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Was passiert, wenn Investoren in Firmen einsteigen?

Hallo,

sagen wir, die XYZ GmbH hat 3 Gründer mit je 33%. Sie ist noch relativ klein und verfügt über wenig Kapital. Nun kommt ein Angebot, dass ein großer Investor gerne 31% der Firmenanteile haben möchte und bietet im Gegenzug 100.000€ Kapital.

Szenario 1:
Die drei Eigentümer besprechen sich und sind soweit einverstanden. Der Investor erhält seine 31%, dafür haben die 3 Gründer nun "nur noch" je 23% der Firma.

Szenario 2:
Der erste Gründer ist nicht einverstanden und weigert sich, Anteile abzugeben. Kann man ihn dazu zwingen, welche abzugeben? Oder er weigert sich, aber die beiden anderen Gründer geben je 15% ab. Würde es dann dennoch funktionieren?

Szenario 3:
Zwei Gründer weigern sich, den großen Investor als Investor zu akzeptieren, da er in der Vergangenheit "böse Dinge" getan hat (was auch immer). Nun könnte der dritte Gründer aber aussteigen und seine Anteile abgeben. Das wäre für den Investor aber unpraktisch, da die beiden Gründer ihn in wichtigen Entscheidungen stets überstimmen könnten, oder (33% vs 66%)?

Was passiert bei Seed-Runden wo etwas Kapital aber von vielen Personen/Unternehmen eingesammelt wird? Werden die Anteile dann "fair" (je nach Investment) aufgeteilt oder gibt es hierfür spezielle Verträge?

Ich kenne mich noch nicht so mit solchen Investmentrunden aus, frage mich aber ständig, wie es eigentlich funktioniert, dass Geld eingesammelt wird, aber man dennoch gerne einen ordentlichen Anteil als Gründer behalten will. Bei Aktien wäre das natürlich viel einfacher zu erklären, aber in zB GmbH etwas schwieriger.

Investition, Beteiligung
Beteiligung an einer Gesellschaft (UG), still oder nicht

Über meine aktuelle Situation, habe ich ein Angebot erhalten, welches ich zurzeit bedenke und gut abwägen möchte.

Als alleinerziehende Mutter (Kinder 6/14), geschieden, Steuerklasse II, bin in Teilzeit beschäftigt, erhalte Kindergeld und Wohnzulage sowie habe über ein Kleingewerbe (mit Gewerbeschein) Textarbeiten (Recherche, Erstellung, Korrektur, Veränderung von bestehenden Texten) als Aufgabe von einigen Auftraggebern zu erledigen, wobei ich hier nach Zeitaufwand vergütet werde. Durchschnittlich - alles komplett - also 1.600,- EUR netto im Monat. Man kommt klar...

Nun hat ein Auftraggeber (mir seit einigen Jahren bereits bekannt sowie auch schon über 60 Jahre alt) ein Angebot hinsichtlich einer Beteiligung an seiner kleinen, deutschen Gesellschaft gemacht (UG): Er hat den Bereich PR-Beratung und Texterstellung zu leisten und sucht einen stillen Partner, der eben auch an der Auskleidung der Gesellschaft und als Mitbegleiter aktiv ist.

Ich würde 51% erhalten, wobei die Geschäftsführung weiterhin von ihm bekleidet wird.

Wohlgemerkt soll ich keinerlei Gelder oder Finanzmittel mitbringen! Lediglich ist dem aktuellen Besitzer daran gelegen - so sehe ich das - ggf. einen Nachfolger einzuarbeiten, daher auch die 51%, um im Notfall (Krankheit oder anderes) handlungsfähig zu sein. Ich weiß, dass es da eine Vorgeschichte mit einer Herzerkrankung gibt.

Zurzeit liegt also nur die Idee zu einer Beteiligung vor - der Gedanke reizt mich aber so sehr, dass ich im Vorfeld schon Informationen für den Fall der Fälle sammeln möchte.

Der Vorteil könnte sein, dass ich ein paar EUR mehr machen könnte sowie dies über die Gesellschaft direkt, wenn ich eine monatliche Auszahlung im Rahmen der Beteiligung vereinbaren würde. Sagen wir mal 500,- EUR netto mehr im Monat.

Die Bilanz des letzten Jahres ist OK, keine Verschuldung, langfristige Verträge, Kredite oder ähnliches.

Meine Aufgaben wären auch nicht übertrieben: Kontakt mit Kunden, Erledigungen, Terminierungen etc. Alle Aufgaben kann ich noch sehr gut neben meiner Teilzeitbeschäftigung ableisten, wie aktuell auch mit dem Kleingewerbe.

Fragen: Wo liegt nun der Unterschied zwischen der stillen Beteiligung und einer Beteiligung?

Welche Auswirkungen hätte diese Beteiligung auf meine aktuelle Steuer-Entwicklung, wenn ich die monatliche Auszahlung vereinbaren täte (besondere Versteuerungs-Art oder ganz klassisch mit der Einkommensteuererklärung abzuwickeln; aktuell werden meine Einnahmen aus dem Kleingewerbe auch mit der Einkommensteuererklärung eingereicht)?

Wer erhält die Haftung in diesem Fall?

Was muß ich noch anzeigen oder anmelden (hier lag der Tip bereits vor, dass das Finanzamt über eine Beteiligung umgehend - binnen 4 Wochen nach Beteiligungsklarheit - informiert werden muß; mit der Beteiligung, also der Mehreinnahme würde dann wahrscheinlich auch die Wohnzulage etc. wegfallen, aber das ist ja dann klar)?

Wer hat also Erfahrungen mit dem Thema von Beteiligungen an Gesellschaften?

Gesellschaft, Steuern, Angebot, Beteiligung