Forex- / CFD, Kryptowährung Handel Besteuerung?

Hallo Zusammen,

Ich habe noch folgende Fragen und Können Sie bitte weiter mir helfen?

1. Forex- / CFD Handel heißt auch Termingeschäften oder?

2. Ich handeln Forex in IC Market als "Daytrader". Es bedeutet das ich täglich die Transaktionen öffnen und schließen könnte.

Ich hatte gestern ein Report von ganze Jahr 2020 gezogen und im Report steht ganz unter so:

Total Net Profit:-1 751,51

Gross Profit:17 033,15

Gross Loss: -18 784,66

Wenn ich es richtig verstehe:

Total Net Profit ist mein Kapitalerträge in Jahr 2020, Gross Profit ist Kumulierter Gewinn und Gross Loss ist Kumulierter Verlust.

Im meinen Fall muss ich es nicht in der Steuererklärung 2020 angeben weil ich ein realisierte Verlust haben 

Ist es richtig?

3. Wenn ich mehrere Kontos in unterschiedliche ausländische Finanzinstitut haben und gehandelt, 

berechne ich immer alle Kapitalerträge zusammen (Gross Profit - Gross Loss), ist es richtig?

4. Ab 2021 sollen Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 10.000 Euro verrechnet werden können.

Es betrifft nur Forex- / CFD Handel, ist es richtig?

Das heißt ich könnte ab Jahr 2021 Gross Loss nur maximal -10000 EUR dazu verrechnen, ist es richtig?

5. Ich handel auch Kryptowährung in Binance. 

Kryptowährung Jahresgewinn Besteuerung geht direkt zu Einkommensteuer oder (sofern der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt)? 

Sorry das ich bisschen viele Frage haben.

Vielen Dank noch mal im Voraus!

Steuererklärung, Steuern
Ausgabebeleg dienstkleidung unter Vorbehalt unterschreiben?

Hallo , ich komme gleich mal zur Sache.

In meinen Arbeitsvertrag steht das ich in meiner Arbeitszeit am Einsatzort die mir zur Verfügung gestellte Dienstkleidung tragen muss.

Diese habe ich auch bei der Einstellung erhalten und nun bei der nachbestellung bzw Anforderung von mehr Blusen kamm so eine Ausrüstung Ausgabebeleg mit. Womit ich eigentlich kein Problem hätte wenn es das wirklich wäre.

Nun zum Inhalt des Schreibens.

Name personalnummer Artikel Bezeichnung Stückzahl und Preis. Bestellung komplett ausgegeben. (Nun gehst los)

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Bekleidungsgegenständepfleglichst zu behandeln, Beschädigungen oder Verlust sofort schriftlich anzuzeigen. Die Firma ist berechtigt abhandengekommen oder beschädigte Gegenstände durch unsachgemäße Behandlung des MA in Rechnung zu stellen. (Bis hier hin alles i.O.)

Absatz.

Die Bekleidungsgegenstände werden beim Ausscheiden des Mitarbeiters je nach Nutzungsdauer in Rechnung gestellt. Nicht zurückgegebene Dienstausweise werden mit einer Gebühr von 12.50 verrechnet.

Der Mitarbeiter erklärt sich mit einer entsprechenden Verrechnung mit seinen Lohn oder Gehaltsansprüchen einverstanden.

Bitte senden Sie ein Exemplar des Ausgabebeleges unterschrieben an .... zurück.

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So ich will das nicht unterschreiben. Ich will nicht das irgendwas spontan von meinen Gehalt abgezogen wird ohne das ich da vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Und die pauschale je nach Nutzungsdauer muss man so oder so das bezahlen.... also sorry des wären inzwischen 500 Euro, das ist viel Geld bei meinen mickrigen Lohn fast die Hälfte... wenn ich dürfte würde ich ja meine privatkleidung tragen ...

Da ich die Kleidung brauche und ich eigentlich keine Lust habe mir nen neuen Arbeitgeber zu suchen wäre nun meine Idee gewesen unter Vorbehalt zu unterschreiben und die Textpassagen denen ich nicht zustimme zu kennzeichnen. Hätte das rechtlich Bestand oder ist der Zettel ohnehin selbst mit Unterschrift for Gericht ungültig?

Werde mir bald eine Rechtschutzversicherung zu legen und Mitglied in der Gewerkschaft werden. In meinen Bereich befürchte ich sind solche schreiben und unterschriftenzwang gang und gäbe... und mein Arbeitsvertrag ist auch sehr bescheiden, nicht einmal ne Definirung der anstellungsart vollzeit teilzeit geringfügig ist vorhanden. Echt schade mir gefällt der job wirklich sehr gut .

Hoffe mir kann hier jemand helfen

MfG steffi

Recht, Vertrag
Paymorrow Mahnungen für Einkäufe mit Payback Pay?

Hat jemand schon mal Mahnung von Paymorrow bekommen? Heute habe ich gerade 2 Mahnungen bekommen und ich verstehe es einfach nicht!

