Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Käufer behauptet gekaufte Ware sei nach dem Kauf nun defekt (Ebay Kleinanzeigen) - wie soll ich vorgehen?

Hallo zusammen,

ich habe 3 Barhocker über die Plattform Ebay Kleinanzeigen verkaufen können.

Folgendes war in der Anzeige geschrieben:

"3 Barhocker der Serie INGOLF von Ikea abzugeben.
Farbe Antikbeize
Höhe 74 cm (weitere Maße bitte den Foto entnehmen)
Zustand wie neu (da ungebraucht!)
Tier- und Raucherfreier Haushalt.
Neupreis bei Ikea je Stuhl bei 69,99€.
Gerne auf Verhandlungsbasis."

Verkauft wurden die Stühle letztendlich an eine Käuferin, jedoch hat ihr Sohn die Stühle abgeholt und bar 100€ bezahlt am Samstag, dem 22.01.2022.

Am 24.01.2022 kam dann die Nachricht von der Käuferin:

"Hallo ...,
Ein Stuhl ist leider nicht intakt. Ein Teil der Sitzfläche ist komplett abgebrochen, das konnte man beim kaufe nicht sehen, ich kann gerne ein Foto davon schicken. Wie sollen wir vorgehen? Der Stuhl ist unbrauchbar, daher hätte ich für den gerne das Geld zurück, da er nicht wie in der Anzeige beschrieben war.
Liebe Grüße"

Dazu hat sie ein Foto beigefügt, das angeblich die Bruchstelle aufzeigt - jedoch schwer für mich erkennbar.

Da hierbei bereits 2 Tage seit dem Verkauf vergangen waren und ich die Anzeige bereits nach Verkauf auf der Plattform gelöscht habe, habe ich nicht weiter darauf reagiert, zumal die Stühle bei Übergabe an den Sohn in mangelfreiem Zustand waren und er die Stühle auch mitgenommen hat.

Nun erhalte ich immer mehr Nachrichten von der Käuferin, u.a. folgende:

"Ich habe Sie nun bei ebay angezeigt, da Sie nicht reagieren. Es wäre nett, würden Sie mir den Preis für einen kaputten Stuhl erstatten. 30€ wären in Ordnung"

Wie soll ich hier vorgehen? Zwar habe ich in der Anzeige nicht explizit auf den Ausschluss einer Gewährleistung verwiesen, doch waren die Stühle beim Verkauf definitiv intakt. Zusätzlich habe ich Fotos der Ware vom Verkaufstag, die definitiv beweisen, dass nichts abgebrochen war.

Kann sie gegen mich rechtlich vorgehen? Dabei habe ich nichts verschwiegen und finde es falsch ihr Geld zurückzugeben, für etwas, was bei Verkauf intakt war - vorliegende Beweisfotos.

Ich wäre über jegliche Hilfestellung sehr dankbar!!

Recht, ebay Kleinanzeigen
Condor buchte nicht ab und nun soll ich die Kosten fürs Inkasso zahlen?

Hallo,

ich habe gerade entdeckt, dass ich nicht die einzige bin.

Im Juli 2019 hatte wir einen Flug gebucht. Wegen einem Unfall, haben wir den Rückflug telefonisch umgebucht (Das Telefonat fand einen Tag vor dem Rückflug statt). Am Telefon wurden wir noch gefragt, ob die gleiche Bankverbindung für den SEPA-Einzug wieder verwendet werden darf. Dies haben wir bestätigt.

Prompt kam im Juli 2021 ein Schreiben vom Inkasso, dass ich eine bestimmte Rechnungsnummer von Condor nicht bezahlt habe. Ich schaute nach, aber zu der angegebenen Rechnungsnummer lag eine Zahlung vor. Zwar nicht genau über den angegebenen Betrag aber so in etwa. Ich schrieb, dass die Zahlung getätigt sei und ich allem widerspreche.

