Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

Rentenversicherung, Rente, Erwerbsminderung, jobcenter, Sozialamt
Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

Erwerbsminderung, Grundsicherung, Minijob