Hauptmieterin betrügt Untermieter. Untermieter dennoch an vorher mündlich getroffener Vereinbarung gebunden?

Wir sind eine 4-Personen-WG mit einem WG-Konto. Wir haben erfahren, dass unsere Hauptmieterin (HM) einen Gewinn aus unserer Miete gemacht hat - insgesamt etwa 850€, seit wir alle zusammen wohnen (15Monate). Wir wissen, dass es ihr gesetzlich erlaubt ist, alles zu behalten.

Das Problem:

Ein Mitbewohner (SE) ist im Februar ausgezogen (er hat im Dezember gekündigt). Ich und ein anderer Mitbewohner (AM) sind eigentlich ein Paar und wollen allein wohnen. Im Januar teilten wir HM unseren Plan mit, im März auszuziehen -sie sagte, eine einmonatige Kündigungsfrist sei ausreichend. 

Nun beschließt HM, auch ihren Mietvertrag zu kündigen, der im Mai 2022 endet, da sie für ein Jahr verreisen wird, und bietet uns den Mietvertrag an.

AM und ich haben beschlossen, die Wohnung für uns zu behalten und einen neuen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer ab Juni 2022 zu schließen. Nun beschloss HM, schon im März statt im Mai auszuziehen. AM und ich stimmten zu und sagten, wir würden die Miete bis Mai 2022 bezahlen.

Um die Miete von SE im Februar zu decken, schlug HM vor, dass wir alle 60 Euro mehr zahlen sollten. Später stellen wir fest, dass HM ihren Anteil nicht bezahlt hat, so dass eigentlich nur ich und AM gezahlt haben.

Nun haben wir HM gebeten, einen Teil der Ersparnisse mit uns zu teilen, da AM und ich all die Aufgaben übernehmen müssen - streichen, putzen und Dachboden und Keller ausmisten (die Wohnung ist seit 20 Jahren eine WG). Und auch, weil es im Prinzip auch unser Geld ist. 

Sie hat oft genug mit ihrem Stundenlohn und ihren Investments angegeben. Wir dachten also, es wäre kein Problem, die Ersparnisse zu teilen: Ich arbeite für eine NGO und AM ist Student und arbeitet in Teilzeit als Sozialarbeiter.

Sie erzählte uns, dass sie nur noch 170€ übrig hatte, die sie für eine eventuelle Nachzahlung behalten wollte. Als wir ihr die Berechnungen zeigten, wurde sie ausweichend. Wir erfuhren auch, dass sie den monatlichen Strom- und Gasabschlag mehrfach geändert hat.

Später willigte sie ein, den Rest zu teilen, aber nicht alles, weil sie angeblich nicht mehr weiß, was mit dem Rest passiert ist. Als wir nachhakten, erzählte sie uns, dass sie ihren Anteil von 60€ in Februar und März nicht bezahlt hat. Sie wurde defensiv und sagte uns, wir sollten uns verpissen.

Sie und AM hatten einen Wortwechsel. Jetzt will sie AMs Anteil nicht auszahlen.

Dürfen wir also rechtlich gesehen Folgendes tun?

- Nur die vertraglich vereinbarte Miete zahlen, ABER die zusätzlichen Zahlungen für Februar und März abziehen, da wir nicht gesetzlich verpflichtet sind, diese zu zahlen

- die Miete im Mai nicht zu zahlen und sie bitten, die Kaution zu behalten

- Die zusätzlichen Zimmer nicht zu nutzen und ihr zu sagen, dass es in ihrer Verantwortung liegt, diese zu bezahlen oder Leute zu finden, die sie bis Mai 2022 mieten

Sind unsere mündlichen Vereinbarungen bindend?

Entschuldigung für die lange Nachricht! Wir möchten wissen, was wir rechtlich tun können. Danke!

Mietrecht, Untermieter
Beifahrer öffnet Tür und Auto fährt dagegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich angemeldet, um hilfreiche Antworten auf mein Problem zu erhalten. Gestern hat mein Mitfahrer (hinten links saß er) beim Aussteigen nicht darauf geachtet, ob ein Fahrzeug kommt oder nicht bzw. dies überhört, dass ich ihn gewarnt habe, dass ein Auto kommt und er warten solle. Er öffnet die Tür hinten links und plötzlich fuhr das Fahrzeug welches von hinten kam, in die bereits offene Tür hinein.

