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Gebühren für gepfändetes Bankschließfach (jedoch ohne es je zu öffnen), und B. Teil der Insolvenzmasse ist, da meine Privatinsolvenz eröffnet ist. Rechtmäßig?

Mein Schließfach wurde vor einem Jahr Gepfändet, das Inkassobüro hat es aber nie öffnen lassen/auf Anfrage reagiert da ich private Sachen, Fotos und Dokumente drin habe. Jetzt wurde Privatinsolvenz eröffnet und es ist Teil der Insolvenzmasse (ohne wert im Inneren).

Nun hat man mir 91euro Gebühren abgebucht. Muss ich die zahlen? Ich habe damals null Hilfe von der Bank bekommen, damit das Inkassobüro endlich ins Schließfach schaut- drin dort sind private Sachen.

Highlight: Entgegen der Sparkassen ln-Homepage, der ersten Google Ergebnisse (fachseiten) etc. und vor allem trotz dem BGH Urteil vom 16 Juli 2013 (XI ZR 260/12) hat die Bank bei der Umwandlung ins P-Konto mir einfach Leistungen gestrichen, obwohl diese nicht ohne Deckung möglich, ergo ohne Risiko sind für die Bank sind. Ich kann seit dem nicht mehr bargeldlos zahlen, bin auf Automaten angewiesen. Der BGH hat diese Praxis de facto als Stigmatisierung bezeichnet, da der Vertrag für das Girokonto nicht geändert wurde und somit der Kunde auch mit P- Konto Status sämtliche Leistungen weiter nutzen darf, solange sie bonitätsabhängig sind, die Bank also nicht Minus macht. 

Hiermit hat die Bank also die Leistung "Schließfach" fortgesetzt, und will dafür Gebühren. 

Die Leistung "EC-Karte" haben sie aber gestrichen. 

Daher zwei Fragen :

Gebühren für Teile der Insolvenzmasse?

Ist die Willkür gegenüber meinen gewährten Leistungen denn rechtens, weil so dreist kann da nur ein Denkfehler meinerseits sein oder? 

Pfändung