Als ich diese zwei Einkäufe bei DM gemacht habe, zeigte es auf meinem PAYBACK PAY dass ich ca. 920 Punkte lösen konnte.

Ein Einkauf war 10.90€. Der andere war 7.45€.

Bei der ersten Einkauf verstehe ich, dass es entspricht mehr als 920 Punkte, das heißt ca. 1.70€ würde von meinem Bankkonto gezogen. 

Bei der zweiten Einkauf von 7.45€ habe ich gelöst mit ca. 930 Punkte. So habe ich immer schon mal gemacht und bekommen nie Problem!

Ich habe Paymorrow gefragt, warum bekomme ich nun Mahnungen für die BEIDE Einkäufe, mit GANZER Rechnungswert und Rücklastschriftskosten (19.80€ je Rechnung). Mir wurde mitgeteilt von Paymorrow, dass laut das System, ich habe mit Payback Pay bezahlt, nicht mit Payback Punkte!

Diese Erklärung finde ich total unannehmbar! Als ich schon lange mit Payback Pay bezahlt habe, weiß ich sicher, dass Payback Pay funktioniert beim Lösen der Punkten! 

Auf meinem Payback App zeigt es bei jeder Pay Nutzung: Punkten einlösen, Du kannst ___ Punkte einlösen. In meinem Punktekonto sind auch mehrere Einkäufe die ich mit Payback Punkte bezahlen.

????????

Und ja, am schlimmsten Kundenservice! Paymorrow sagt "wir sind nur für Zahlung zuständig". Payback sagt "Sie müssen Paymorrow fragen wenn Sie eine Mahnung bekommen. Bitte führen Sie nach der Forderung"

!!!

Was kann ich jetzt machen???!!!

Einkommenssteuererklärung 2020 - Geltendmachung wöchentlicher Familienfahrten?

Hallo liebe Community,

ich bereite derzeit die Einkommensteuererklärung für 2020 vor und möchte erstmalig die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen. Ich pendle wöchentlich zwischen Hamburg und Frankfurt und unterhalte in Frankfurt eine kleine Wohnung.

Für das Pendeln habe ich mir eine BahnCard 100 zugelegt, die mich knapp unter 4.000 EUR gekostet hat. Diese bezahle ich komplett selbst. Grundsätzlich ist mir also bewusst, dass diese Kosten abgesetzt werden können.

  1. Meine Frage bezieht sich auf die wöchentlichen Famielienfahrten. Nach meinem Verständnis könnte ich auch 100% legal alternativ die Kosten für 48 Familienfahrten (48 x 497 km * 0,30 EUR = 7.156,80 EUR) absetzen. Dies würde natürlich zu einer größeren Steuerersparnis führen und bildet eine attraktive Option.
  2. Angenommen, die Antwort auf Punkt 1 lautet "ja, es können alternativ die höheren Kosten für Familienfahrten angesetzt werden" dann ergeben sich für mich zwei Folgefragen

Folgefrage 1: Da ich ja de facto stets meine Bahncard 100 für die Familienfahrten nutzen würde, könnte ich nicht nachweisen, dass ich jede Woche eine Familienfahrt getätigt habe. Muss ich hier erwarten, dass ich hier Probleme bekomme?

Folgefrage 2: Mein Steuerberater behauptet, dass ich gem Einkommenssteuergesetz nur 4.500 EUR maximal an Fahrtkosten absetzen kann. Nach eigenen Recherchen, gilt dies nicht für Familienfahrten. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen oder aus eigenen Erfahrungen berichten?

Vielen Dank im Voraus!

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung
Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

Ich habe folgende Frage zur Elterngeldberechnung:

Ich habe einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil, da für Privatfahrten (ist auch so auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt) und versteuere diesen nach der 1%-Regel.
Da ich nicht auf das Auto im Mutterschutz angewiesen bin, weil wir ohnehin noch ein zweites Auto besitzen, gebe ich es bereits vor dem Mutterschutz wieder ab, um mir während des Mutterschutzes die Versteuerung des Dienstwagens zu sparen.
Nichtsdestotrotz habe ich eigentlich 12 Monate vor Geburt (bzw. 10,5 Monate vor Geburt- weil ja die 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt bereits abgegeben) des Kindes einen Dienstwagen (mit ca. 400€ monatlich) mit versteuert und dementsprechend weniger Netto verdient.
Darf ich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes die 400€ geldwerter Vorteil monatlich zum Brutto (sagen wir mal 3.500€ monatlich) dazurechnen und somit würde sich die monatliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf 3.900€ belaufen oder bleibt es bei den 3.500€? Oder wird gar vom Netto ausgegangen, das ja noch geringer ist, als das Netto, dass sich ohne den geldwerten Vorteil ergeben würde.

Nochmal die konkrete Frage: wie wird der geldwerte Vorteil in Form eines Firmenwagens zu der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? (Dienstwagen wird während der Elternzeit nicht weiter in Anspruch genommen).

Dienstwagen, Elterngeld

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