Als Hartz4 Empfänger mit Aktien handeln geht doch nicht. Zu meinem Erstaunen geht es doch, wie genau sieht es in der Praxis mit der Schonvermögen-Grenze aus?

Mir geht es bei der Frage nur wie es in der Praxis genau mit dem Schonvermögen / Grundfreibetrag aussieht! Angenommen es handelt sich dabei um 5000 Euro (genommen, weil glatte Summe, muss mein wahres Alter hier ja nicht verraten). Angenommen ich fange mit einem kleinen Betrag an mit Aktien zu handeln. Es laüft sehr gut und ich nähere mich der 5000 Euro. Angenommen ich hebe immer kleinere Beträge ab, so dass ich nie die 5000 Euro überschreite. Hoffe ihr versteht was ich meine!? Will nur wissen, wie das in der Realität dann aussehen würde. Ihr braucht mir keine Tipps zum Thema Aktien geben. Kenne mich dort sehr sehr gut aus. Und nein ich habe nicht vor irgendetwas zu tun, was nicht erlaubt ist, deswegen frage ich ja hier, weil ich eben ein eher zu korrekter Mensch bin. Ich will einfach nur checken, was erlaubt ist und was nicht, wie meine Möglichkeiten aussehen. Mich interessiert auch nicht die Theorie, sondern die Praxis. Manchmal ist die Theorie nicht deckungsgleich mit der Praxis! Oder etwas befindet sich in der Grauzone! Wäre echt dankbar für vernünftige Tipps! Bevor wieder irgendwelche unüberlegten Sprüche kommen, bitte erstmal nachdenken, ich habe meine Gründe für meine Frage, wenn ihr alles wüsstet, würdet ihr meine Frage sehr gut verstehen. Aber ich habe nicht vor hier einen Roman zu schreiben, also vertraut mir einfach. Auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht, das Gegenteil ist eher der Fall! Schreibe das nur weil ich mir schon denken kann, was für Antworten kommen. Ist mein zweiter Versuch diesen Sachverhalt zu klären. Hoffe auf intelligente Antworten! Vielen Dank.

Aktien, Aktienhandel, Hartz 4, Hartz IV, Aktienkauf, Grundfreibetrag, Schonvermögen
OnlyFans, muss ich nun Steuern zahlen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt. Dies war übergangsweise und als Nebentätigkeit, denn ich bekam noch Arbeitslosengeld (Versicherung zwecks Kündigung). Die Agentur wusste auch davon Bescheid und das Geld wurde verrechnet.

Ich habe mich damals direkt beim Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen angemeldet. Soweit ich weiß musste ich nie ein Gewerbe anmelden, da es als Freiberufliche Tätigkeit gilt. Andere Mädels die ebenfalls mit Onlyfans ihr Geld verdient haben, mussten ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat mir auch nichts gesagt, sondern einfach nur meine Steuernummer zugeschickt und die Anmeldung bestätigt.

Dann im August habe ich es wieder abgemeldet, da ich seitdem eine Vollzeitstelle habe, bei der keine Nebentätigkeiten erwünscht sind.

Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!)

Nun meine Frage:

Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen? Wenn ja, geht es ja nur um die Einkommenssteuer. Nun weiß ich nicht wie aktuell der Grundfreibetrag ist, dieser wurde ja angehoben.

Und dann steht im Internet dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag im Jahr liegen muss, da gilt doch bei mir nur das von Onlyfans oder nicht? Sonst habe ich im Jahr 2022 nur als Angestellte gearbeitet, wo die Steuern direkt abgezogen wurden.

Wenn ich jetzt keine Steuern zahlen muss, reicht es wenn ich dem Finanzamt einfach einen Nachweis sende wie viel ich über Onlyfans erwirtschaftet habe? Habe absolut keine Lust wegen diesem kleinen Betrag eine ganze Steuererklärung zu machen, oder einen Steuerberater zu holen wo ich am Ende mehr für zahle als an Steuern.

Danke im voraus für eure Antworten!

Freiberufler, Steuern, Grundfreibetrag, Nebentätigkeit