Darf meine ehemalige Partnerin mich verklagen weil ich ihr angeblich Geld schulde?

Hallo,

Ich habe Vollgendes Problem.

Meine ehemalige Lebensgefährtin hat mich, oder möchte mich verklagen da ich Ihr Geld schulde, angeblich. Für die Situation muss ich leider etwas weiter ausholen um die Sachlage zu erklären.

Ich bin mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengezogen und wir haben uns kurz darauf getrennt. Beide sind relativ zügig wieder ausgezogen und wir haben den Mietvertrag gekündigt. Nun sind bei dem Auszug, leider kann ich ihr das nicht nachweisen, Beschädigungen in der Wohnung angefallen.

Es ging um knapp 3.000€.Sie hat hat sich selbstständig mit dem ehemaligen Vermieter in Verbindung gesetzt und mit ihm eine Zahlung von 3x500€ ausgemacht. Ich für meinen Teil habe gesagt ich zahle 250€ x6 damit die Schulden getilgt sind.

Nun habe ich einen Brief von ihrem Anwalt bekommen das ich ihr 3.000 Euro Schulde?!? Der Anwalt hat mir auch kostenauflistungen gegeben nur auf diesen Kostenauslistungen und Rechnungen steht als zahler nicht meine ehemalige Lebensgefährtin sondern der ehemalige Vermieter... Diese Kostenauflistungen hatte ich auch nach dem Auszug für die Renovierungsarbeiten bekommen. Jetzt habe Ich mir das Geld für die Restschulden geliehen uns sofort ausgeglichen, bei meinem ehemaligen Vermieter. Jetzt sollte ich ihr ja keinerlei Schulden, oder?

Die 2the Sache Ist die Kaution die gezahlt wurde. Sie möchte die Hälfte der Kaution von mir erstattet bekommen haben.

Als wir damals zusammengezogen sind hat sie die Kaution bezahlt 1470€. Ich habe ihr das Geld bar gegeben da Ich meine Kaution Bar ausgezahlt bekommen habe durch meine Vorvermieter. Hatte dennen das damals auch Bar gegeben. Sie hat meinen Teil der Kaution auch angenommen. 735€ bar auf die Hand. Ich habe mir nie Gedanken gemacht das ich für sowas mal verklagt werden kann oder von einem Anwalt angeschrieben werden kann.

Komme ich aus dieser gesamten Geschichte wieder raus? Muss ich ihr jetzt nochmal 735euro zahlen obwohl sie dieses Geld ja schon bekommen hat? Es war ja in einer Beziehung und Ich habe a sowas wie Quittungen oder dergleichen nicht gedacht, man liebt ja sein Gegenüber und denkt über das was oben passiert ist nicht nach.

Recht, Schulden
XXXLutz weigert sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu akzeptieren?

Wir haben mit Kaufvertrag v. 13.09.2021 eine Polstermöbelgarnitur bei XXXlutz, Kaltenkirchen, bestellt,die am 19.11.2021 geliefert wurde. Die Garnitur haben wir am 02.2.2022 reklamiert, wegen extrem starker Faltenbildung an den Nähten.

Daraufhin bot man uns an, die Garnitur komplett auszutauschen, womit wir einverstanden waren. Die ausgetauschte Garnitur wurde am 18.02.2022 geliefert.

Auch diese Garnitur war voller Falten, hinzu kam, dass offensichtlich vom Liefersevice beim Auspacken mit dem Cuttemesser 5 Schnitte in den Stoff geschnitten wurden.

Nach diesen 2 Versuchen haben wir der Fa.XXXLutz mitgeteilt, dass damit die Nacherfüllung des Kaufvertrags gescheitert ist und wir keine weiteren Lieferversuche wünschen. Daher wollen wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld erstattet bekommen.

Dies lehnt die Fa. Lutz ab mit folgender Begründung: Die Rücknahme und Neubestellung der ersten Garnitur erfolgte aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Somit handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Bei der Nachbestellung haben wir ein mehrmaliges Nachbesserungsrecht, welches wir auch in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ab.

Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell......warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.

Sollten Sie keine Neuwahl wünschen, dann werden wir über den Kundendiesnt die beschädigten Möbel neu bestellen lassen.

Wir haben dieses Modell gewählt weil der Hersteller eine variable Sitzhöhe und -Tiefe anbietet 8wir sind beide überdurchschnittlich groß) . Unser Vertrauen ist nachhaltig erschüttert , wir wollen bei lutz keine Neuwahl, wir wollen unser Geld zurück.

Was ist zu tun??

Recht
Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?

