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Fehler im Arbeitsvertrag zu meinen Gunsten: Brutto und Netto. Was tun?

Hallo zusammen. Ich habe eine kurze Frage, vielleicht kann da jemand weiterhelfen.

Kurzgefasst wurde mir (Werkstudentin) bei meiner neuen Stelle ein Arbeitsvertrag vorgesetzt, aus dem mein Stundenlohn und der entsprechende Monatslohn hervorgehen. Ich dachte anfangs, dass es sich bei dem vereinbarten Stundenlohn um meinen Nettolohn handelt (so war es bei meiner letzten Werkstudierendenstelle, keine Ahnung warum) und habe mich gewundert, wie der (niedriger als von mir errechnete) Monatsbetrag zustande kommt und weshalb im Vertrag "brutto" steht.

Ich habe mich dann an unsere Office-Managerin gewandt, die sich wiederum an unser Lohnbüro gewandt hat. Dieses hat meine Aussage, dass es sich bei meinem Stundenlohn um den Nettolohn handelt, nicht weiter überprüft und es wurde prompt ein neuer Vertrag aufgesetzt (und von allen Seiten unterschrieben), demzufolge ich jetzt den gleichen Lohn als Nettolohn kriege (knapp 100 € mehr für mich im Monat).

Jetzt hat vor kurzem eine neue HR-Managerin bei uns angefangen, der aufgefallen ist, dass ich als neue Mitarbeiterin deutlich mehr verdiene als die bereits hier arbeitenden Werkstudierenden, die den gleichen Stundensatz kriegen, allerdings brutto (und ich netto).
Sie meinte jetzt zu mir, dass der Vertrag von allen Seiten unterschrieben und rechtmäßig ist, sie es aber sehr unfair den anderen Werkstudierenden findet, dass ich jetzt so viel mehr Geld kriege (brutto sind es mehr als 1 €/ Std. mehr, die ich kriege) und dass sie es korrekt von mir fände, einen neuen Vertrag mit dem eigentlich richtigen Gehalt zu unterschreiben.

Was soll ich jetzt tun? Ist der neue Vertrag rechtmäßig? Würdet ihr darauf bestehen, dass das Gehalt jetzt so bleibt oder der Anpassung zustimmen?

Lieben Dank im Voraus.

arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Brutto, Nettogehalt
Wie erfolgt Nettoentgeltberechnung für Übergangsgeld aus Bruttoentgelt?

Hallo,

ich habe den Bescheid des Übergangsgelds von der DRV mit der Anlage "Ermittlung des Brutto- und Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit beitragsfreier Entgeltumwandlung" erhalten. Diese Anlage und meine Entgeltabrechnung für den relevanten Monat habe ich zum Abgleich des monatlich ungekürzten Brutto- und Nettoarbeitsentgelts sowie die Entgeltabrechnungen zum Abgleich des Betrags des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt vorliegen. Die Berechnung auf dem Blatt verstehe ich, um jedoch zu erkennen, ob es passt, muss ist noch die Ausgangsbasis, sprich die vom Arbeitgeber übermittelten Werte mit den Entgeltabrechnungen abgleichen.

Der Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufenden Arbeitsentgelt und das monatliche ungekürzte Bruttoarbeitsentgelt konnte ich auf den Cent aus den Entgeltabrechnungen berechnen. Beim monatlichen ungekürzten Nettoarbeitsentgelt gelingt mir dies nicht.

Daher nun meine Frage, ob mir jemand helfen kann:

Relevanter Entgeltmonat ist 02/2016. Gemeldet als ungekürztes Bruttoarbeitsentgelt ist das Monatsentgelt 02/2016 plus eine Nachberechnung in 03/2016 für 02/2016 und eine Nachberechnung in 06/2016 für 02/2016. Wie erwähnt habe ich eine Punktlandung, wenn ich alle laufenden Bruttoentgelte für 02/2016 addiere.

Ich bin nun davon ausgegangen, um auf das ungekürzte Nettoarbeitsentgelt zu kommen, muss ich laufende Lohnsteuer, Soli, Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gemäß der Entgeltabrechnungen betreffend 02/2016 vom ungekürzten Bruttoarbeitsentgelt abziehen.

Liege ich da falsch?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus und beste Grüße

arbeitgeber, Übergangsgeld, Brutto, Netto