Nach langem Hin und Her stellte sich heraus, dass es sich bei der noch offenen Forderung um den umgebuchten Rückflug handelt. An den hatte ich gar nicht mehr gedacht und die zuvor geforderte Rechnungsnummer wurde jetzt auf einmal um die Endung -02 ergänzt. Das war auf dem ersten Schreiben nicht. Auch auf der Rechnung -02 ist vermerkt, dass der Rechnungsbetrag eingezogen wird. Ich habe meine Kontoauszüge überprüft und der Betrag wurde von Condor wirklich nicht eingezogen. Mein Konto war die ganze Zeit gedeckt und ich habe auch keinem Einzug widersprochen.

Nach etlichen Telefonaten und Emails heißt es auf einmal, ich hätte angeblich ein Schreiben erhalten, dass der Betrag durch die Pleite von Thomas Cook nicht mehr eingezogen werden kann. Dieses Schreiben habe ich nie erhalten. Komisch nur, dass die Dame am Telefon noch extra gefragt hatte und der Flug gleich am nächsten Tag war. Da hätte man ja den Betrag sicher noch einziehen können. Angeblich hätte ich auch im April 2021 eine Mahnung erhalten. Diese habe ich aber auch nie erhalten, sonst hätte ich mich ja damals schon drum gekümmert.

Die Flugkosten habe ich nun beglichen, weil diese ja tatsächlich noch offen waren (natürlich mit dem Vermerkt, dass die Condor trotz Einzugsermächtigung den Betrag nicht abgebucht hat). Ich bin aber der Meinung, dass ich nicht in "Zahlungsverzug" geraten bin, weil ja ein Sepa-Mandat vorlag. Was kann ich dafür, dass die die Forderung nicht eingezogen haben. Meines Erachtens bin ich bei einem abgebenen Sepa-Mandat nur dafür verantwortlich, dass das Konto entsprechend gedeckt ist und nicht, dass ich überall kontrollieren muss, ob wirklich jeder seine offenen Forderungen abbucht.

Wie ist die Sache bei den anderen Betroffenen ausgegangen? Ich will die zusätzlich aufgelaufenen Gebühren nicht zahlen. Bin mir "keiner Schuld" bewusst.

Dankeschön für Eure Hilfe

Geld, Inkasso
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Rechtliche Frage zu "Betrug" im Rahmen des Betreibens von "Findom", usw. als Mann, der sich als Frau ausgibst, sich aber offiziell "quersexuell" nennt?

Wie zuvor schon erwähnt, habe ich vor, mich als Frau auszugeben, in dem ich aber stets meine eigenen Bilder und Sprachaufzeichnungen bearbeite, dass sie überzeugend weiblich rüberkommen. Also kein Verletzen der Rechte Dritter. Fragen zum Finanzamt wurden auch schon beantwortet.

Das gedenke ich, zu tun, um erfolgreich "Findom" zu betreiben, "Suggardaddys" an Land zu ziehen, usw. Für die Moralapostel: warum sollen das Frauen (erfolgreich) tun können und Männer nicht? Und außerdem würde ich nicht alles für mich behalten, ich würde viel spenden, etc.

Zum eigentlichen Anliegen: falls das irgendwie "auffliegen" sollte und sich ein "Geschädigter" beschwert, kann mir ja eigentlich rechtlich nichts passieren. Oder doch? Ich gebe mich ja im Zweifelsfall bei den Behörden als "quersexuell" aus, also müssen sie mich als Frau (zumindest zeitweise) akzeptieren. Die bearbeiteten Bilder (Faceapp) kann ich ja als "geschminkt" ausgeben. Und es steht ja nirgends, dass man Bilder seines BIOLOGISCHEN Geschlechtes zeigen muss. Hauptsächlich wurde ich meine Füße zeigen und nur mit einer App Körperhaare entfernen, usw., was niemand kontrollieren kann. Sorge bereitet mir aber das "Verweiblichen" meiner Stimme mittels Computerprogramme.

Gibt es hier einen für sowas versierten Anwalt, der mir mit Sicherheit sagen kann, dass mir rein straf- und zivilrechtlich nichts passieren kann (Geld zurück zahlen, usw.)?

Ich habe auch einen illegalen Plan, der zu 99% erfolgreich und risikoarm wäre, viel mehr Möglichkeiten böte, aber sehr umständlich und mühselig wäre und das Geld am Ende nur in Bar vorliegen würde und nur durch Geldwäsche normal für meine Ziele auf dem Konto nutzbar wäre.