Guten Tag, meine Frau und ich gehen nun getrennte Wege und es gibt Streitigkeiten bzgl meiner mitgebrachten Wohnung in die Ehe bzgl des Zugwinnausgleichs. Kurz zu den Eckdaten

Vor der Ehe:

01.08.2013 Kauf Wohnung 140.000€

21.05.2016 Heirat

24.10.2018 Verkauf für 235.000€ , Restschuld war 107.000€

Somit ein Gewinn von 128.000€

Dieser Gewinn wurde in eine neue Immobilie investiert.

Jetzt ist die Frage, wieviel genau ich bekomme, und wieviel Sie! Mein Anwalt meinte, sie hat nur Recht auf den Zugewinn bzw. Wertsteigerung von der Zeit Hochzeit bis Verkauf.

Ihre Anwältin meinte, es ist relevant, wieviel in der Zeit von Hochzeit bis Verkauf ABGEZAHLT wurde.

Es ist extrem schwierig das auszurechnen, da wir ja eigentlich die genauen Zahlen über die Wertsteigerung pro Jahr brauchen. Das bekommen wir von einem Gutachter, der aber schnell mal bis zu 10.000€ kosten kann, man kann ja nicht davon ausgehen dass man einen linearen Wertzuwachs von ca. 10% im Jahr hat.

Zudem, wie haben eine neue Wohnung gekauft (während der Ehe, nach dem Verkauf der alten Wohnung) , für 440.000€, und diese hat nun ca.600.000€ wert, diese soll nun schnellstmöglich verkauft werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Zugewinn ausgerechnet, von der ALTEN Wohnung und der neuen Wohnung, das muss doch irgendwie zusammen verrechnet werden

Jetzt ist die Fragen

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße

Maik

scheidung, Zugewinn
Wie lange dauert es nach einer Vollstreckungsankündigung bis ein Geschäftskonto gepfändet wird?

Hallo Comunity,

ich habe aktuell etwas Kopfschmerzen und vielleicht kann der eine oder andere hier mich etwas beruhigen.

Ich habe vor kurzem meinen ersten Mitarbeiter eingestellt und habe leider keinen Lastschrifteinzug bei der Krankenkasse eingerichtet.

Ich bin vor ca. 6 Wochen ( nachweislich ) etwas schwerer an Corona erkrankt und war in dieser Zeit nicht arbeitsfähig, erst seit gestern bin ich wieder gesund und habe ich die Arbeit wieder aufgenommen.

Als ich heute die Post geleert habe musste ich leider feststellen das mich die Krankenkasse des Mitarbeiters mehrmals angeschrieben hat und dadurch weil keine Reaktion meinerseits erfolgt ist haben Sie den Vorgang an das Hauptzollamt weitergeleitet.

Diese haben mir am 05.02.2022 eine Vollstreckungsankündigung zugesendet, in welchem eine Frist von 14 Tagen hinterlegt ist.

Ich war natürlich etwas schokiert und habe mich über mich selbst aufgeregt, denn hätte ich den Lastschrifteinzug eingerichtet, wäre das ganze erst garnicht soweit gekommen.

Ich habe heute sofort die offene Rechnung bei der Krankenkasse ( ein Monatsbeitrag + Mahngbühren ) per Echtzeit überwießen und die zur Vollstreckung übergebene Forderung an das Hauptzollamt per Echtzeit überwießen. Die Krankenkasse konnte ich auch telefonisch erreichen und habe diesen auch umgehend den Lastschrifteinzug für die Zukunft eingerichtet und mitgeteilt das ich auch den Betrag welcher zur Vollstreckung stand in Echtzeit an das Hauptzollamt überwießen habe.

Beim Hauptzollamt konnte ich leider niemanden telefonisch erreichen, da diese nur bis Mittag geöffnet hatten.

Nun habe ich natürlich etwas Angst das mein Geschäftskonto in den nächsten Tagen gepfändet werden könnte und ich ggf. vor noch größeren Problemen stehe weil ich dann ggf. meine Geschäftspartner nicht bezahlen kann.

Hat hier eventuell jemand Erfahrung ob ich das noch befürchten muss oder ob das eher nicht eintreffen wird ?

Mir ist folgender Absatz im Schreiben vom Hauptzollamt aufgefallen:

Mit diesem Schreiben werden Sie nochmals auf die Ihnen bereits bekannt gegebenen vollstreckbaren Bescheide hingewiesen. Es hat ausschließlich informellen und mahnenden Charakter und ist daher nicht rechtsbehelfsfähig.

Kann mir eventuell jemand mitteilen was damit gemeint ist ?

