Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

Ich habe folgende Frage zur Elterngeldberechnung:

Ich habe einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil, da für Privatfahrten (ist auch so auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt) und versteuere diesen nach der 1%-Regel.
Da ich nicht auf das Auto im Mutterschutz angewiesen bin, weil wir ohnehin noch ein zweites Auto besitzen, gebe ich es bereits vor dem Mutterschutz wieder ab, um mir während des Mutterschutzes die Versteuerung des Dienstwagens zu sparen.
Nichtsdestotrotz habe ich eigentlich 12 Monate vor Geburt (bzw. 10,5 Monate vor Geburt- weil ja die 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt bereits abgegeben) des Kindes einen Dienstwagen (mit ca. 400€ monatlich) mit versteuert und dementsprechend weniger Netto verdient.
Darf ich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes die 400€ geldwerter Vorteil monatlich zum Brutto (sagen wir mal 3.500€ monatlich) dazurechnen und somit würde sich die monatliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf 3.900€ belaufen oder bleibt es bei den 3.500€? Oder wird gar vom Netto ausgegangen, das ja noch geringer ist, als das Netto, dass sich ohne den geldwerten Vorteil ergeben würde.

Nochmal die konkrete Frage: wie wird der geldwerte Vorteil in Form eines Firmenwagens zu der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? (Dienstwagen wird während der Elternzeit nicht weiter in Anspruch genommen).

Dienstwagen, Elterngeld
ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
Rückgaberecht bei Privatkauf (verschwiegene Mängel)?

Hallo Zusammen!

Ich habe mir vor kurzem ein Microsoft Surface pro 4 über Willhaben gekauft.

Ich hatte das Gerät zur Sicherheit mit PayLivery gekauft.
Da alles vollständig bei mir angekommen ist und ich es getestet hatte, bestätigte ich die Bezahlung von 370 €.
Am Ende des 2.Tages ist mir aufgefallen, dass der Bildschirm leicht zu flimmern begann.
Am 3.Tag habe ich einen Stress-Test durchgeführt (höhere Belastung indem man 2 Youtube Videos länger laufen lässt.).
Nun ist mir aufgefallen dass das Gerät bei längeren Gebrauch stark und unaufhörlich flimmert und somit kaum nutzbar ist. Laut Angaben des Verkäufers weist das Gerät keinerlei Schäden/Mängel/Defekte auf.

Ich habe daraufhin mit dem Microsoft Service Team Kontakt aufgenommen und die meinten, dass dieser Fehler bekannt und auf ein Hardware-Problem des Displays zurückzuführen ist.
Die Garantie ist allerdings seit Ende 2019 abgelaufen, eine kostenlose Reparatur somit ausgeschlossen.
Von Microsoft besteht nur die Möglichkeit auf eine Gutschrift von 185€ bei Kauf von einem neuen Gerät oder eine Reparatur um 650€ + 3 Monate Garantie.

Jetzt ist meine Frage:
Kann ich als Privatkäufer irgendwie rechtlich vorgehen, da ich ja nicht beweisen kann, dass dieses Problem schon vorher (also beim Verkäufer) bestand?
Die Gewährleistung war vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das Gerät war als "sehr gut gepflegt und erhalten" beschrieben.
Gilt das Rücktrittsrecht vom (Online)Kauf auch in diesem Fall?
Haftet der Privatverkäufer für verschwiegene Mängel?

Es wäre ja eine "Lücke im System", wenn ich es nun ohne Angabe von Mängeln/Schäden/Defekten wieder verkaufen würde und somit eine unendliche Kettenreaktion an unzufriedenen Privatkäufern auslösen würde...

Recht, Mangel
Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus umwandeln?

Hi!
Ich plane gerade den Kauf eines Hauses welches aktuell ein Zweifamilenhaus ist. Es handelt sich um einen Baukörper, welcher jedoch zwei getrennte Eingänge besetzt. Beide "Häuser" haben auch je eine eigene Adresse (Hausnummern 53 und 54), werden also wie zwei vollkommen getrennte Einheiten behandelt. Beide Eingänge sind auf Höhe des Erdgeschosses, bei Einheit 2 führt jedoch direkt eine Treppe ins Obergeschoss -> es besitzt somit keinen weiteren Raum im EG.

