recht, Schwangerschaft
Diebstahl+Führungszeugnis?

Hallo Leute,

Ich war vor einem Jahr mit meiner Freundin bei einer Filiale von Rossmann.

Ich wartete vor dem Laden auf sie, aber als ich die Zeit ihr erinnern wollte, ging ich rein.

Als wir gingen, hielt uns jemand an und brachte uns in ein Zimmer und er nahm von meiner Freundin ein Parfum. Er hat den Diebstahl von ihr in der Kamera gesehen. ( circa 10€)

Ich wusste nichts, aber der Beamte nahm auch meinen Personalausweis und gescannt. ( Ich war damals 17)

Er sagte, ich könnte sein Komplize sein. Mein Deutsch war nicht gut. Ich konnte nicht streiten. Meine Freundin war aggressiv und die Polizei kam und ich zeigte ihm, dass ich das Geld bei mir hatte und es meiner Freundin geben wollte. Er sagte, dass wir niemals zu Rossmann in Deutschland gehen dürfen. Ein paar Tage später kam ein Brief von Rossmann (Auf Rossmanns Brief stand nicht mein Name und da steht nur der Name meiner Freundin) und meine Freundin zahlte 75 Euro. Sie hat keine Briefe mehr erhalten. ich auch. Wie sie gesagt hat, das war ihr erstes mal. Ich habe auch vorher und nachher nichts gemacht.

Seit diesem Vorfall ist mehr als ein Jahr vergangen, und ich wurde in dieser Zeit einmal im Zug bestraft.

Ich bin seit ungefähr anderthalb Jahren in Deutschland und es tut mir sehr leid für diese beiden Dinge und ich bin sicher, dass ich sie nicht noch einmal wiederholen werde. Der erste Fall war nicht meine Schuld und ich wusste es wirklich nicht. Ich suche nun eine Ausbildung bei der Bank.

Jetzt ist meine Frage, dass ich nie persönlich einen Brief von Rossmann erhalten habe und die einzige Geldstrafe, die ich bisher gezahlt habe, 60 Euro für den Zug waren.Ich habe noch nie einen Brief von der Polizei oder einem Gericht erhalten.

Jetzt meine Fragen: 1-Stehen die auf meinem Führungszeugnis? Das ist mir sehr wichtig, da ich eine Ausbildung finden möchte. Ich bin sehr besorgt!

2-Ich bin nicht sicher, bis wann ich zu Rossmann nicht gehen darf. Wie kann ich das fragen? Ich habe nichts gemacht! Unfair!

Vielen Dank für eure Antwort.

Führungszeugnis, Ladendiebstahl
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - voraussichtlicher Umsatz und Gewinn?

Hallo,

ich habe ein Nebengewerbe gegründet und ich habe mich für das Kleinunternehmerregelung entschieden.

Das Gewerbe habe ich gegründet, da ich regelmäßig Crowdtesting (Betatesten von Software) von zuhause aus auf einer amerikanischen Platform betreibe. Da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern wohne werde ich kaum die 9.408€ Einkommenssteuer überschreiten.

Ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, und habe einige Fragen bezüglich den voraussichtlichen Einkünften und Umsatz den ich dort eintragen muss.

1.) Ich habe mit Crowdtesting in Mai 2020 angefangen, und erst jetzt nachträglich ein Gewerbe angemeldet, ich habe dann natürlich auch das richtige Datum angegeben.

Soll ich in den Feldern „Voraussichtliche Einkünfte aus...“ und „Summe der Umsätze“ im Jahr der Betriebseröffnung die tatsächliche Umsätze/Gewinne angeben die ich erzielt habe seit Mai 2020 angeben (da ich da nicht schätzen muss) oder muss ich die Durschnittswerte nehmen und auf das ganze Jahr „ausweiten“, da ich auch sowas im Internet gelesen habe...?

2.) Im Feld voraussichtliche Umsätze ist es mir klar was ich eintragen soll - das ganze Geld was ich auf der Platform verdient habe (abhängig von der Antwort in der Frage 1, entweder die tatsächlichen Werte seit Mai oder die Durschnittswerte für das ganze Jahr). Nun ist es mir unklar wie ich den Gewinn berechnen und eintragen soll. Da es sich um eine Dienstleistung über Internet handelt, habe ich quasi gar keine Kosten in dem Sinne, außer Internet und Strom, die aber nicht auf mich laufen, und es schwierig sie zu berechnen (wenn ich es überhaupt darf, da ich es persönlich nicht zahle, wohne ja bei den Eltern...?).

Das einzige was ich eventuell vom Umsatz abziehen könnte wäre ein Handyvertrag und ein Tablet den ich als Abo-Modell habe und monatlich dafür bezahle, da ich unter anderem die beide Geräte nicht nur privat, aber auch zum Testen benutze, der Rest von Geräten ist schon gekauft.

Nun have ich überlegt ob ich einfach die gleichen Werte für Gewinn als auch für den Umsatz eintrage, oder soll doch lieber die Kosten für das Handyvertrag und Tablet aufs Jahr umrechnen und es dann vom Umsatz abziehen?