Deswegen wäre mir der legale Weg lieber.

Danke für Eure Antworten

Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

einkommensteuer, Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung
Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine (durch Lieferant) - wer zahlt?

abend.

ich hatte (bei otto) eine waschmaschine inkl. lieferung UND ANSCHLUSS gekauft.

es kamen fragwürdige personen ohne werkzeug, die sie aufstellten und anschlossen - beim ersten aufdrehen des wassers spritzte es schon aus dem anschluss. ich bot daraufhin mein eigenes werkzeug an .. mir graute, als ich sah, wie sie damit herumknorzten - so weit alles gut ..

allerdings JETZT, nach 5 monaten, kam ich morgens aus dem schlafzimmer, und die wohnung stand unter wasser: dieses mal SPRITZTE es nicht aus dem von diesen leuten gemachten anschluss, aber es tropfte ordentlich .. (die maschine lief übrigens nicht.)

glücklicherweise hatte ich die vorgehensweise beim anschließen damals sicherheitshalber per mail otto beschrieben, auch weil mich wunderte, was sie mir da für leute schickten - und jetzt den tropfenden anschluss gefilmt und fotos vom in der wohung stehenden wasser gemacht und übersandt, ehe ich mich ans aufwischen machte.

das laminat in flur und wohnzimmer ist nun jedenfalls hin: überall aufgesprungen, ansonsten so in wellen aufgebogen, dass meine gäste stolpern - und die küchentür kann ich wegen aufgeqollenem boden auch nicht mehr schließen .....

otto reagierte so weit sehr freundlich - aber otto ist ja auch nicht deren versicherung.

MICH MACHT DIE WARTEZEIT KIRRE, BIS DA ENTSCHIEDEN WIRD - zumal mir "alle" sagen: "wie willst du nachweisen, dass DU nicht dran warst, wenn es in der zwischenzeit 5 monate funktioniert hat?" / manche sprechen von "beweislastumkehr" im handwerk in den ersten 6 monaten, aber wer weiss, ob das stimmt - und ob die rechtsprechung lieferanten, die anschlüsse vornehmen, als handwerker betrachten etc.?

ich fände es wahnsinnig unfair, nun auf dem wirklich arg beschädigten laminat sitzen zu bleiben! :(

Haftung, Handwerkerleistungen, Wasserschaden
Hausrat?

Hallo an die Runde.....

Versuch mal meinen Fall zu schildern .

Meine Noch-Frau und ich haben uns getrennt .Jetzt geht es um die Möbel.Die gemeinsame Ehewohnung war mein Haus .Dort wollte meine Frau alles loswerden .

Also wurden nahezu alle Möbel durch neue ersetzt .Zum Teil wurden auch Dinge entsorgt von ihr ohne mein Wissen .Darunter auch Bettwäsche, oder anderes Zeug das ich auch mal von meiner Oma bekommen habe .

Vieles wurde auch bereits vor der Ehe ersetzt

Darunter auch die Küche und das Schlafzimmer. Obwohl ich eigentlich eine gute Küche hatte .Meiner Frau war nichts gut genug und ich wurde auch stellenweise erpresst von ihr.Sie könnte da nicht kochen weil meine Exfrau daran gekocht hätte und ich wäre verantwortlich das sie sich wohl fühlt .

Jetzt fordert sie nahezu den gesamten Hausrat heraus zu geben .

Meine Frage jetzt ?

Wie komme ich da gut heraus .Sind Möbel die vor der Hochzeit angeschafft worden sind ,,auf die Absicht hin auch zu heiraten ,,bzw.ja dann auch gemeinschaftliche Nutzungsgegenstände des täglichen Gebrauchs?

Oder wenn Möbel bereits da waren.

Ist es nicht dann auch zumindest zu teilen .Muss da schon erwähnen das ich bereit bin ein grosser Teil auch freiwillig heraus zu geben .

Zum Leben brauch ich aber eine Küche , ein Bett und ein Tisch.

Den Rest könnte sie alles haben .

