Was zu beachten, wenn die Eltern eine Immobilie überschreiben?

Meine Eltern und Schwester sind vor 6 Jahren aus dem EG der gemeinsam genutzten Immobilie (Bj1978) ausgezogen. Mein Partner und ich haben das EG renoviert und sind vom DG (#2) ins EG (#1) gezogen, nutzen aber unsere alte Wohnung im DG (#2) zusätzlich zum EG noch selbst. Wir bezahlen meinen Eltern Miete&Nebenkosten für die 2 Wohnungen (#1+2) .

Es gibt eine weitere (extern) vermiete Wohnung (#3) im Nebengebäude (BJ 1988) über der Garage (#3 - 90m2). Fürs Nebengebäude sowie für einen Kellerraum in dem Gebäude, in welchem wir aktuell leben, möchten meine Eltern ein Nießrecht.

Das (Haupt-)Gebäude in dem wir leben hat die bereits erwähnten 2 Wohnungen (EG (#1) 120m2 und DG (#2) 90m2 mit jeweils Küche und Bad) und versorgt alle 3 Wohnungen mit einer alten Öl+Scheitholzheizung.

Ich wohne seit den 80ger Jahren ununterbrochen in dem Gebäude mit und hatte nur während 2005-2012 einen anderen Hauptwohnsitz. Habe die Wohnung nicht als 2. Wohnsitz (wg Zweitwohnsitzsteuer) angegeben, obwohl ich am Wochenende dort war. Mein damaliger Partner und jetzt Ehemann lebt seit ca. 2005 mit mir im Haus (erst DG#(1)und nun EG(#2)).

Nun möchten meine Eltern mir allein die Gebäude überschreiben (mit o. g. Nießrecht und ein paar Auflagen (sollte ich insolvent sein oder vor ihnen sterben bekommen sie alles wieder zurück)) und auf damit unsere Miete+Nebenkosten (#1+2) verzichten. Die Nebenkosten mit der Wohnung#3 soll ich künftig mit der Mieterin direkt abrechnen. Meine Eltern bekommen aus Wohnung 3 weiterhin die Miete.

Da die Ölheizung u. Scheitholzheizung nicht mehr den Emmisionsstandards entspricht und es auch eine BAFA Förderung gibt sowie die CO2 Steuer kommt, möchten wir die Heizungsanlage austauschen. Evtl. durch Pelletsheizung oder (Erd-)Wärmepumpe mit PV-Anlage (diese auf Nebengebäude) und evtl. Solar.

Auch die Dächer der zwei Gebäude, Fenster sowie die Außenfassadendämmung könnten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Bj 1978 und 1988).

Wir werden wahrscheinlich einen neuen Energieausweis für die Gebäude erstellen müssen. Und noch wichtiger: Verpflichtet werden innerhalb von 2 Jahren beide Gebäude energetisch zu sanieren (Dach, Fassade, Fenster, Heizung u.evtl. weiteres), da in Summe 3 Wohnungen und ich selbst nicht ununterbrochen seit 2002 darin gewohnt habe, oder?

Die 45% BAFA Förderung für die Heizungssanierung würden wahrscheinlich nur meine Eltern bekommen, wenn sie vor der Überschreibung sanieren würden? Nach der Überschreibung hätten wir eine Pflicht innerhalb von 2 Jahren energetisch zu sanieren und bekämen dafür keine 45%BAFaFörderung mehr sondern nur einen KfW Kredit...

Ist dies so korrekt? Gibt es weitere Aspekte die wir beachten müssen?

Und: Kann ich überhaupt eine PV Anlage (wirkt evtl. heizungsunterstützend bei Wärmepumpe) betreiben, wenn ich erst noch Mieter und nach Heizungssanierung Eigentümer bin?

Immobilien, Steuern
Übungsleiterfreibetrag überschritten + Student + Steuern zahlen?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Ich arbeite als Übungsleiter in der Betreuung an zwei Schulen und zusätzlich in einer Bewegungsschule.

Also um es übersichtlich zu machen:

1 x ÜL-Vertrag bei einer Hauptschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Realschule 1 x ÜL-Vertrag bei einer Bewegungsschule

Die Schulen werden von einem katholischen Träger betreut, demnach habe ich zwei Verträge bei dem gleichen Arbeitgeber (einmal Haupt- einmal Realschule) Hoffe das ist verständlich soweit.

Im ersten Halbjahr 2012 habe ich nur zwei Tage gearbeitet und hatte einen relativ geringen Verdienst, so dass der Übungsleiterfreibetrag von 2100 € niemals erreicht worden wäre. Im zweiten Halbjahr habe ich aber mehr Tätigkeiten übernommen, so dass ich jetzt feststellen muss, dass ich den Übungsleiterfreibetrag sehr wahrscheinlich überschreiten werde.

Wenn ich grob richtig gerechnet habe werde ich auf 2300 - 2400 Euro Lohn im Jahr 2012 kommen. Meine Frage ist jetzt was ich machen muss..ob ich es in die Steuererklärung im kommenden Jahr ganz normal reinschreiben muss.

Was mich auch sehr verunsichert ist folgende Passage aus meinem Vertrag:

"Der Übungsleiter versichert, anderweitig keine steuerfreie Einnahme (ÜL-Pauschale) zu haben bzw. dass diese Einnahmen zusammengenommen den jährlichen Freibetrag nicht überschreiten."

Ich werde den Betrag überschreiten, bekomme ich da jetzt Probleme?

Noch dazu kann ich sagen, dass ich Student bin, unverheiratet, keine Kinder :]

Danke schonmal für die Hilfe!

Viele Grüße

Jim

Student, Geld, Finanzamt, Freibetrag, Steuern, Übungsleiter, Übungsleiterpauschale