Zweiten Job angenommen trotz 100% Arbeitspensum. Darf man mich kündigen?
2 Antworten

Wenn Du einen Vollzeitberuf ausübst, dann kannst Du dennoch nebenher einen zweiten Job wahrnehmen. Abhängig davon, in welcher Beziehung die beiden Jobs stehen, muss der zweite dem ersten Arbeitgeber nicht mitgeteilt, diesem zur Kenntnis gebracht, oder von diesem genehmigt werden. Bei öffentlichen Arbeitgebern sind Nebenjobs generell mindestens zur Kenntnis zu bringen.
In keinem Fall darf der zweite Job zum ersten eine Wettbewerbssituation herbeiführen oder Deine Leistungsfähigkeit im ersten Job negativ beeinflussen. Letzteres ist insbesondere zu berücksichtigen, wenn Du im Nebenjob nachts arbeitest.
Laut Arbeitszeitgesetz ist die werktägliche Arbeitszeit regulär 8 Stunden. Werktage sind Montag bis Samstag ohne Feiertage. Das ergibt bei einem Vollzeitjob von z.B. 39 Std. pro Woche einen Spielraum von 9 Stunden für einen Nebenjob. Auch erforderliche Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz definiert.
Bei selbständigen Nebentätigkeiten läßt sich die Leistung ggf. nicht in Arbeitsstunden fassen, z.B. bei einem Online-Shop oder bei Werkaufträgen. In Deinem eigenen Interesse solltest Du jedoch die Arbeitslast in Grenzen halten, um der Gefahr von Burnouts und Herz-/Kreislauferkrankungen aufgrund von Stress vorzubeugen.
Für eine genauere Betrachtung solltest Du daher qualifizieren, welcher Art Haupt- und Nebenjob sind, wie das zeitlich zusammenpasst, sowie ob hier ein öffentlicher Arbeitgeber involviert ist.

Nein, man kann dir den Nebenjob verbieten.
Nebenjobs können untersagt werden, wenn beide Jobs zusammen über 48 Wochenstunden kommen wenn du beim Mitbewerber arbeitest oder wenn du nachweislich dadurch den Hauptjob vernachlässigst.
Da Jobs gegenseitig meldepflichtig sind hat dein Nebenjob AG eigentlich die Pflicht darauf zu achten, das er dir nur soviel Stunden gibt, das du höchstens 48 Wochenstunden hast. Du musst ihm ja mitteilen wieviel Stunden du im anderen Job hast.