Zweitwohnung vom Arbeitgeber gestellt: Anmeldung als Zweitwohnsitz notwendig? Falls nein, 1%-Dienstwagenbesteuerung zw. Zweitwohnung und Arbeitsplatz möglich?

2 Antworten

Dein Frage verwirrt mich etwas.

Die 1 %-Regelung ist für die Private Nutzung des Dienstwagens udn hat mit der Stellung einer Wohnung nichts zu tun. Die Wohnung spart lediglich die Kosten für die doppelte Haushaltsführung.

Der Weg zur Arbeitsstelle ist mit 0,03 %, vom Listenneupreis des Wagens pro Kilometer bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils zu erfassen. Dafür kannst Du die Kilometer für die Entfernungspauschale geltend machen.

Hallo, vielen Dank.

Bei der Frage der Besteuerung ist die Wegstrecke zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsstätte deutlich über 100km. Von der Zweitwohnung sind es nur ca. 5. Wird die Zweitwohnung bei der Besteuerung zugrunde gelegt, dann reduzieren sich deutlich die Ausgaben bei der Einkommensteuer.

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@dranoel1

Der Weg zur Arbeit ist nun einmal nur die 5 Kilometer.

Die Hundert Kilometer, werden ja zur Zweiwohnung gefahren.

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Melderecht und Steuerrecht haben nichts miteinander zu tun.

Vielen Dank. D.h. ich muss und darf beides voneinander getrennt betrachten.

Muss ich mich denn trotzdem in dieser Situation als Zweitwohnsitz anmelden oder entfällt das vor dem Hintergrund, dass mein Arbeitgeber der eigentliche Mieter der kleinen Wohnung ist und diese als Wohnungsgeber kostenlos an mich weitergibt? Eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes hätte ja auch keine Vor- und Nachteile für die Gemeinde und auch mich.

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@dranoel1

Das ist zwar keine Finanzfrage, aber dennoch logisch selbst zu beantworten. Wer hat denn einen zweiten Wohnsitz - Du oder der AG?!

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