Immobilien Erbschaft mit anschließenden Elternunterhalt?

Guten Tag,

welche Ratschläge gibt es im Vorfeld zu folgendes Szenario, welches in Kürze auf mich zukommen könnte:

Meine Eltern (86/90J.) leben in Zugewinngemeinschaft derzeit im eigenen EFH (je 50% Eigentumsanteil, schuldenfrei). Bargeldvermögen ist auch in kleinerem Umfang noch vorhanden. Mutter hat Pflegegrad 3, Vater pflegt die Mutter.

Ich bin alleiniges Kind und verheiratet. Es existiert kein Testament, also gilt beim Tod eines Elternteils die natürliche Erbfolge = je 50% des Nachlasses, bzw. 25% am Gesamtvermögen für mich selbst.

Sollte mein Vater zuerst sterben, müsste meine Mutter ins Pflegeheim. Die Rentenbezüge würden die Pflegekosten im Heim bei weitem nicht decken.

Die Gesetzgebung hinsichtlich des Elternunterhaltes wurde ab 2020 geändert. Bedeutet das, dass mein Immobilien/Bargeld-Erbanteil bei dieser Berechnung unberücksichtigt bleibt oder greift hier irgendwie dann doch die 10 Jahresfrist oder irgendetwas anderes?

Mein Einkommen beläuft sich lediglich im unteren fünfstelligen Bereich.

Erfolgt die Eintragung ins Grundbuch unter Einreichung des Erbscheins automatisch und hat man Einfluss auf die Anteilshöhe, so in etwas, dass man den Erbanteil des Barvermögens in einen anteiligen Immobilienanteil umwandelt?

Um den Eigenanteil an der Pflegeunterbringung zu leisten, müsste das Barvermögen des Erbanteils meiner Mutter zunächst verbraucht und anschließend eventuell dann auch das EFH verkauft werden.

Stimmt meine Ansicht insgesamt hierzu und welche Alternativen gibt es um den Verkauf des EFH zu vermeiden und was wäre ansonsten noch im Vorfeld zu beachten?

Eine frühzeitige Schenkung, bzw. Übereignung des EFH wurde nie thematisiert, da das auch nicht der Wille meiner Eltern ist.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Beiträge

Erbschaft, Eltern-Unterhalt
Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?

Hallöchen,

habe ein kompliziertes Anliegen:

Mein leiblicher Vater, den ich nicht kenne, zahlt seit meinem 18. (bin 22) laufenden Unterhalt. Zusätzlich zahlt er noch einen damaligen von meiner Mutter in Anspruch genommenen Unterhaltsvorschuss und - so wie ich das verstanden habe - eine Sozialleistung ab. Für den Zeitraum "1. - 18. Lebensjahr" muss er mir ab meinem 23. Unterhaltsrückstände (abzgl. Vorschuss) zurück zahlen.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in Zukunfz zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn er eine niedrige Rente bekommt bzw. Sozialhilfe zur Rente bezieht.  Heute sagte mir 'ne Frau vom Sozialamt, dass ich nur zur Zahlung herangezogen werde, wenn er auf kurzer Zeit erwerbsunfähig sei - der Selbstbehalt wäre momentan bei 1400 Euro (die hab ich natürlich noch nicht erreicht, weil ich Azubine bin).

Jetzt meine Fragen: (1) Was stimmt denn nun? (2) Für was müsste ich aufkommen? (3) Was wären das für Kosten? (3) Wenn ich auf die Zahlung der Rückstände (sind mehr als 18TSD€) verzichte, komme ich dann trotzdem für ihn auf? 

Mache mir totale Sorgen um meine Zukunft! :-( Möchte mir gerne in paar Jahren ein Eigentum zulegen und Kinder haben. Habe Angst, dass ich wg ihm am Existenzminimum Leben werde. :-( Möchte ja meine Kinder gut versorgen können und ihnen oder mir auch mal was gönnen...:-((

LG

selbstbehalt, unterhalt, unterhaltsrecht, Eltern-Unterhalt
Anwendung Wohnrecht bei mehreren Personen mit Wohnrecht für 1 Haus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schw. hat im Jahr 1998 von meinen Eltern das Elternhaus verb. mit einem lebenslangen Wohnrecht für Mutter (81 jahre, Demenz), Vater (85), ältere Schwester (46) und mir als Bruder (44) überschrieben bekommen, um für sich ein Anbau durchführen zu können. Mein Vater ist nun mit der Familie im Streit und soll anderweitig wohnend untergebracht werden. Die Immobilie ist Bauj. 1951, hat noch das alte Dach und eine veraltete Heizung (ca. 25 Jahre), sowie mit Rissen bestückte Fenster. Also mit nicht unerh. Reparaturkosten ist zu rechnen. Durch dieses Wohnrecht für uns alle 4 Pers. mit unterschiedlich langer Lebenserwartung müsste sich doch für die Eltern ein wesentlich geringerer Wert für das Wohnrecht ableiten lassen als für meine ältere Schwester und mir? Wie wird das Wohnrecht für den Vater berechnet, wenn die Unterbringung erfolgt? Weiterhin stellt sich die Frage, wie das Vermögen eventuell bei der Unterbringung berücksichtigt wird (ca. 33000 €), wenn für meine Mutter eine Pflegekraft ganztags die Betreuung übernehmen muss (mtl. Kosten da. 1300 € pro Monat). Mein Vater ehält eine mtl. Rente von ca. 1200 €, meine Muter ca. 200 €. Erfolgt eine lineare Aufteilung der Rente auf beide Elternteile. Werden hierbei die Unterhaltskosten für das Haus berücksichtigt? Werden wir Kinder finanziell belangt?

Herlichen Dank für Ihre Bemühungen

Pflegekosten, sozialhilfe, unterhalt, WOHNRECHT, Eltern-Unterhalt
Eltern weigern sich PKH Antrag auszufüllen?

Hallo.

Ich möchte meine Namens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz beantragen. Ich kann mir den Prozess leider nicht leisten und möchte PKH beantragen, die mir auch problemlos gestattet werden würde. Ich bin 20 und ich lebe mit meiner Mutter. Sie ist mir unterhaltspflichtig.

Nun auf dem Antrag zu PKH steht bei Teil C:

Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen

Haben Sie Angehörige, die Ihnen gegenüber gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sind (auch wenn Beleg tatsächlich keine Leistungen erfolgen)? z. B. Mutter, Vater, Ehegatte/Ehegattin, eingetragene(r) Lebenspartner/Lebenspartnerin Bitte geben Sie auf einem weiteren Exemplar dieses Formulars seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an, sofern diese nicht bereits vollständig aus den folgenden Abschnitten ersichtlich sind.

Wenn ich es richtig verstehe, heißt es, dass meine Muttern den Antrag seperat selber nochmal ausfüllen und meinen Antrag beifügen muss.

Sie weigert sich den Antrag auszufüllen, weil sie nicht will, dass ich diesen Weg gehe.

Was passiert wenn ich nun den Antrag abschicke, ohne den Antrag meiner Mutter beizufügen? Muss ich ihn nachreichen? Wird der Antrag genehmigt auch ohne die Auskunft, oder wird er abgelehnt und ich muss die vollen Kosten selber tragen?

Wenn es nach mir gehen würde, wäre der Antrag schon vor einem Jahr rausgegangen, aber sie will mir nicht helfen.

Vielen Dank.

Prozesskostenhilfe, Recht, Eltern-Unterhalt