Zweitwohnung vom Arbeitgeber gestellt: Anmeldung als Zweitwohnsitz notwendig? Falls nein, 1%-Dienstwagenbesteuerung zw. Zweitwohnung und Arbeitsplatz möglich?
Sofern aufgrund der großen Entfernung zum Erstwohnsitz vom Arbeitgeber eine Zweitwohnung kostenlos gestellt wird (Mieter ist der Arbeitgeber, der die kleine Wohnung kostenlos an den Arbeitnehmer weitergibt), muss dann durch den Arbeitnehmer diese Zweitwohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden?
Falls nein, kann dann für einen vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen trotzdem die 1%-Besteuerung für die kurze Strecke zwischen der Zweitwohnung und dem Arbeitsplatz genutzt werden?
Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Dein Frage verwirrt mich etwas.
Die 1 %-Regelung ist für die Private Nutzung des Dienstwagens udn hat mit der Stellung einer Wohnung nichts zu tun. Die Wohnung spart lediglich die Kosten für die doppelte Haushaltsführung.
Der Weg zur Arbeitsstelle ist mit 0,03 %, vom Listenneupreis des Wagens pro Kilometer bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils zu erfassen. Dafür kannst Du die Kilometer für die Entfernungspauschale geltend machen.
Melderecht und Steuerrecht haben nichts miteinander zu tun.
Vielen Dank. D.h. ich muss und darf beides voneinander getrennt betrachten.
Muss ich mich denn trotzdem in dieser Situation als Zweitwohnsitz anmelden oder entfällt das vor dem Hintergrund, dass mein Arbeitgeber der eigentliche Mieter der kleinen Wohnung ist und diese als Wohnungsgeber kostenlos an mich weitergibt? Eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes hätte ja auch keine Vor- und Nachteile für die Gemeinde und auch mich.
Hallo, vielen Dank.
Bei der Frage der Besteuerung ist die Wegstrecke zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsstätte deutlich über 100km. Von der Zweitwohnung sind es nur ca. 5. Wird die Zweitwohnung bei der Besteuerung zugrunde gelegt, dann reduzieren sich deutlich die Ausgaben bei der Einkommensteuer.