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?Miteigentümer verweigert Heizkostenverteiler nach Heizkörpertausch?

In unserem Haus sind alle drei Wohnungen von Eigentümern bewohnt. Wir messen den Verbrauch über Heizkostenverteiler mit Funkabruf.

Nach dem Austausch des Heizkörpers im Bad im Frühjahr hat ein Miteigentümer den Heizkostenverteiler nicht mehr anbringen lassen, weil der Anblick auf dem neuen Heizkörper störte. Angeblich hat der Servicetechniker gemeint, der Wärmeverteiler würde ja eh funken, auch wenn er im Schrank liegen würde und im Zweifelsfall wird der Verbrauch geschätzt. Der Miteigentümer hat allerdings nicht bekannt gegeben, dass der Heizkostenverteiler nicht angebracht wurde, sondern diese Tatsache wurde eher zufällig bekannt.

Der Miteigentümer hat auch nach mehrfacher Aufforderung bisher keinen Termin ausgemacht, um den Heizkostenverteiler anbringen zu lassen.

Kann ein Miteigentümer verlangen, dass der Verbrauch geschätzt wird, wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, Heizkostenverteiler anzubringen? Oder hat der Miteigentümer die Verpflichtung, den Heizkostenverteiler anzubringen, wenn die WEG sich für dieses System ausgesprochen hat?

Hinzu kommt, dass die Schätzung problematisch ist, da der neue Heizkörper andere Funktionen hat wie z.B. Handtuchtrockung, von daher also nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass die Verwendung vergleichbar zum alten ist. Der Heizkörper wird nicht mit Strom geheizt, sondern nur mit Warmwasser.

Heizkostenabrechnung