Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

Hallo,

ich suche hilfreichen Rat, da ich nicht weiss wie ich mit meinem Sachverhalt (rechtlich) umgehen soll:

Da ich eine alte Dame längere Zeit gepflegt habe, und mehr für sie da war als ihre eigenen Kinder, sprach sie immer davon mir vor ihrem Tod etwas "wertvolles" schenken zu wollen. Ich dachte darüber nie großartig nach, da ich wusste dass die Kinder alles erben.

Zwei Tage vor ihrem Tod, als wir alleine waren, holte sie das "wertvolle" Geschenk aus dem Boden einer mittelgroßen Schmuckschatulle raus, von dem außer ihr keiner wusste: Es war ein 9,999 Feingold Goldbarren (über 20.000 EUR wert).

Voller Überraschung und Freude, nahm ich das Geschenk an, brachte es bei mir zu Hause an einen sicheren Ort. Nach zwei Tagen wurde mir mitgeteilt die Dame sei verstorben.. Diese Geschichte ist schon mehrere Wochen her, seit der Beerdigung habe ich auch von ihren Kindern nie was gehört.

Mittlerweile habe ich mich über Goldverkauf informiert, weiss aber nicht wie ich genau (rechtlich) vorgehen soll:

(1) Jede Ankaufstelle hält mittels Personalien den Ankauf fest und speichert diesen für mehrere Jahre. -Wann und an wen gehen diese, und werden auch Informationen über meinen Gold-Verkauf weitergeleitet (Summe..) ??

(2) -Wie reagiert die Bank wenn ich plötzlich mehrere tausend Euro mehr auf mein Giro- oder Sparkonto einzahle oder überwiesen bekomme? ("Bankgeheimnis)"?? -Event. Mitteilungen ans Finanzamt? Geldwäschebeauftragten?

(3) Wie weise ich die Herkunft des Geldes/ nach (da die Dame schon Tod) und werde ich darüber gefragt wenn ich als Studentin nicht mal knappe 900 EUR vorher hatte ??

(4) Gibt es da, meinerseits aus, eine Auskunftspflicht alles detailiert auszulegen/ -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit danach gefragt zu werden (Erbrecht-Steuer) ???

(5) Angenommen ich lege den Goldbarren als solchen bei der Bank (zum Beispiel in der Schweiz) an, werde ich auch dann nach der Herkunft gefragt ??

Vor allem die 2. Frage beschäftigt mich, da ich nicht weiss ob ich (nach dem event. Verkauf) so eine hohe Summe auf mein Konto einzahlen kann, ohne rechtliche Konsequenzen.

Empfehlen Sie mir mit meiner Bankberaterin darüber zu sprechen/ Meinung einzuholen? Darf sie Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch der Bank weiterleiten, wenn ich dort Kunde bin ??

Wie empfehlen sie mir bei meinem Sachverhalt am besten vorzugehen ?

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen und Rat.

Susanne

Geldanlage, Bank, Erbe, Finanzamt, Bankberater
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
Darf meine Bank mich einfach ohne Einwilligung in einer fremden Filiale unterbringen ?

Bin seit Ewigkeiten bei einer Bank, zwischenzeitlich auch oft umgezogen, bei wichtigen Anliegen wurde ich immer zu der Filiale geschickt in der ich einst mein Konto eröffnete und wo ich daher auch meinen persönlichen Sachbearbeiter habe. Wohne mittlerweile schon etwas länger in einer anderen Stadt und habe nach über einem Jahr plötzlich eine neue Sachbearbeiterin in einer mir fremden Filiale in der neuen Stadt bekommen ( was ich nur durchZufall erfuhr und worum ich nicht gebeten habe). Das ganze Problem zu schildern wäre zu Umfangreich aber ich habe mit dieser bestimmten neuen Filiale bei der mein Mann schon länger betreut wird schon Probleme bzgl der Missachtung des Bankgeheimnisses gehabt und ich denke zu wissen dass sie mein Konto nun dort betreuen um einfacher unsere beiden Konten scannen und vergleichen zu können, was sie nicht dürfen (man geht gemeinsam zu einem Termin des Mannes und der Frau wird vorgeworfen wann sie für was, wieviel Geld ausgegeben hat und dass sie sparen sollte obwohl Konto immer gedeckt ist und Frau in ganz anderer Filiale betreut wird). Daher möchte ich wissen ob die Bank eigenhändig entscheiden darf wer in welcher Filiale betreut wird ( ob man die Kunden von Filiale zu Filiale schieben darf) ohne eine Vollmacht oder Erlaubnis von mir, da ich gerne den früheren Standort der Bank behalten hätte. Vielen Dank im Voraus ...

Bank, Recht, Bankberater