In ihrer jetzigen Wohnung ist bereits alles vorhanden.

So das ich jetzt davon ausgehe das es garnicht um die Möbel geht ,sondern mir zu schaden .

Sehr schlimme Sache bei mir .

Bitte um Hilfe jetzt .

Wer kann mir da was sagen .

Vielen lieben Dank

Hausrat, Trennung
Deutsche Bahn Abonnement, Inkasso meldet sich bald?

Hallo,

ich habe letzten Sommer ein Abonnement bei der Deutschen Bahn abgeschlossen für Monatskarten. Den ersten Monat hat man geschenkt bekommen, danach wurde monatlich vom Konto abgebucht.

Ich bin zum 01. Dezember umgezogen und habe der DB wie telefonisch besprochen meine neue Adresse per E-Mail am 08. Dezember mitgeteilt.

Im Dezember war mein Konto nicht ausreichend gedeckt, sie buchen den Betrag so um den 10. des Monats ab. In meinem Online-Banking kann ich sehen, dass mir am 13. Dezember Rücklastschriftgebühren berechnet wurden und im Verw. Zweck ist die Bankverbindung der DB eingetragen, dies habe ich aber nicht beachtet. Ich prüfe meine Kontobewegungen nicht so sehr.

Bei Abschluss des Abos habe ich Fahrkarten bis zum Monat Jan. erhalten, somit habe ich gegen Ende Jan. dort angerufen und gefragt wann die Fahrkarten ab Feb. kommen. Der Mitarbeiter am Tel. teilte mir dann mit, dass mein Konto gesperrt sei, da ich im Rückstand sei. Ich fragte, warum man mich deswegen nicht kontaktiert habe, er meinte man habe mich schriftlich zwei mal abgemahnt. Ich sagte, ich habe keine Post erhalten und fragte, ob sie meine E-Mail mit der Adressänderungsmitteilung beachtet haben, er meinte sie haben keine E-Mail erhalten. Er bat mich, diese ursprüngliche E-Mail an sie weiterzuleiten, er würde am Tel. warten bis sie ankommt. Als sie ankam meinte er, die Adresse würde jetzt eingepflegt werden. Ich ärgerte mich sehr aber entschuldigte mich für den Rückstand und meinte, dass ich den offenen Betrag sofort begleichen würde und wollte von ihm den Betrag erfahren. Er meinte ich werde in den nächsten Minuten von der zuständigen Abteilung zurück gerufen. Da ich aber sehr beschäftigt war, habe ich diesen Rückruf verpasst und rief nochmal das Kundencenter an. Dieses Mal ging eine Dame ran, sie meinte, mein Abo wäre gekündigt und diese E-Mail wäre nie angekommen, sie denken, dass ich an eine falsche E-Mail Adresse geschrieben hätte. Sie haben alles an das Inkasso weitergeleitet und ich würde bald Post bekommen. Ich dachte, ich höre nicht richtig und drohte ihr mit einem Anwalt, sie meinte nur, ich soll zum Anwalt gehen.

Am nächsten Tag verfasste ich eine umfassende E-Mail und hängte ein Screenshot an, in diesem klar und deutlich erkennbar ist, dass ich an die richtige E-Mail Adresse geschrieben habe, das Datum ist auch erkennbar.

Nach nur 5 Minuten kam eine Antwort "In Ihrem Anhang sieht man nicht an welche E-Mail Adresse Sie geschrieben haben. 

Wir haben kein E-Mail von 08.12.2021 erhalten."

Nach 2 Minuten dann noch Mal eine E-Mail, aber ohne den Satz, dass man im Anhang den Empfänger nicht erkennen kann. Wahrscheinlich hat die Dame dann noch einmal genauer nachgesehen.

Auf mich wartet jetzt also eine Zahlung an das Inkasso, den geschenkten ersten Monat (40€) wollen Sie jetzt auch beglichen haben.

Ich sehe das absolut nicht ein, ich habe diese E-Mail gesendet und wenn sie meine Adresse eingepflegt hätten, wäre es gar nicht so weit gekommen.

Vielen Dank.

Inkasso

Beliebte Themen