Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Rechnung schreiben nach $13Abs. 2 Nr. 4? Sub nem anderem Sub in Deutschland?

Ein Subunternehmen (Firma B) einer Meisterfirma (Hauptauftragnehmer z.b Dachdecker) in Deutschland beauftragt einen weiteren Subunternehmer (C) auch aus Deutschland und verlangt, das diese nach $13Abs. 2 Nr. 4? ihm einen Nachweis erbringt und diesen auch in der Rechnung vermerkt.

Diesen ( C) Beantragt bei seinem Finanzamt und erhält eine Nachweis.

Was bedeute das nun in der Praxis das Leistende Subunternehmer (C) also der mit der Bescheinigung keine MwSt mehr in der Rechnung ausweisen darf? Laut der bescheiningug vom Finanzamt ist der ja Steuerschuldner!

Ich lese aber immer das er keine MwSt ausweisen muss aber er der Steuerschuldner ist.

Würde ja bedeute am ende Zahlt er dann aus eigener Tasche die 19 % Vorsteuer???

Ich blicke da echt nicht durch....

Schreibt C nun mit oder ohne MwSt Rechnung?

Hier ist es ja auch ein ausländische unternehmen?? und keine D wie in meinem Beispiel..

Bauleistungen
Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen)
Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Wie die Rechnung zu stellen ist und wer die Umsatzsteuer zahlen muss
Der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, ist Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, und zwar dann, wenn der Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG Schuldner der Umsatzsteuer wird. Er ist dann verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/wechsel-der-steuerschuldnerschaft/steuerschuld-geht-auf-leistungsempfaenger-ueber_190_303212.html

Es handelt sich nicht um ein Wahlrecht! Ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, dann schuldet nur er die Umsatzsteuer und nicht der leistende Unternehmer. Der leistende Unternehmer darf beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Weist er sie trotzdem aus, handelt es sich um einen unberechtigten Ausweis der Umsatzsteuer. Diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer muss er zusätzlich zahlen, solange er seine Rechnung nicht berichtigt.
rechnung, selbständig