Zw.Krankheit Umzug,giebt es Hilfe von Sozialamt?

2 Antworten

Hallo, sollte die Wohnung für Dich nicht nutzbar sein, weil vielleicht im 3. Stock ohne Aufzug oder nicht rollstuhlgerecht, so kann das Sozialamt auf, wie privatier schon sagte, nur auf Antrag hin helfen. Das Ermessen, welches dem Sozialamt zusteht geht in einem solchen Falle unter, denn Deine Möglichkeiten, die Wohnung zu verlassen gehen dann gegen Null. Inwieweit diese Wohnungsfaktoren jedoch vorliegen, muss man dieses dem zuständigen Sachbearbeiter am besten mit allen Unterlagen, Photos der Wohnung und einem Attest eines Arztes über das Vorliegen einer dauerhaften Querschnittlähmung, vorsprechen und eine Übernahmeerklärung vom Sozialamt abfordern.

Der Antrag muss aber vorher gestellt werden, bevor die Wohnung gekündigt oder eine neue angemietet wird.