Zwangsversteigerung. Wann muss der Eigentümer raus?
Ich möchte gerne ein Haus oder eine Wohung bei einer Zwangsversteigerung erwerben. Was ist mit den Eigentümern, wenn diese das Objekt noch bewohnen. Wann müssen diese raus? Muss ich da erst klagen? Haben die dann ähnliche Rechte wie Mieter?
1 Antwort
Der Eigentümer ist kein Mieter und daher ist keine Kündigungsfrist abzuwarten. Man kann ihn auffordern unverzüglich zu räumen.
Sollte er eine Wohnung für die nächsten 2 Monate schon sicher haben, würde ich mir das nachweisen lassen und fertig, denn eine Räumungsklage geht auch nciht schneller.
Sollte er sich weigern, oder keine Bemühungen zeigen etwas zu finden, kann man ohne Frist eine Räumungsklage anstrengen.
Bis zum Auszug hat er Nutzungsentschädigung zu zahlen. Dazu sidn die entstehenden Kosten für den Zeitraum (Finanzierung usw.) zu ermitteln. Ausserdem muss er natürlich die nebenkosten zahlen.