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Werkstatt erkannte nicht das die Steuerkette hinfällig war?

Guten Morgen,

Vor etwa zwei Monaten kaufte ich einen Audi A4 b8 2.0 TFSI quattro. Bereits vor dem Kauf fragte ich den Verkäufer nach dem Ölverbrauch, und er antwortete, dass das Auto 0,5 Liter auf 1000 km verbraucht. Da ich wusste, dass diese Modelle viel Öl verbrauchen können, war dies für mich noch akzeptabel. Ich testete das Auto auf einer Probefahrt und kaufte es schlussendlich. Doch auf dem Heimweg (etwa nach 30 km) musste ich bereits einen Liter Öl nachfüllen. Nach drei Tagen und ungefähr 450 km musste ich erneut einen Liter Öl nachfüllen. Ich kontaktierte den Verkäufer und fragte ihn, warum er mir falsche Informationen zum Ölverbrauch gibt. Er erklärte, dass seine Frau die Angaben gemacht habe. Dies war jedoch ausschlaggebend für meine Kaufentscheidung. Der Verkäufer weigerte sich jedoch, das Auto zurückzunehmen, da es im Kaufvertrag ausdrücklich als "ab Platz" gekennzeichnet war. Ich war auf das Auto angewiesen und dachte, dass der Verbrauch beim nächsten Service besser werden würde. Nur drei Wochen später verlor das Auto an Leistung und zündete nicht mehr richtig. Die Werkstatt stellte defekte Zündkerzen und -spulen eines Zylinders fest, die ausgetauscht wurden. Ich vermutete, dass dieser Defekt für den hohen Ölverbrauch verantwortlich war, doch der Ölverbrauch blieb weiterhin hoch und ich musste alle 400 km einen Liter Öl nachfüllen. Etwa zwei Wochen später ging der Motor während der Fahrt einfach aus und ließ sich nicht mehr starten. Das Auto musste erneut in die Werkstatt gebracht werden. Die Diagnose diesmal: die Steuerkette war übersprungen und es gab einen Motorschaden. Hätte die Werkstatt bereits beim ersten Besuch den Zustand der Steuerkette prüfen müssen? Muss ich den Verkäufer für falsche Angaben zur Rechenschaft ziehen? Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank für jede Antwort.

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