Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

Beiträge, Konto, Lastschrift, Verein
Antrag auf Beitragsrückerstattung abgelehnt?

Ich bin Deutsche seit Jahren in der Türkei gemeldet und wohnhaft, also in Deutschland vollkommen abgemeldet. Ich habe einen Antrag auf Beitragsrückerstattung gestellt bei der DRV Berlin.Jedoch habe ich eine Ablehnung erhalten, mit der Begründung, das einen Beitragerstattung nur bewilligt werden könnte , wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und seit dem Ausscheiden 24 mon. vergangen sein müßten.Des Weiteren ich das Recht auf freiwillige Vers. in der deutschen RV hätte. Ich bin aber seit dem ich in der Türkei verzogen (anfänglich mit Unterbrechung Ende 2010, ab Februar 2012 durchgängig hier)bin nicht mehr Berufstätig, sondern nur Hausfrau hier gewesen,da mein Lebensgfährte , der mittlerweile mein Ehemann ist mich unterstützt hat und Alleinverdiener hier war. Aus finanziellen Gründen konnte ich mich weder hier noch in der deutschen RV freiwillig weiter versichern un Vorsorge tragen. Also im Prinzip zhale ich seitdem auch nicht mehr in die deutsche RV ein, da ich auch nicht mehr dort lebe wie gesagt. Ich bin aber i der Türkei gezwungen jeds Jahr mir einen neue Aufenthaltsgenehmigung kostenpflichtig erstellen zu lassen und einen staatliche oder private kostenpflichtige Krankenversicherung /Jahr abzuschließen. Warum wird mein Antrag auf Beitrasrückerstattattung trotzdem abgelehnt, obwohl ich bereits 325 Monate erfüllt habe.Ich bin jetzt 48 Jahre und möchte aus privaten Umständen die mich zwingen die Beitragsrückerstattung erhalten, da mein Mann inhaftiert wurde auf unbestimmte Zeit und ich aber keinerlei Einkommen erziehlen darf , da ich keine Arbeitserlaubnis hier habe. Was soll ich tun?

Mfg.

Rentenversicherung, Beiträge, türkei, Rückerstattung
Riester-Beitrag nicht rechtzeitig abgebucht

Hallo,
ich habe seit mehreren Jahren einen Riester-Vertrag. Der Beitrag wird bisher 1x jährlich Anfang Januar abgebucht. Mein Problem ist, dass in 2013 ein viel zu niedriger Eigenanteil von der Gesellschaft abgebucht wurde, obwohl ich vorher eine Erhöhung beantragt habe. Die ist aber erst in 2014 abgebucht worden.
Leider ist mir selber das erst jetzt beim Erstellen meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2013 aufgefallen.
Hintergrund: In 2013 hatte ich im Mai eine Erhöhung meines Beitrages beantragt, da sich mein Vorjahres-Einkommen 2012 deutlich erhöht hatte. (Die vorigen Jahre habe ich wegen Elternzeit nur 60 EUR eingezahlt, in 2012 war ich wieder berufstätig und sollte ca 900 EUR selber einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten).
Ich habe den Antrag mit meiner Bankberaterin ausgefüllt, die diesen Antrag dann an die Gesellschaft weitergeleitet hat. Die Beraterin kannte die Änderung meiner Einkommensverhältnisse und meinen Riester-Vertrag.

Das Problem war wohl, dass mein jährlicher Beitrag immer im Januar abgebucht wird und damit die Änderung im Mai von der Versicherungsgesellschaft erst wieder im folgenden Januar beachtet wurde. Das ging aber aus dem Antrag für mich in keiner Weise hervor. (Leider ist mir in 2013 nicht selber aufgefallen, das kein erhöhter Beitrag abgebucht wurde.)

Ich fürchte einen Großteil meiner Zulage von 824 EUR nicht zu erhalten und frage mich, ob die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft mir diesen Schaden nicht ausgleichen muß. Wer kann mir hier auskünfte geben ? Danke im voraus.

Beiträge, Riester, Abbuchung, Riester-Vertrag, Riesterzulage