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Zusammenzug am Hauptwohnsitz mit Partner, und Aufnahme einer Zweitwohnung

Hallo Zusammen,

ich habe schon einiges gelesen aber noch nicht alle Fragen beantworten können.

Folgende Situation:

Im Augenblick haben mein Freund und ich jeder eine Wohnung an meinem Hauptwohnsitz in Norddeutschland. Ich habe noch einen weiteren Mietvertrag für ein möbliertes WG Zimmer in Arbeitsplatz nähe in Bonn. Ich setzte die Heimfahrten und die Miete für das WG Zimmer steuerlich ab, und habe mir einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Jetzt zieht mein Arbeitgeber um nach Wermelskirchen, und dort sieht es schlecht mit WG Zimmern aus, daher muss ich jetzt wohl eine Wohnung anmieten. Das einzige das im Augenblick in Frage kommt : 480€ KM+220€ NK. Um meinen Hauptwohnsitz in Norddeutschland zu behalten, wo auch meine Familie lebt und meine Freunde, wollte ich mich jetzt unter der Adresse meines Freundes anmelden.

Muss ich dafür einen Mietvertrag haben, oder müssen wir die Wohnung auf uns beide melden? Reicht ein Untermietvertrag, oder wie sollte ich das machen? Er würde für diese Wohnung die Miete alleine tragen, da sie sehr viel günstiger ist als meine Miete, und er dazu noch mehr verdient als ich.

Ich fahre tatsächlich 3 Wochenenden im Monat hoch und verbringe auch meine Urlaube meist dort.

Ich möchte halt durch den Umzug nicht den Hauptwohnsitz im Norden verlieren, sonst kann ich die Beziehung gleich beenden, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten kann. Der Steuerfreibetrag finanziert das ganze im Augenblick nicht unerheblich.

Ich freue mich über jede Antwort und sage schon einmal vielen Dank.

Viele Grüße

Lena

zusammenziehen, Hauptwohnsitz, Steuerfreibetrag, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung
"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

Hallo liebe Wissenden, hier nochmal meine Frage in Langform: Heimfahrt von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt steuerlich geltend machen - möglich?

Angenommen eine Person möchte demnächst ein Duales Studium beginnen und zieht dafür in eine ca. 100 km vom Heimatort entfernte Studienwohnung. Diese meldet er als Hauptwohnsitz an, da er dort den größten Teil der Woche verbringt. Das Zimmer bei den Eltern im Heimatort würde er dementsprechend als Nebenwohnsitz anmelden. Vom Hauptwohnsitz läuft er jeweils drei Monate im Semester zur Hochschule (< 1 km) und fährt die anderen drei Monate täglich mit dem eigenen KFZ zum Ausbildungsunternehmen (pro tag ca. 90 km). Hier stellt sich die erste Frage: Die Person könnte für die gefahrene Strecke vom Hauptwohnsitz zum Unternehmen die Pendlerpauschale ansetzen?

Die zweite und eigentliche Frage wäre allerdings, ob für die "Heimfahrt" übers Wochenende vom Hauptwohnsitz im Studienort zum Nebenwohnsitz (gleichzeitig Lebensmittelpunkt auf Grund familiärer Bindung) im Heimatort eine steuerliche "Heimfahrt" (ohne eine alternative steuerliche Entlastung) geltend gemacht werden könnte?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei diesem hypothetischen Fall ( :) ) weiterhelfen könnte, da die meisten Beispiele bzw. Erklärungen im Internet von einer Heimfahrt vom Zweitwohnsitz zum Lebensmittelpunkt ausgehen, was hier jedoch nicht der Fall wäre.

Vielen Dank schon mal im voraus!

Grüße Florian L.

Steuerrecht, Hauptwohnsitz, Pendlerpauschale