P-Konto Pfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Guten Tag Community,

ich habe Frage/n an euch, die mir gewiss unangenehm sind. Ich habe vor ca. 1. 1/2 Jahren ein P-Konto bei der Sparkasse einrichten lassen. Mir wurde nämlich gesagt, ich hätte eine Pfändung auf meinem Konto und sie haben mir das P-Konto ans Herz gelegt. Ich habe zugestimmt. Mir ist bewusst, dass dies keinerlei Schutz vor Pfändungen ist. Die Pfändung geschah noch in meiner Arbeitslosigkeit. Nun bin ich seit Anfang 2022 wieder angestellt.

Ich habe mich mit den Gläubigern auseinandergesetzt und wir haben uns auf eine Ratenvereinbarung geeinigt. Ich verdiene 1600,00 € /netto monatlich, nun habe ich am 28.09.2022 mein Gehalt bekommen, ich habe wie immer sofort meine Ratenzahlungen bezahlt. Ich habe mir zum Glück noch 600,00 € auszahlen lassen zufällig, wegen Anschaffungen die ich nun verschiebe damit ich den Monat über Leben kann. Ich stellte nun 2 Tage später fest, dass mein restlicher Lohn von 900,00+ € mir nicht mehr zur Verfügung steht. Bemerkt habe ich es als ich mit meiner Karte an der Kasse zahlen wollte und das Gerät den Vorgang abgebrochen hat. Nun bin ich zur Bank und habe versucht evtl. Geld abzuheben, könnte ja an dem Kartenlesegerät liegen, leider habe ich eine Meldung ähnlich wie: Diese Funktion steht Ihnen nicht zur Verfügung. Beim versuch Geld abzuheben erhalten.

Im Kontoauszug ist leider nichts zu finden, einen Vollstreckungstitel habe ich auch nicht, früher aber nicht im Jahr 2022. Doch da ging die Pfändung ins leere, da ich wie gesagt dort arbeitslos war und das Sparkassen Konto nie genutzt habe, weil ich noch ein Konto bei der Postbank hatte und genutzt hatte.

Ich habe doch deshalb eine Ratenvereinbarung mit den Gläubigern getroffen, kann erst ein Konto mit einem aktuellen Vollstreckungstitel gepfändet werden oder ist es egal wann ich diesen bekommen habe, ich habe 2021 einen bekommen, nicht aber jetzt vor kurzem damit man/ich die Pfändung auf irgendeiner Weise nachvollziehen kann bzw. ich damit rechnen kann. Leider konnte ich mich gar nicht darauf einstellen, wenn ich doch wenigstens ein Bescheid bekommen hätte, nun wurde all mein Geld höchstwahrscheinlich gepfändet, kann man dagegen etwas unternehmen?

Dienstag geht es natürlich zur Bank, die werden mir wahrscheinlich aber nur sagen können wer mich gepfändet hat nicht aber die Pfändung ,,zurücksetzen''. Daher meine Frage/n an euch, die eventuell dasselbe Problem hatten. Wie bekomme ich meine Pfändung wieder runter, wenn ich doch pünktlich meine Raten bezahle.

Komisch ist auch, dass ich monatelang mein Gehalt vollständig ausgeben konnte, doch jetzt knapp ende des Jahres mir der Geldhahn abgeklemmt wird.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen

LG

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Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

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Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?

Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.

Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.

Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...

Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.

Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.

Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?

Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?

Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....

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