Der Aufprall war so enorm, die Tür wurde nahezu rausgerissen und so stark aufgeklappt, dass diese auch an der Fahrertür eine riesen Delle verursacht hat, die Seitenscheibe der Fahrertür kaputt ist, mein linker Scheinwerfer kaputt ist, das Spiegelglas des Augenspiegels in Mitleidenschaft gezogen wurde und der Kotflügel beschädigt ist. Ebenso steht vorne links die Stoßstange ab. Es waren dort 50 erlaubt, dennoch konnte das gegnerische Fahrzeug nicht mehr reagieren. Sein Fahrzeug war ebenso stark beschädigt und beide Fahrzeug mussten abgeschleppt werden.

Mein Mitfahrer möchte damit nichts zu tun haben und nichts zahlen. Angeblich sei ich verantwortlich für mein Auto. Die POL wurde hinzugerufen.

Ich habe für morgen einen Termin beim Anwalt, um zu gucken was nun Phase ist.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das Geld von meinem Mitfahrer zu holen ?

Wer ist Schuld, gibt es eine Teilschuld ?

Ich habe ja so gut es geht bzw. alles versucht, einen Unfall zu vermeiden.

KFZ, unfall
Polizei als Zeuge beim Lärmprotokoll?

Hallo,

Meine Nachbarin dreht in letzter Zeit etwas am Rad und schreit stundenlang super aggressive herum(Dinge wie "Ich mach euch alle Fertig!" "Ich vernichte euch" und ganz ganz gerne Ihre politische Meinung, usw.). Das auch gerne in den Ruhezeiten für zwei oder drei Stunden auf Dauerschleife.
Zudem rumpelt es auch sehr oft mitten in der Nacht in ihrer Wohnung.

Ich habe letzte Woche bereits einmal die Polizei um 14Uhr gerufen, weil ich eigentlich ursprünglich dachte, dass das nächtliche Stampfen und Rumpeln von Kindern kommt und angst hatte, dass die Frau mit ihrer Aggression vielleicht jemanden verletzten könnte.

Die Polizei hatte sich nach einem Besuch dort bei mir zurück gemeldet und meinte, dass die Frau alleine lebt und wahrscheinlich psychisch nicht ganz fit ist und darum die ganze Zeit schreit. Seitdem ist das mit dem Geschrei aber leider nicht besser geworden und raubt mir teilweise den Schlaf.
Homeoffice ist damit auch so gut wie unmöglich, wozu ich aber durch Corona noch immer an einigen Wochentagen gezwungen bin.

Mit den wüsten Drohungen, die die Frau die ganze Zeit schreit möchte ich mich eigentlich nicht unbedingt mit ihr zusammensetzten und sie lieb bitten damit aufzuhören. Sie macht mir richtig Angst!

Ich habe mich nun entschieden ein Lärmprotokoll anzufertigen. Die Mittagsruhe gibt mein Vermieter zwischen 13Uhr und 15Uhr an, dass heißt zu dem Zeitpunkt als ich die Polizei gerufen habe hätte im Haus eigentlich ruhe herrschen sollen.

Nun habe ich mich gefragt, ob es möglich ist die Polizei als Zeugen im Lärmprotokoll zu nennen. Immerhin sollten diese wahrscheinlich einen Vermerk zu dem Vorfall gemacht haben.
Falls ich die Polizei angeben sollte, müsste ich dann dort erstmal um Erlaubnis bitten?

(Nur falls mir jemand sagen möchte ich solle umziehen: Ich bin erst letztes Jahr hier eingezogen, also läuft mein Mietvertrag noch eine weile. Außerdem habe ich davor 8 Monate gebraucht um eine Wohnung zu finden, denn Berlin hat leider einen ziemlichen Wohnungsmangel. :( - außerdem komme ich sonst mit allen anderen Nachbarn gut klar )


Polizei, Recht, wohnung, Lärmbelästigung
BAföG Antrag dauert ewig. Grund zur Beschwerde?

Hey liebe Community,

vorweg: Natürlich weiß ich, dass ein Bafög-Antrag etliche Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann. In meinem Fall jedoch ist es jedoch die größte Frechheit..... Zudem möchte ich mich schon im Voraus für den langen Text entschuldigen.

Ich studiere seit September '21 in Trier und habe für mein Studium BAföG beantragt. Die Unterlagen konnte ich jedoch erst Ende November einreichen, da ich meinem Vater (Eltern sind getrennt lebend) mit dem Ausfüllen des Formulares wochenlang hinterlaufen musste. Bereits nach fünf Tagen bekam ich vom Amt eine Erinnerung, dass noch ein Vermögensnachweis (versehentlich vom falschen Datum gesendet) sowie eine Kopie meines Abschlusszeugnisses nachgereicht werden müsse. Drei Tage Später fuhr ich dann mit meiner Mutter persönlich (!!!) zur Hochschule und warf die fehlenden Unterlagen in den Briefkasten des Amtes.

