Es war am dritten Arbeitstag nach monatelanger krankheitsbedinger Arbeitsunfähigkeit, als ich Mittags von der Firma los bin, um bei der örtlichen Geschäftsstelle der Krankenversicherung den letzten Auszahlschein fürs Krankengeld abzugeben und formell zu erklären, die Arbeit wieder aufgenommen zu haben.
Danach ging es nach Hause, für ein kurzes Mittagsessen.
Von dort dann auf direktem Wege zurück Richtung Firma. 400 Meter vor dem Ziel dann das: Unfall. Selbstverschuldet und ohne Fremdbeteiligung. Keine Polizei, einen polizeilichen Unfallbericht gibt es also nicht. Aber mit dem Rettungswagen gings ins nächste Krankenhaus zur Untersuchung. Ergebnis: 10 Tage arbeitsunfähig.
Frage: gilt das für die BG wie fürs Finanzamt als Wegeunfall? Da ich auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit war, vermute ich ja. Richtig?
Die Einschätzung ist für mich dahingehend relevant, weil mein Fahrzeug arg beschädigt ist und es hilfreich wäre, die Unfallkosten als Werbungskosten ansetzen zu können.