Danke im Voraus

Kontopfändung
In Eigentum meines Partners leben kosten teilen?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit fast 2 Jahren zusammen mit meinem Freund in seinem Haus.
Er fragte mich damals, ob wir zusammen ziehen wollen in eine 2 Zimmer Wohnung für 500€ warm, was für mich Okay war. Da sich für ihn die Möglichkeit ergab eine Immobile zu erwerben, tat er dies und ich wollte zuerst nicht mit einziehen, weil ich bei Konfrontation keine „mein Haus meine Regeln“ - Sätze hören wollte und irgendwann eine gemeinsame Immobile anzuschaffen und ein gemeinsames Leben aufzubauen. Nach einem langen Gespräch und vielen Versprechen waren wir uns einig, dass ich mit einziehe und die Hälfte der Warmmiete der zuerst vorgeschlagenen 2 Zimmerwohnung trage. (Was die Nebenkosten deckt und wobei dann noch etwas für ihn übrig bleibt)

Da ich mir vorgestellt habe einmal mit meinem Partner zusammen Eigentum zuerwerben, versprach er mir, dass er mich vielleicht irgendwann einträgt je nachdem wie es läuft, da wir aus unseren Elternhäusern zusammen gezogen sind.

Nachdem wir ein halbes Jahr zusammen gewohnt haben, erwähnte er immer wieder, dass es ihm zu wenig ist was ich zahle. Da der Kredit ja deutlich höher ist. Ich habe zugestimmt etwas mehr zuzahlen.

Jetzt möchte er wieder mehr Geld haben. Um seine Kredit kosten möglichst zu 100% zu teilen. Was im Vorfeld nicht abgesprochen war.

Da ich den Großteil im Haushalt verrichte, zB hat er noch nie staubgewischt und insgesamt 3 Waschmaschinen gewaschen, habe ich gefragt, ob wir sowas dann auch gerechter aufteilen oder ob wir sowas vergüten wenn ich viel mehr mache. Was er natürlich nicht eingesehen hat. (Schließlich spart er durch mich viel Zeit oder eine Haushälterin).

Da ich durch die derzeitigen Immobilen Preise immer drauf zahle wenn ich eine erwerbe und sie vermiete, bin ich der Meinung es ist unverhältnismäßig, da er mich weder eintragen will noch eine andere Immobilie mit mir gemeinsam zuerwerben.

Da ich nicht vorhatte in eine Wohnung zu ziehen die so teuer ist wie sein Kredit und wir uns anfangs einig waren, finde ich diese Diskussion übertrieben. Ich würde gern wissen wie andere Paare das handhaben und diese Finanzielle Beteiligung geklärt oder festgelegt haben.
Natürlich zahle ich derzeit die Hälfte der Nebenkosten und auch etwas, was er zum Kredit zusteuern kann was etwa 1/3 seiner monatlichen Rate beträgt.

Immobilien, Lebensgemeinschaft
Guten Tag! Die deutsche Pop? BETRUG?

Guten Tag ! Die deutsche Pop Akademie in Leipzig hätte mir gesagt das ich meine Zahlungsmöglichkeit ändern kann wie in den AGB‘s der deutschen Pop beschrieben und das ich es erst in paar Monate zahlen sollte bzw. das ich mir selber auswählen durfte wann ich das zahlen möchte (an welchen Datum des Monats)

Nun sollte ich aber einen höheren Betrag senden und das wiederum obwohl mir was anderes gesagt wurde. Ich habe die Deutsche POP Akademie schon über 15-20 Male versucht zu erreichen und keiner gibt eine Antwort. Ich habe nochmals in E-Mails geschaut wo mir das gesagt wurde das ich die Zahlungsmöglichkeit ändern könnte und diese waren plötzlicher Weise Weg. Ich könnte nicht beweisen dass mir was anderes gesagt wurde und das Sie trotz dem AGB‘s was anderes gemacht haben. Vetrag kann nicht gekündigt werden ohne weiterhin zu bezahlen.

Handelt es sich hiermit um einen Betrug, wenn mir per E-Mail und telefonisch gesagt wurde das ich die Zahlungsmöglichkeit ändern kann wie auch in den AGB‘s und dass dann doch alle E-Mails verschwunden sind und Sie nicht Mal ans Handy gehen um das zu erklären, und die noch den Betrag ausschließlich früher verlangen als gesagt ohne Mal Bescheid zu sagen, obwohl die gesagt hätten das sie es später von mein Konto abziehen werden? Ich habe rechtzeitig mit denen von der Deutschen POP telefoniert und E-Mails bekommen dass ich da noch was ändern kann, die haben es aber nicht so gemacht und davon nichts gesagt… Um was handelt es sich hier? Wie kann ich vorgehen ? Was muss ich machen? Mit wem sollte ich reden wenn keiner von der Deutschen POP nichtmal eine Antwort geben kann? Die Antworten und interessieren sich für einen nur wenn man den Vertrag unterzeichnen soll, danach sind Sie für einen nicht mehr da.

Geld, Recht
Was tun wenn Mieter unerreichbar ist?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Geld, Eigentumswohnung, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, vermieter, wohnung, Eigenbedarfskündigung, Wohnungskündigung

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