5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.

Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.

Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?

verjährung, Fehler
Falsche Heizkostenabrechnung wegen Schätzung bei den Nachbarn

Ich habe inzwischen umfangreich recherchiert zum Thema Schätzungen der Heizkosten, werde aber nicht fündig für meinen konkreten Fall:

Ich habe im Januar die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, wonach ich ca. 850 Euro nachzahlen sollte. Nach Überprüfung der Heizkostenabrechnung der Fa. Techem war mir relativ schnell klar, dass ein Fehler bei der Berechnung meines Verbrauchs vorliegen muss. Ich sollte pro verbrauchter Einheit (Strich auf den Heizungsröhrchen) statt der 12,30 Euro im Vorjahr jetzt plötzlich 30 Euro bezahlen. Das entspricht einer Kostenerhöhung von ca. 150 % (!). Eine Anfrage bei der Techem über den Vermieter brachte nur ein labidares "Das stimmt so". Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und bin in den Mieterschutzbund eingetreten.

Mit Hilfe des Mieterbundes konnte ich eine Korrektur der Rechnung erwirken. Grund der falschen Berechnung war, dass in unserem 3-Wohnungshaus die Verbrauchskosten (70%) der größten Wohnung im Erdgeschoss "vergessen wurde". Hinzu kommt, dass bereits im Vorjahr der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt wurde. Der Mieter ist ausgezogen, der Folgemieter ist ebenfalls ausgezogen, die Wohnung wird inzwischen von einer weiteren Mietpartei bewohnt. Da in 2009/10 die Röhrchen nicht gewechselt werden konnten, wurde auch das Folgejahr geschätzt (Dieser Schätzwert war der erwähnte "vergessene" Verbrauch.

Aus der neuen Berechnung ergibt sich nun, dass ich zwar 36 % weniger Verbrauch hatte als im Vorjahr (das ist auch schlüssig, weil ein Mitbewohner ausgezogen war und ich diesen Raum nicht mehr heizen musste), ich aber trotzdem pro Einheit immer noch 55 % mehr bezahlen soll. Die Verbrauchsschätzung der fraglichen Wohnung ist exakt so hoch wie mein tatsächlicher Verbrauch, obwohl die Wohnung 95 m² groß ist und meine nur 68 m². (Und ich habe wie gesagt nicht alle Zimmer beheizt).

Meine Werte (und im übrigen auch die der 2. Mietpartei - die Rechnung war genauso falsch wie meine) wurden immer korrekt abgelesen. Nur werden jetzt die Gesamtkosten einfach IRGENDWIE auf uns umgelegt. (Wie gesagt, kein Anspruch auf Plausibilität, 150 % Preissteigerung sind da schon mal drin! :-(

Muss ich diese unverhältnismäßige Schätzung akzeptieren? Kann ich im Grunde dafür bestraft werden, dass der Vermieter sich nicht um eine Ablesung gekümmert hat bzw. in einem Fall die Mieter der besagten Wohnung nicht da waren? Das hieße ja, dass ich so sparsam sein kann, wie ich will, am Ende zahle ich immer drauf...

Übrigens: Bitte nicht empfehlen, bei der Techem anzurufen. Das habe ich versucht mit dem Ergebnis, dass die Dame am Telefon sinngemäß sagte: Sie sieht, dass da irgendwas nicht stimmt, aber genau könne sie mir das auch nicht sagen... Ich solle doch noch mal an meinen Vermieter schreiben. Das werde ich jetzt auch tun, habe auch demnächst wieder einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bis dahin wäre es toll, wenn jemand eine Idee hätte, ob ich noch etwas tun kann...

Vielen Dank im Voraus!

Heizkosten, Fehler, Schätzung
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
Mein Fehler in Steuererklärung vom Finanzamt übernommen zu meinen ungunsten

Ich habe bei der Steuererklärung 2013 einen Fehler zu meinen Ungunsten gemacht und das Finanzamt hat den Fehler übernommen. Ich habe ein Mehrfamilienhaus welches ich zu 30 %selber bewohne hierdurch darf ich nur 30% der Aufwendungen für Strom Gas Wasser Versicherungen usw. Als Werbungskosten absetzen. In Elster habe ich vergessen den Haken bei den Darlehenszinsen rauszunehmen. Dies ist der einzige Posten bei dem ich 100 % ansetzen darf. Somit wurden leider nur 73,3 % statt 100 % Zinsen angesetzt. Das Finanzamt hat seit 8 Jahren immer 100% anerkannt. Da das Darlehen lt. Kaufvertrag auf die vermieteten Wohnungen zugeornet war und zudem eine aussenprüfung in 2007 dies bestätigte dürfte ich 100% in Abzug bringen. Der Bescheid ist von 28.10.2014. durch diesen Fehler habe ich 1100 Euro erstattung nicht bekommen, es handelt sich um über 4000 Euro Werbungskosten die nicht berücksichtigt wurden. leider habe ich den Fehler jetzt erst bemerkt. Ich habe Einspruch eingelegt aber das Finanzamt hat den Einspruch abgelehnt da die einspruchsfrist von 30 Tagen vorbei ist. Welche Möglichkeit besteht zu meinem Geld zu kommen? Ist dies nicht offensichtlich unrichtig oder Tatsachen neu bekannt bzw. hat der beamte nicht seine ermittlungspflicht verletzt. Der Bescheid von der aussenprüfung hätte angewendet werden sollen oder ? Bitte zeigen Sie mir Wege wie ich noch eine Korrektur erwirken kann.

Finanzamt, Steuererklärung, Einspruch, Fehler