Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
Anwaltskosten, Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, vergleich, Insolvenzverfahren