Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Eigennutzung nach Vermietung bereits nach 1 Jahr, was ist mit Absetzbarkeit der Sanierungskosten?

Ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft. Zunächst wohnten ich und meine Partnerin dort vier Jahre lang. Während dieser Zeit tauchten Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme auf und als Folge daraus dann letzlich ausgezogen. Danach wurden die Schäden beseitigt und zugleich auch das Badzimmer modernisiert, mit dem Plan die anfallenden Kosten bei der Vermietung abzusetzen. Diese Maßnahmen wurden alle durchgeführt nach dem wir ausgezogen sind im Januar-Februar 2012. In März 2012 kamen dann die Mieter. Es war leider nicht gelungen das Problematik mit der Feuchtigkeit und Schimmel zu beseitigen. Nun werden diese aus dem Grund zum Jahresende ausziehen. Nun habe ich mich aber von meiner Freundlin getrennt und könnte selbst wieder in die Wohnung einziehen (je nach Zustand der Wohnung) ab Anfang 2013. Die Frage ist nun: Würde ich in diesem Fall zu früh wieder zum Selbstnutzer, und hätte ich Probleme mit der Abschreibung der Sanierungskosten zu erwarten?

Ich habe gelesen, dass es eigentlich ein "legales Trick" ist, aber dann wird hier http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuersparmodell-immobilie-erst-vermieten-dann-selbst-einziehen.html folgendes gesagt: Steuer-Tipp 1: Übertreiben Sie es dennoch nicht, vermieten Sie nicht zu kurz! Halten Sie sicherheitshalber eine Schamfrist von wenigstens 3 Jahren ein.

Wohneigentum, steuerlich absetzbar
Wie bewege ich Vorkaufsberechtigte zum Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht?

Hallo zusammen,

hier kommt nun ein verzwickter Fall bei dem ich etwas ausholen muss:

Unsere sehr nah stehende Freundin, die für uns wie eine Art Ersatzmutter ist, wollte vor ihrem Tod ihre Eigentumswohnung noch verkaufen. (Für den Nachlass einfacher abzuwickeln).

Die Wohnung ist Teil eines 3-Parteien-Hauses (wovon wir auch eine Wohnung bewohnen), dass bis 2012 ihr komplett gehörte. Dann hat sie die oberen beiden Wohnungen anderen Freunden im Abstand von 5 Jahren an ein befreundetes Ehepaar verkauft - mit Vorkaufsrecht auf ihre EG-Wohnung. Das Verhältnis war damals sehr gut und zu diesem Zeitpunkt waren meine Frau und ich noch nicht verheiratet.

Nun wollte Sie als letzten Wunsch unbedingt uns ihre Wohnung verkaufen und hat die Vorkaufsberechtigten auch fairerweise darüber informiert, damit sie darauf reagieren können. Sie hat aber auch ihren Wunsch geäußert, dass sie es an uns verkaufen möchte und die Vorkaufsberechtigten darum gebeten auf das Vorkaufsrecht zu verzichten. Das hatten sie unserer Freundin auch mündlich zugesagt. Parallel hat der Notar ein Schreiben zum Verzichtserklärung an das Paar gesendet.

In diesem Wissen, dass sie aussteigen werden - weil sie es ihr versprochen haben - haben meine Frau und ich mit unserer Freundin einen Kaufvertrag geschlossen, der auch vom Notar beurkundet ist. Nun ist die gute Frau leider am Sonntag verstorben. Sie hatte vorher noch freudig geschwärmt wie glücklich sie ist, dass wir die Wohnung gekauft haben. 

Wir sind nochmals in Kontakt mit den Vorkaufsberechtigten getreten, die ebenfalls unsere Vermieter sind, um ihnen von dem Trauerfall zu erzählen, aber auch zu sagen wie froh wir sind, dass alles wie gewünscht gekommen ist. Daraufhin reagierten sie seltsam und sagten, dass es so einfach nicht wäre, weil sie eigentlich schon gerne die EG-Wohnung kaufen wollten um das gesamte Objekt als Kapitalanlage zu besitzen. Wir waren etwas erschrocken, weil sie die Verzichterklärung bis heute auch noch nicht unterschrieben haben. 

Nun treffen wir uns heute Abend zu einem offenen und hoffentlich freundlichen Gespräch, um alles zu klären. Wir möchten sie davon überzeugen, dass es für beide Seiten eine gute Lösung ist. Zumal wir selbst das Objekt bewohnen und immer ein Auge darauf haben, weil wir auch ein Interesse haben, dass alles gepflegt bleibt und keine Wartungsstaus entstehen.

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Nun zu der entscheidenden Frage: Wie kriegen wir die Vorkaufsberechtigten/Unsere noch derzeitigen Vermieter dazu bewegt auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten? Denn sie dürfen rechtlich gesehen nun jederzeit in unseren Kaufvertrag eintreten.

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PS: Vielleicht von der emotionalen Seite her erwähnenswert - die vorkaufsberechtigte Frau stand unserer gemeinsamen Freundin sehr nah und war sogar in die Patientenverfügung eingetragen. Ich weiß nicht, ob man da ins Gewissen reden kann oder nur mit sachlichen oder gar monetären Argumenten kommen kann.... 

Erbschaft, vermieter, Wohneigentum