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SKANDAL: Postbank zahlt Geld nicht aus UND verweigert Kontakt. Was jetzt?

Hallo,

die Postbank hielt ich immer für eine der größten und seriösesten deutschen Banken. Nun wurde ich eines Besseren belehrt. Aufgrund einer Werbung legte ich für 4 Monate Festgeld bei der Postbank an. Dafür wurde mir schriftlich ein einmaliger Bonus von 1,4% p. a. zugesichert.

Dann kündigte ich fristgemäß (einige Wochen vorher) die Postbank-Sparcard zum 31.7. Einige Tage später erhielt ich einen Kontoauszug, wonach mir mein Festgeld plus 80 Cent(!!) Zinsen ausbezahlt würden. Per Email reklamierte ich zweimal den fehlenden Bonus i. H. v. ca. 150 Euro. Eine Antwort erhielt ich bis heute nicht. In einer Filiale wurde mir mitgeteilt, dass man keine Einsicht in die gekündigten Konten hätte. Dann rief ich mehrfach die Hotline an und wartete immer mehr als 20 Minuten. Vor einigen Tagen meldete sich dann endlich ein Mitarbeiter. Auch dieser teilte mir mit, er hätte leider keine Einsicht in die gekündigten Konten. Ich sollte aber meine Email wiederholen und diesmal das Beschwerde-Schreiben mit eingescannter Unterschrift als Anhang senden. Dies habe ich getan, bisher weiterhin ohne Antwort. Auf meine Frage, was ich noch tun könne, erwiderte der Hotline-Mitarbeiter, ich könne ja mal per Post an die zuständige Abteilung der Postbank in München schreiben ...

Inzwischen habe ich erfahren, dass ich nicht das einzige Postbank-Opfer bin, dem Geld und Antworten verweigert werden. Eine Verwandte hatte Ihr Girokonto im Juli gekündigt. Bis heute hat sie keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Auch das restliche Guthaben wurde ihr nicht auf ihr neues Konto bei einer anderen Bank überwiesen. Einmal erhielt sie bei der Hotline die Info, wegen Streiks würde alles "etwas" länger dauern.

Da ich keine Lust habe, noch mehr Zeit und Geld für einen Anwalt oder einen Termin beim Verbraucherschutz zu investieren, bleibt die Frage: wie kann man weiterkommen bei der Postbank? Gibt es inzwischen eine Interessengemeinschaft Postbank-Geschädigter? Ich möchte das mir zustehende Geld haben. Und angemessen fände ich auch noch eine Entschuldigung der Geschäftsleitung plus einem Gutschein oder einer Gutschrift.

Für Tipps bedanke ich mich im Voraus.

Bank, Festgeld, Postbank, Zinsen, bonus
Hallo, meine Tochter hat von der BSQ Bausparkasse auf dem letzten Kontoauszug plötzlich keinen Bonus mehr. Darf die Bausparkasse den Bonus einfach entziehen?

Der Vertrag läuft schon über 7 Jahre und ist auch schon zuteilungsreif. Auf den Widerspruch meiner Tochter teilt die Bausparkasse nun mit, dass sie im Juni 2015 einen Brief bekommen hätte, in dem sie aufgefordert wurde, den Vertrag zu kündigen, anderenfalls würde er in der Basisvariante fortgeführt. Basisvariante heißt, dass nur 1% Zinsen gezahlt werden. Im Juli hatte sie dann einen Brief bekommen, in dem stand, dass sie nun in der Basisvariante wäre. Sie hat das aber nicht so verstanden, dass diese Basisvariante nun von Beginn des Bausparvertrages an gelten würde. Genau so meint es aber die Bausparkasse, d. h. die gesamten Bonuszinsen sind weg. In den ABB (allgem. Bausparbedingungen) haben wir jetzt nachgelesen, dass es tatsächlich einen Paragraphen gibt, in dem steht:

Bei einem späteren Wechsel von der Basisverzinsung in die Bonusverzinsung gilt die höhere Gesamtverzinsung ab dem Tage, ab dem die schriftliche Mitteilung über den Wechsel der Bausparkasse zugeht, wobei dieser Wechsel im Falle einer Laufzeitbegrenzung nach Absatz 2 nicht mehr möglich ist. Bei einem späteren Wechsel von der Bonusverzinsung zur Basisverzinsung gilt ab Vertragsbeginn die Basisverzinsung. (2) Der Bonus nach Absatz 1 wird gewährt, wenn

  • der Bausparer nach § 15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
  • der Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 Jahre bestanden hat und
  • die Bewertungszahl mindestens 160 beträgt. Bei Vorliegen bauspartechnischer Gründe kann die Bausparkasse die maximale Laufzeit eines Bausparvertrages in der Bonusvariante begrenzen, die jedoch 7 Jahre nicht unterschreiten darf. In diesem Falll kann der Bausparer den Bausparvertrag entweder durch einen Wechsel zur Basisvariante fortführen oder der Bausparvertrag wird nach Absatz 3 abgerechnet und ausbezahlt. die Rechte aus der Zuteilung bleiben davon unberührt.

Darf die Bausparkasse wegen des Nicht-Antwortens meiner Tochter einfach den Vertrag dahingehend ändern, dass der größere Teil der Zinsen (über 700 €) einfach wegfällt? Über den Wechsel der Zinsvarianten gibt es noch den §13 Abs. 6: Der Bausparer kann die bei Vertragsabschluss gewählte Variante jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse wechseln....

Eine schriftliche Mitteilung hat die Bausparkasse ja nie erhalten!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das Schweigen als Zustimmung zu so einer gravierenden Vertragsänderung deuten dürfen.

Bausparvertrag, bonus