Können auf mich irgendwelche Konsequenzen zukommen wenn ich etwas relevantes NICHT von dem Umsatz abziehe oder eben sogar die gleichen Gewinn-Werte als Umsatz eintrage? Das könnte soweit ich es verstanden habe eigentlich nur mir Nachteile bringen können weil der Gewinn dann höher ausfällt, da die Steuern (nur?) vom Gewinn berechnet werden, aber ich komme sogar bei der Annahme vom gleichen Werte für den Umsatz und Gewinn sowieso insgesamt nicht über die 9.408€, weshalb es für mich eh keinen Unterschied machen würde.. Oder verstehe ich es falsch?

Viele Grüße

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung
Neubau und hör durch meine ganze Wohnung die Dusche vom Nachbarn, was tun?

Hi, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Bin vor einem Jahr nun hergezogen, Erdgeschoss. Keine Mietwohnung, Nachbarn haben auch gekauft. Neubau 2019.

Und wir hören in unserer ganzen Wohnung das Rauschen der Dusche , und ich nehm mal an die Rohre das Wasser durchläuft?

Ich wollte versuchen es hinzunehmen aber ich kann es einfach nicht mehr ignorieren. Sie duschen meistens gegen 10uhr abends oder mitternacht. Bin zwar eh dann noch wach. oder sogar beim Fernseh schauen hört man das Rauschen.

Ist das Normal für ein Neubau? kein Nachbar sonst hört die Dusche vom anderen. hab mich ein wenig umgefragt.

unsere Wohnung war die letzte die fertig geworden ist, hier wurde eh also auf den letzten Drücker alles fertig und es gibt viele Mängel. Viele Beschwerden.

Am Anfang hatten wir uns schon mal beschwert beim Verantwortlichem vom Bau und nur ne dumme Antwort bekommen "ist doch schön,klingt wie bei nem Wasserfall..." !

Unser Fernseher ist gleich an der Wand von deren Schlafzimmer und sie sagen sie hören nichts.

Aber wir die Dusche von Ihnen.

Da wurde doch irgendwo die Isolierung nicht angebracht und schnell schnell gemacht.

Können die da im Nachhinein noch was tun? Das rauschen dringt durch alle Wände in beide Schlafzimmer, Wohnzimmer , Bad und Flur. Bin schon froh dass die sich nicht 2 Stunden duschen. Aber es ist schon sehr lästig. wenn man abwarten muss bis das Rauschen und plätschern wieder aufhört und man sich wieder unterhalten kann.

Lärm, Neubau, Recht, wohnung, Nachbarn
Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Nebengewerbe: gebrauchte Maschinen von Steuer absetzen/ Handwerkerkosten/ Mauer einziehen?

Hallo zusammen,

ich kann mir auf ein paar Dinge in Sachen Kleingewerbe noch keinen Reim machen und benötige Hilfestellung.

Ich möchte neben dem Beruf ein Nebengewerbe betreiben. Nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe möchte ich diese ein klein wenig verändern. Das heißt ich möchte eine Wand einziehen und eine Türe einbauen lassen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt sind die Kosten nun den immateriellen Wirtschaftsgütern anzurechnen oder? Im Steuerprogramm wäre das der Punkt "Einbauten".

1. Verständnisfrage: Wenn ich die Mauer selbst aufstelle, muss ich dann die Materialkosten woanders eintragen oder rechne ich dann die Kosten zusammen und erfasse sie trotzdem unter dem Punkt "einbauten"? Was bringt es mir am Ende die Kosten zu erfassen? Es gibt auch die GWG, wenn ich es schaffe die Mauer für unter 800€ zu bauen kann ich diese dann komplett abschreiben? Wenn die Mauer 1200€ Kostet, kann ich das runterrennen und einfach sagen es waren doch nur 800€?

+ Ich benötige zusätzlich Starkstromanschlüsse und ein paar Wasserleitungen

+ Ein Bezahlterminal auch hier wieder wenn es 2.000€ kostet, wäre es dann nicht besser zu sagen es hat nur 800€ gekostet als GWG und den rest selbst zu zahlen?

Zudem geht es um Maschinen. Ich möchte vorerst Gebrauchtmaschinen kaufen, bringt es mir irgendetwas die abzuschreiben?

Im Endeffekt möchte ich folgendes tun:

Waschsalon eröffnen:

Objekt mieten, Umbaumaßnahmen(Wand einziehen, Starkstromdosen setzen,...), 2x gebrauchter Trockner+2x gebrauchte Waschmaschine an ein zentrales Bezahlsystem anhängen.

Umbau: 3500,-

Trockner+WaMa zusammen = 8000,-

Bezahlterminal 2000,-

============

13.500,-

Das ist die Summe die ich brauche um einen Waschsalon zu eröffnen. Macht es jetzt am meisten Sinn zu sparen bis ich die Summe habe oder mit wenig Kapital alles zu kaufen und mein Nebengewerbe zu starten, weil durch Steuererleichterungen ich am Ende des Jahres auch wieder gut was zurückbekomme?

Ich verstehe noch nicht ganz was es mir bringt zB. das Material einer Mauer von der Steuer abzusetzen.

Könnt ihr mir weiterhelfen und ein Buch empfehlen?

Waschmaschinen werden zB. über 10 Jahre abgerechnet. Wenn ich mir eine für 5000€ neu kaufe welche Steuererleichterung bringt mir das? Und macht es dann Sinn eine gebrauchte für 2000€ zu kaufen aber dann eben nicht abzuschreiben?

Gruß

Bitte helft mir ich bin überfordert.

Steuererklärung, Nebengewerbe

Beliebte Themen