Soweit so gut. Nun aber nimmt der Ärger seinen Lauf...

Danach habe ich bis Mitte Februar gewartet.... Doch nichts ist passiert. Eines Tages lag plötzlich ein Brief vom BAföG-Amt im Briefkasten und in dem stand, dass nach wie vor der Vermögensnachweis, sowie das Zeugnis fehlen würden. Stocksauer rief ich beim Amt an und diskutierte mit der Sacharbeiterin. Diese behauptete jedoch felsenfest, dass sie nichts bekommen habe. Da ich nicht belegen kann, dass ich die Unterlagen wirklich eingereicht habe, blieb mir nichts anderes übrig, als sie wieder einzureichen. Diesmal kamen sie dann auch an.

Nun folgt der nächte Hammer...

Da ich meine Fachrichtung gewechselt habe, verlangt das jetzige Amt die Akte des alten Amtes, um auszuschließen, dass ich zu unrecht BAföG kassiert habe. Angeblich hat meine Sachbearbeiterin dann auch direkt an das alte Amt ein Erinnerungsschreiben geschickt. Seitdem rief ich jeden Tag beim Amt an und jeden Tag musste ich mich vertrösten lassen. Sie habe ja niemanden erreicht; es habe sich nichts ergeben; sie könne dazu keine Auskunft geben, da sie im Home-Office sei; usw. Dann sagte sie mir mehrfach, dass sie sich auf jeden Fall bei mir melde, um mich auf dem neusten Stand zu halten, doch das geschah nie. Die selbe Aktion mit dem Leiter des Amtes: Ich schilderte ihm die Situation, er sagte er überprüfe das und melde sich bei mir im Laufe des Tages, aber nichts passierte. Das alte Amt bestätigte mir am Telefon, dass die Akte längst verschickt ist, doch die Sachbearbeiterin hat angeblich noch nichts bekommen.

Zwischenzeitlich hatte meine Sachbearbeiterin Urlaub (ist ja auch ihr gutes Recht) und jetzt ist sie auf einmal krank.

Mittlerweile ist ein weiterer Monat vergangen und mit Förderung am Ende des Monats ist wohl auch nicht mehr zu rechnen. Ich bin auf das Geld angewiesen. Meine Eltern können mich finanziell nicht unterstützen. Daher wollte ich fragen, ob es eine Anlaufstelle gibt, um Beschwerde über diesen Schneckenverein einzureichen? Und wenn ja, wo ist das möglich?

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und hoffe sehr auf eine Antwort :)

Studium, Antrag, BAföG, Finanzen, Beschwerde
Objektiv über Kleinanzeigen verkauft und Käufer Geld zurück und die Ware nicht?

Hallo, ich habe ein Objektiv bei eBay Kleinanzeigen verkauft, welches ich selbst über eBay aus einer Haushaltsauflösung habe. Der Verkäufer damals meinte, die Objektive wurden bei einem Fachmann geprüft und gereinigt.

Ich selbst konnte auch keine gravierenden Mängel, bis auf die Gebrauchsspuren des Alters feststellen. Ich habe Ihm auch Bilder des Objektivs gesendet, von außen und beim Durchschauen. Der Käufer hat auch bezahlt und seine Ware erhalten. Jetzt möchte er aber sein Geld wieder haben, weil er meint, die Ware sei nicht in dem erwarteten Zustand. Nun hat er mir Bilder geschickt und anscheinend Blasen und Pilze im Objektiv entdeckt. Er möchte nun den Artikel zurück senden und sein Geld wieder haben. Freundlich ist er allerdings, das muss man ihm zugute heißen.

An sich kann ich die Problematik ja verstehen, aber er hat ohne Käuferschutz gezahlt und ich habe ihm alle Informationen zu dem Artikel gegeben, die ich selbst feststellen konnte. Dafür ist eBay Kleinanzeigen ja ein Marktplatz für private Verkäufe und ich habe ihm nicht unwissentlich Informationen vorenthalten. Möglicherweise hat er mehr Technik und Expertise, um diesen Zustand beurteilen zu wollen, aber das ist ja nicht beabsichtigt. Dazu kommt auch, dass ich das Geld dringend brauche, aber auch nicht unbedingt auf Stress oder sogar behördliche Maßnahmen aus bin.

Habt ihr/ Haben Sie Tips, wie ich nun am sinnvollsten vorgehe?

Recht, ebay Kleinanzeigen
Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt

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