Zukünftig würde ich beide Einheiten zusammenlegen wollen um genug Platz für die Familiy zu haben. Hierzu müsste nur zwischen dem Treppenhaus der Einheit 2 und dem Flur der Einheit im ein Durchbruch umgesetzt werden. Die Wand ist glücklicherweise nicht tragend, somit sollte das kein großes Problem darstellen.

Doch wie verhält es sich rechtlich?
Ich würde ja zwei "Häuser" zu einem Zusammenlegen, was vermutlich eine Genehmigung erfordert... Hat jemand da bereits Erfahrungen sammeln können?

Ohne Durchbruch und Zusammenlegung macht eine Nutzung wenig sinn, da ich sonst immer aus dem Haus müsste und zur jeweils anderen Haustür 10m weiter wieder rein...
Zudem würden bei zwei von mir bewohnten Häusern ja reihenweise doppelte Gebühren anfallen (von GEZ bis Müllgebühren).

Beide Einheiten werden zusammen verkauft und sind zur Unterzeichnung des Kaufvertrages frei, also nicht bewohnt.

Familie, Immobilien, Recht, Umbau, Kauf
Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

Hallo, ich hätte jedoch einige Fragen bezüglich dem Anspruch bei privater Haftpflichtversicherung. 

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Meine Partnerin (getrennt wohnhaft) ist auf mein Knie gefallen, wobei mein Bein umgeknickt ist, und daraufhin die Patella luxierte. Ich wurde von einem Notarzt untersucht. Bei Befragung des NRS habe ich eine 10 angegeben, aufgrund des heftigen Schmerzes. Im Krankenhaus wurde die Patella repositioniert und geröntgt. 

In einem späteren MRT wurden einige Eindellungen an der Patellarückseite, Blutergüsse und ein angehender Riss des Meniskusbandes festgestellt. 

Da ich heute den Fragebogen meiner Krankenkasse bekommen habe, wurde ich dran erinnert dass ich einen Schadensersatzanspruch habe. 

Meine Partnerin hat eine private Haftpflichtversicherung, und muss daher nicht selber zahlen, was mir persönlich wichtig war. 

(1) Kann ich nun meine folgekosten bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen? (ungefähr 50€ aufgrund der Pauschale des Rettungsdienstes, etliche Zuzahlungen für Orthesen und für Medikamente zur Thromboseprävention)

(2) Kann und sollte ich gegebenenfalls ein Schmerzensgeld geltend machen? 

Mir ist es wichtig meine Partnerin nicht zu belasten, da es ein ungewollter Unfall war. Ist es eurer Meinung moralisch richtig ein Schmerzensgeld zu verlangen, da es meine Freundin betrifft? Wie würdet ihr handeln? 

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich in Zukunft eine extrem höhere Chance habe, dass dies erneut passiert. 

Und falls die Kniescheibe erneut luxiert, komm ich um eine operative Erneuerung des Meniskusbandes nicht herum, was mich ungefähr ein ganzes Jahr arbeitsunfähig machen würde. 

Falls ihre Haftpflichtversicherung zahlt, wäre ich demnach zukünftig abgesichert und könnte mir den Betrag bei einem erneuten Unfall, der laut meines Chirurgen selbst bei alltäglicher Belastung erneut passieren kann, aufheben. 

Des Weiteren mache ich mir Sorgen dass ihre Haftpflicht rechtliche Schritte einleitet. Einen Rechtsstreit mit meiner Lebensgefährtin ist das letzte was ich möchte. 

(3) Was wäre ein gerechtfertigter Betrag für ein Schmerzensgeld bei einer traumatischen Patellaluxation? Und könnte ich ihre private Haftpflicht einfach mit einem Unfallbericht und den zugehörigen ärztlichen Anamnesen anschreiben? Oder regelt das meine Krankenkasse automatisch, wenn sie ihren Schadensersatz bei der Haftpflicht meiner Partnerin einfordert?

Vielen Dank schon mal vorneweg, und ich entschuldige mich für die vielen verschiedene Fragen!

Haftpflichtversicherung, Recht, Schmerzensgeld, Unfallschaden

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